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Schlepper mit Güllefass
© BBV

Verschiebung der Sperrfrist

Veränderten Ausbringzeitraum beachten!

16.10.2025 | Landkreis Erding + Freising

Allgemeinverfügung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 Düngeverordnung

Die BBV Geschäftsstelle hat einen Antrag auf Sperrfirstverschiebung gestellt. 

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim – Sachgebiet L2.3P – Landnutzung erlässt gemäß § 6 Abs. 10 Satz 1 Düngeverordnung folgende Allgemeinverfügung:

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abweichend von § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Düngeverordnung auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2024 wie folgt verschoben in den Landkreisen Erding und Freising:

Neue Frist für Rote Gebiete: 
15.10.2025-14.02.2026

Neue Frist für Grüne Gebiete: 
15.11.2025-14.02.2026

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen; sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen. Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten.