2019-05-06-Alter-ungeschnittener-Obstbaum
© BBV

Vermeintliche Widerspruchfrist Biotopkartierung

Kettenbrief über Soziale Medien mit Fehlinformationen

06.05.2019 | Das bayerische Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz haben den Bayerischen Bauernverband auf Nachfrage gegenüber folgende Fakten ausgesagt:
Es gibt keine Einspruchsfrist zur Biotopkartierung in Bayern.
Der hier kursierende Termin 6. Mai 2019 ist gegenstandslos.

Am vergangenen Wochenende gingen über die sozialen Medien und per Mail Meldungen um, dass zu den Ergebnissen zurückliegender Biotopkartierungen bayernweit bis zum 6. Mai 2019 eine Einspruchsfrist bestünde. Das trifft nicht zu!

Das bayerische Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz haben uns auf Nachfrage gegenüber folgende Fakten ausgesagt:

Es gibt keine Einspruchsfrist zur Biotopkartierung in Bayern.
Der hier kursierende Termin 6. Mai 2019 ist gegenstandslos.

Wie bei den Ergebnissen von zurückliegenden Biotopkartierungen üblich, kann ein Grundeigentümer bei unzutreffenden Feststellungen oder bei offenen Fragen zu lokal durchgeführten, zurückliegenden Biotopkartierungen sich an seine zuständige Untere Naturschutzbehörde wenden, um dies abzuklären.

Sachlich gibt es hier auch kein rechtliches Verfahren mit Widerspruch.

Der Eigentumspakt der bayerischen Staatsregierung vom September 2018 besagt unter anderem Folgendes:

„Die Staatsregierung wird künftig die Grundeigentümer, auf deren Flächen naturschutzfachliche Kartierungen neu erfasst wurden, darüber schriftlich informieren. Informationen über bestehende naturschutzfachliche Kartierungen werden über die neuen digitalen Möglichkeiten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ziel ist es, die Grundstückseigentümer zukünftig auch über diese schriftlich zu informieren. Die Staatsregierung gewährleistet, dass Grundeigentümer künftig bei naturschutzfachlichen Kartierungen durch staatliche Einrichtungen oder beauftragte Dritte, die mit dem Betreten von privaten Flächen verbunden sind, rechtzeitig vorab darüber informiert werden.“

(Quelle: Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt Nr. 36 vom 07.09.2018)

Hintergrund scheinen Missverständnisse anlässlich der laufenden Beratungen zum Entwurf des Ausgestaltungsgesetz "Artenvielfalt und Naturschönheit" im Nachgang zum Volksbegehren zu sein, die einzelne Akteure über WhatsApp-Gruppen und sonstige Wege verkürzt und ohne nähere sachliche Prüfung weitergeleitet haben. Bei diesem Gesetzentwurf, zu dem ab 8. Mai die Landtagsberatungen für rund 10 Wochen anlaufen, hat der Bayerische Bauernverband noch einige, wichtige Nachbesserungsforderungen.

Umweltminister Glauber hat am letzten Donnerstagabend bei der Tagung der Kreisobmänner und Kreisbäuerinnen erklärt, dass er die aktuelle Bekanntgabe der Ergebnisse von Kartierungen beim Streuobst in den Jahren 2014 bis 2016 erst einmal aussetzen wird.
Anlass sind die Informationsveranstaltungen vor Ostern, die im Landkreis Forchheim stattgefunden haben.