Schadnagerbekämpfung: Sachstand und neueste Entwicklungen
Was ändert sich für die Landwirtschaft und die Lebens- und Futtermittelwirtschaft?
In der landwirtschaftlichen Praxis sind Rodentizide ein zentrales Mittel zum Schutz von Tiergesundheit, Vorräten und Betriebshygiene. Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind antikoagulante Rodentizide der zweiten Generation künftig nur noch mit gesonderter Sachkunde nach § 15c GefStoffV anwendbar. Diese Sachkunde richtet sich derzeit vor allem an professionelle Schädlingsbekämpfer, während Landwirtinnen und Landwirte bislang Bedarfsgerecht auf dem eigenen Betrieb arbeiten. Eine Übergangsfrist für die Landwirtschaft bis zum 28. Juli 2027 (§ 25 GefStoffV) erlaubt es, praxisgerechte Lösungen zu entwickeln, was der Bauernverband von der Bundespolitik seit Monaten nachdrücklich einfordert.
Für die Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft gelten besondere Anforderungen: Diese Branche ist besonders hygienesensibel und strenge gesetzliche Vorgaben zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit erfordern dort frühzeitige, vorbeugende Maßnahmen gegen Schadnager. Hier war die bisherige befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien ein entscheidender Baustein, um präventiv tätig zu werden. Die BUD soll jedoch ab dem 01.07.2026 faktisch nicht mehr zulässig sein: Rodentizide sollen nur bei der Erkenntnis des Auftretens von Schadnagern bzw. bei einer festgestellten Nageraktivität eingesetzt werden dürfen. Ab Juli 2026 soll dann die Schadnagerbekämpfung somit nur befallsabhängig durch Beköderung möglich sein.
Der Deutsche Bauernverband hat hierzu mit einer Allianz an Verbänden der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft bereits im März 2025 ein Positionspapier an die Bundespolitik gerichtet und im November 2025 die Bundesregierung zu zwei Schritten aufgefordert:
- Einsatz auf EU-Ebene für den Erhalt der Permanentbeköderung für die Lebensmittel- und Futtermittelbereiche;
- Sicherstellung, dass in Deutschland bei Bestehen eines Risikos mit Schadnagerproblemen der Einsatz von Rodentiziden weiterhin erlaubt bleibt.
Grundsätzliche Einordnungen und Kernpositionen
Landwirtschaftliche Betriebe
- Landwirtinnen und Landwirte benötigen nur bedarfsgerechte Schulungen für den eigenen Betrieb, was über ergänzende Inhalte bei den Pflanzenschutzsachkundeschulungen oder in den Ausbildungsinhalten ausreichen muss. Eine vollständige Biozid-Sachkunde wäre für Landwirte überdimensioniert.
- Ziel ist deshalb eine praxisnahe Integration in die bestehende Pflanzenschutz-Sachkunde, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
- Externe Dienstleister sind absolut keine praktikable Lösung: Kapazitäten und Kosten sind zu hoch, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe.
Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft
- Das geplante Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung ab 01.07.2026 würde präventives Handeln erschweren, das aber für die Hygienesicherheit unerlässlich ist.
- Strenge Hygienevorgaben machen ein frühes Schadnagermanagement notwendig – ein Abwarten bis zum Nachweis eines Befalls ist nicht praktikabel.
- Die Branche benötigt weiterhin einen Werkzeugkasten mit Antikoagulanzien, um die Betriebssicherheit und um eine praxistaugliche, rechtssichere Handhabe zu gewährleisten.
Verbandsaktivitäten und neuste Entwicklungen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMLEH) und das für die Umsetzung der GefStoffV zuständige Bayerische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) haben die Herausforderung für die Landwirtschaft klar erkannt und unterstützen praxisgerechte Lösungen:
- Auf die Antwort eines Briefes von unserem Tierhaltungspräsident Siegfried Jäger versicherte Bundesminister Alois Rainer Unterstützung zu: Die zuständigen Bundesministerien, die für die Erarbeitung der technischen Regeln für Gefahrenstoffe und die Biozid-Verordnung zuständig sind, sollen sich für spürbare Erleichterungen einsetzen.
- Zusätzlich betonte Alois Rainer in seinem Antwortschreiben, dass staatlich anerkannte Berufsabschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft als gleichwertig zum Biozid-Sachkundenachweis anerkannt werden sollen.
- Vom Bayerischen Umweltministerium, mit Absprache der Umweltministerien der anderen Länder, wird geprüft ob die bestehenden Pflanzenschutz-Sachkunde durch ein kompaktes Modul „Schadnagerbekämpfung“ ergänzt werden kann, sodass Landwirte keine zusätzliche, aufwändige Biozid-Sachkunde absolvieren müssen.
- Für die Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft muss die Bundesregierung Möglichkeiten prüfen, Ausnahmeregelungen zu erhalten, um weiterhin präventiv gegen Schadnager vorgehen zu können, ohne dass die Betriebshygiene gefährdet wird. Trotz Aufforderung des Lebensmittelverbands Deutschland und weiteren Verbänden wurde diese Forderungen noch nicht wahrgenommen.
Wie weiter: Bundesminister Rainer muss jetzt liefern!
Der Bauernverband setzt sich seit 2024 aktiv für praxisgerechte Lösungen in der Schadnagerbekämpfung ein. Ein zentraler Punkt ist die Anerkennung der bestehenden Pflanzenschutz-Sachkunde, ergänzt um ein kompaktes Zusatzmodul „Schadnagerbekämpfung“ für Landwirtinnen und Landwirte, sodass keine aufwändigen Biozid-Sachkundekurse notwendig werden.
Die Übergangsfrist bis Juli 2027 bei der Sachkundethematik muss von der Politik noch rechtzeitig im Jahr 2026 genutzt werden, um praxistaugliche Lösungen umzusetzen und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Deshalb ruft der Bauernverband Bundesminister Alois Rainer dazu auf, seine Ankündigung für Erleichterungen konsequent umzusetzen und bis spätestens Herbst 2026 praktikable Lösungen zu schaffen, damit diese zeitnah in die Praxis integriert werden können. Die Einbindung des Zusatzmoduls in die Pflanzenschutz-Sachkunde sowie die entsprechende Schulung der Referenten benötigt Vorlaufzeit, weshalb eine schnelle Umsetzung dringend geboten ist.
Zudem muss die Bundesregierung für die Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft die Permanentbeköderung aus Gründen der Hygienesicherheit weiterhin und einfach ermöglichen.