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Neue rote und gelbe Gebiete in Mittelfranken: Nicht verursachergerecht und praxisfremd - Herbe Enttäuschung bei Bäuerinnen und Bauern

Mittelfränkischer BBV-Präsident Peter Köninger fordert Systemwechsel mit Übergangsregeln, mehr Transparenz und einzelbetriebliche verursachergerechte Regelungen!

25.09.2025 | Ansbach/Mfr. (bbv) - Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat Karten zur voraussichtlichen Neuausweisung der roten und gelben Gebiete veröffentlicht, die ab 2026 gelten sollen. Besonders starke Veränderungen hin zu mehr roten Gebieten soll es vor allem in Mittelfranken und Unterfranken geben.

Für den Bayerischen Bauernverband (BBV) zeigt sich damit erneut: Die düngerechtlichen Vorschriften müssen dringend überarbeitet werden! Der mittelfränkische Bauernpräsident Peter Köninger fordert endlich einen Systemwechsel mit Übergangsregeln, mehr Transparenz und einzelbetriebliche Ausnahmen einzuführen. 

„Der aktuelle Entwurf macht einmal mehr deutlich, dass Bundesminister Alois Rainer handeln muss“, erklärt Peter Köninger, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes Mittelfranken. „Die bestehenden Bundesvorgaben zur Ausweisung roter und gelber Gebiete sind weder praxisnah noch verursacherbezogen.“

BBV-Präsident Köninger - selbst praktizierender Landwirt - macht deutlich, dass geringe Niederschläge, hohe Temperaturen und in Folge kaum noch Grundwasserneubildung, zu drastischen Veränderungen im westlichen Franken führen. Dadurch werden die wirtschaftlichen Voraussetzungen der mittelfränkischen landwirtschaftlichen Betriebe weiter massiv verschlechtert.

„Was komplett fehlt, sind flexible und regionsspezifische Lösungen, deshalb brauchen wir dringend sowohl einzelbetriebliche Regelungen insbesondere für Betriebe, die einen ausgeglichenen Nährstoffkreislauf nachweisen oder besonders wasserschonend wirtschaften“, so der BBV Präsident weiter. „Eine grundlegende Überarbeitung der düngerechtlichen Vorschriften ist unumgänglich, denn nur dadurch wird Akzeptanz in der Landwirtschaft erreicht und wirklich nachhaltig Ressourcenschutz umsetzbar.“

Auf bayerischer Ebene ist zu begrüßen, dass Staatsministerin Kaniber ihre Zusage auf frühzeitige Bekanntgabe der vermutlich betroffenen Gebiete im September eingehalten hat. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den vier bayerischen und dem einen niedersächsischen Klageverfahren zu roten Gebieten ist eine rechtsverbindliche Neuausweisung erst Anfang Dezember 2025 zu erwarten, die dann ab dem kommenden Jahr zu beachten ist. 

Deshalb fordert der BBV verlässliche Übergangsregelungen – insbesondere, dass neu betroffene Flächen mit bereits bestellten noch zu bestellenden Winterkulturen bis zur Ernte 2026 bedarfsgerecht gedüngt werden dürfen und dass eine ordnungsgemäße Düngung von Dauergrünland weiterhin möglich bleibt. 

„Völlig unverständlich ist die geplante Abschaffung des LfL-Beratungsprogrammes der Landesanstalt für Landwirtschaft in Bayern durch das Landwirtschaftsministerium ab 2027“, kritisiert BBV Präsident Köninger. „Gerade solche Hilfsinstrumente sind bei der Unterstützung der Bauernfamilien in der Beratung dieser komplexen Düngeregeln wichtig und notwendig.“ 

Mit Blick auf die anstehende Verbändeanhörung fordert der Bauernverband zudem mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Gebietskulissen ein, insbesondere:

  • Veröffentlichung von Informationsblättern zu den betroffenen Grundwasserkörpern inklusive der zugrunde liegenden Nitrat-Messwerte.
  •  Aktualisierung des Datenangebots des gewässerkundlichen Dienstes (GKD), inklusive Darstellung neu geschaffener Messstellen sowie der Messwerte aus 2023.
  • Gemeinsame Informationsveranstaltungen seitens der Landwirtschaftsämter und der Wasserwirtschaftsämter zeitnah nach Inkrafttreten der ab 2026 veränderten Kulisse.
  • Aussetzung der Reglungen, bis die rechtlichen Grundlagen für eine verursachergerechte, einzelbetriebliche Bewertung geschaffen wurden. 

Ergänzend wird das bayerische Umweltministerium die Informationen zu den Grundwasserkörpern und zu den maßgeblichen Nitratwerten der jetzt einbezogenen Messstellen über den Umwelt-Atlas zur Verfügung stellen. 

Der BBV Mittelfranken fordert deshalb schon seit Einführung der Düngeverordnung, dass die Landwirtinnen und Landwirte Klarheit und Verlässlichkeit brauchen, statt immer neuer Belastungen und Veränderungen. Insbesondere die Europa- und Bundespolitik muss jetzt die Weichen für praxistaugliche und verlässliche Lösungen in Sachen Düngerecht stellen!