Irritationen um sogenannte "Erntegut-Bescheinigungen"
DBV kritisiert unverhältnismäßige Forderungen
Überzogene Forderung zur Nutzung des Portals "Erntegut-Bescheinigung" der STV
Nachdem der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Bundesverband Agrarhandel (DAH) im vergangenen Jahr eine Richtschnur erarbeitet hatten, an der sich die Landwirte und der Landhandel bezüglich der Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens von Getreide orientieren konnten, scheren nun einige Landhandelsunternehmen aus und wollen ausschließlich eine über das STV-Portal unter https://stv-bonn.de/erntegutbescheinigung erstellte "Erntegut-Bescheinigung" aktzeptieren.
An der Rechtslage hat sich seit dem letztem Jahr nichts geändert. Nur bekommen einige Landhändler "kalte Füße", weil ihnen offenbar einige Selbsterklärungen vorgelegt wurden, die bei Kontrollen durch die STV "aufgeflogen" sind.
Nichts desto trotz gilt:
Die BBV-Geschäftsstellen halten Muster für Selbsterklärungen bereit, die jeder gegenüber dem Landhandel abgeben kann, der seine sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen einhält. Die ist im Wesentlichen das fristgerechte Erklären der ausgesäten Menge an selbst erzeugtem Nachbau-Saatgut bis spätestens 30.06. eines Wirtschaftsjahres bei der STV.
Eine ordnungsgemäße Selbsterklärung sollte zur Absicherung des Landhandels ausreichen und auch nicht jeder Landhändler verlangt die "Erntegut-Bescheinigung" von der STV-Webseite.
Der Deutsche Bauernverband kritisiert die unverhältnismäßigen Forderungen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert sehr deutlich das Vorgehen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), die unverändert den Agrarhandel und damit auch Landwirte mit überzogenen und übergriffigen Abmahnungen unter Druck zu setzen versucht und in das so genannte Erntegut-System der STV zwingen will. „Dieses Geschäftsgebaren der STV diskreditiert die Erzählung von der mittelständischen Pflanzenzüchtung, die für sich eine besondere Schutzbedürftigkeit beansprucht“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. „Inakzeptabel ist vor allem, dass denjenigen Landwirten, die ordnungsgemäßen Nachbau betreiben oder Z-Saatgut einsetzen, bürokratische und datenschutzrechtlich fragwürdige Prozeduren aufgezwungen werden sollen.“
Die vollständige rechtliche Würdigung und verbandspolitische Stellungnahme finden Sie auf der Website des Deutschen Bauernverbands.
Stellungnahme des DBV zur "Erntegut-Bescheinigung"
Weitere Details und Zusatzinfos zur sogenannten Erntegut-Bescheinigung finden Sie nach Anmeldung in diesem Beitrag oder unter https://www.bayerischerbauernverband.de/themen-erzeuger-vermarktung/pflanze/ernteguterklaerung