Trockenheit in Unterfranken
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Zwischenfrucht zu Gelben und Roten Gebieten ausgesetzt

Diese Entscheidung ist Folge eines Briefes von Stefan Köhler an StM Michaela Kaniber

16.09.2022 | Unterfranken ist - bis auf die Landkreise Miltenberg und Aschaffenburg - von der Auflage Zwischenfruchtanbau zur Düngeverordnung, also Rote und Gelbe Gebiete, ausgenommen.

Verpflichtungen aus Greening (ÖVF) und weiterem Förderrecht (KULAP) bleiben bestehen.

Zwischenfrüchte sind wichtig für den Boden und auch zur Aufnahme noch verfügbarer Nährstoffe. Wer aufgrund mittlerweile örtlich doch ausreichender Niederschläge Zwischenfrucht sinnvoll säen kann, sollte dies natürlich tun. Lediglich die Verpflichtung im Sinne Düngeverordnung entfällt.