Newcastle-Krankheit: Erste Ausbrüche seit rund 30 Jahren
Weitere Fälle der hochansteckenden Virusinfektion in Bayern
Die Newcastle-Krankheit (Atypische Geflügelpest) ist eine hochansteckende Viruserkrankung des Geflügels. Sie ist EU-rechtlich als Kategorie-A-Seuche eingestuft. Entsprechend werden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutz- und eine Überwachungszone im Radius von drei beziehungsweise zehn Kilometern eingerichtet. Die betroffenen Bestände müssen tierschutzgerecht gekeult werden. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde informiert die betroffenen Betriebe über die konkreten Maßnahmen.
Die Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise sowie Infos zum aktuellen Ausbruchsgeschehen finden Sie hier beim Landesamt für Gesundheit (LGL).
Nach Angaben des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist Bayern auf einen solchen Fall vorbereitet; die einzuleitenden Maßnahmen entsprechen im Wesentlichen denen bei der Geflügelpest.
Pflichtimpfung bleibt zentrale Säule der Prävention
Die Impfung gegen die Newcastle-Krankheit ist in Deutschland für Hühner und Puten verpflichtend und flächendeckend vorgeschrieben. Sie ist ein wesentlicher Baustein zur Seuchenprävention und trägt maßgeblich dazu bei, größere Ausbruchsgeschehen zu verhindern.
Detaillierte Informationen zu Erreger, Krankheitsbild, Übertragungswegen und rechtlichen Vorgaben finden Sie beim Landesamt für Gesundheit (LGL)
Vorsorge: BBV ruft zu konsequenter Biosicherheit auf
Der Bayerische Bauernverband appelliert an alle Geflügelhalter, ihre betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent zu überprüfen und strikt einzuhalten. Die Anforderungen entsprechen weitgehend denen bei der Vogelgrippe – insbesondere hinsichtlich Stallhygiene, Zugangsbeschränkungen und Schutz vor indirekten Einträgen.
Hinweise zu betrieblichen Vorsorgemaßnahmen finden Sie auf unserer Informationsseite zur Vogelgrippe.
Der BBV steht im engen Austausch mit den zuständigen Behörden und wird über die weitere Entwicklung informieren.