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Papierrechnung nur noch 2026 zulässig

E-Rechnung – diese Übergangsregelungen gelten schrittweise bis Ende 2027

01.07.2026 | Seit dem 01.01.2025 sind Unternehmen zum Empfang elektronischer Rechnungen verpflichtet. Mit Übergangsregelungen werden bis Ende 2027 die Vorgaben zur Erstellung der E-Rechnung zunehmend strenger gestaltet.

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