Schadnagerbekämpfung
Übergangsregelung zur Biozid-Sachkunde für Landwirte auf 2030 verlängert
Am letzten Freitag hat der Bundesrat die Verlängerung der bestehenden Übergangsfrist für die Sachkunde bei der Anwendung von Rodentiziden in landwirtschaftlichen Betrieben beschlossen. Dank kontinuierlicher Verbandsarbeit ist eine Entlastung für Landwirte nun einen Schritt näher gerückt.
Die nur für Landwirte bestehende Übergangsregelung zur Biozid-Sachkunde galt bislang bis zum 28. Juli 2027. Nun gilt sie bis 28. Juli 2030.
Hintergrund
Der Bayerische Bauernverband setzt sich hartnäckig seit weit mehr als zwei Jahren dafür ein, dass die Sachkunde zur Anwendung von Rodentiziden zur Schadnagerbekämpfung in der Landwirtschaft einfach und pragmatisch gelöst wird. Bislang droht aufgrund von gesetzlichen Änderungen ein eigenständiger, umfangreicher Biozid-Sachkundekurs – herausgelöst aus der Pflanzenschutzsachkunde. Allein über diesen Einsatz gelang es überhaupt, erst einmal eine Übergangsregelung, die nur für Landwirte gilt, bis Juli 2027 zu erreichen. Jetzt ist es darüber hinaus gelungen, diese Übergangsregelung exklusiv für die Landwirtschaft um drei Jahre zu verlängern.
Unser Vorschlag - wofür wir uns einsetzen:
Als Bayerischer Bauernverband wollen wir den bisherigen verantwortungsvollen Umgang mit der Schadnagerbekämpfung auf Bauernhöfen weiter ermöglichen.
Konkret soll die Sachkunde für die Anwendung von Rodentiziden künftig so ermöglicht werden, indem die bestehende Pflanzenschutzsachkunde um einen eigenständigen, spezifischen Themenblock „Schadnagerbekämpfung“ ergänzt wird. Dies soll in den regulären Schulungsveranstaltungen zur Pflanzenschutzsachkunde, aber auch in den landwirtschaftlichen Ausbildungsbereichen umgesetzt werden. So kann eine sachgerechte und sichere Anwendung von Rodentiziden gewährleistet werden, ohne die Betriebe durch unnötige Bürokratie, Zeitaufwand und Kosten zu belasten.