Zum Hauptinhalt springen
Zur Suche springen
Zum Footer springen
Zur Navigation springen
Wald
© Maximilian Jaenicke by Unsplash

EUDR: Verschiebung für weitere Vereinfachungen nutzen!

BBV-Präsident Felßner zum Beschluss des EU-Parlaments

17.12.2025 | Kurz vor dem geplanten Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zum 30.12.2025 wurde nun die Verschiebung und Vereinfachung der Verordnung endgültig beschlossen. Damit wird der Anwendungsbeginn der EUDR für alle Unternehmen um ein weiteres Jahr auf den 30.12.2026 verschoben. Kleinst- und Kleinunternehmen müssen erst weitere sechs Monate später mit der Umsetzung beginnen. Nun braucht es weitere Vereinfachungen:

„Die Verschiebung war dringend nötig. Eine Umsetzung im aktuellen Zustand der Verordnung hätte unsere Land- und Forstwirte massiv mit Dokumentationspflichten und Bürokratie belastet“, so Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes.


 

Welche Vereinfachungen wurden bereits beschlossen?

Neben der Verschiebung wurden auch folgende wirksame Vereinfachungen der EUDR beschlossen:

  • Aufnahme einer Überarbeitungsklausel: EU-Kommission soll bis 30. April 2026 einen Bericht für weitere Vereinfachungen in Zusammenhang mit der EUDR vorlegen
  • Erleichterungen für kleine Primärerzeuger (bis 50 Mitarbeitern und 10 Mio. € Nettoumsatz, 5 Mio. € Bilanzsumme) aus Ländern ohne Entwaldungsrisiko:
    • Einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung
    • Angabe der Betriebsadresse anstelle von Geodaten
    • Schätzung der Erntemengen anstatt von exakten Angaben
    • Anpassung der Erklärung nur bei grundlegenden Veränderungen
  • Keine Weitergabe der Referenznummer entlang der Lieferkette: Der nachgelagerte Empfänger muss die Referenznummer nur noch aufbewahren.

 

Diese Vereinfachungen stellen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Nun ist die EU-Kommission gefragt, weitere Änderungsbedarfe korrekt zu identifizieren und im nächsten Jahr umzusetzen. Günther Felßner betont: „Das Jahr der Verschiebung muss dieses Mal genutzt werden. Es bietet die Chance, weitere notwendige Vereinfachungen einzuführen. So fordern wir seit Längerem die Einführung einer Null-Risikovariante mit dem Verzicht auf eine individuelle Registrierungspflicht oder eine alternative Regelung, die den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben jeglichen bürokratischen Aufwand erspart. Sollte das nicht gelingen, muss die Verordnung komplett gekippt werden!“
Weitere Änderungen nötig, um Land- und Forstwirtschaft zusätzliche Bürokratie zu ersparen

Die nun beschlossenen Vereinfachungen wie zum Beispiel die einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung stellen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Nun ist die EU-Kommission gefragt, weitere Änderungsbedarfe korrekt zu identifizieren und im nächsten Jahr umzusetzen. Günther Felßner betont: „Das Jahr der Verschiebung muss dieses Mal genutzt werden. Es bietet die Chance, weitere notwendige Vereinfachungen einzuführen. So fordern wir seit Längerem die Einführung einer Null-Risikovariante mit dem Verzicht auf eine individuelle Registrierungspflicht oder eine alternative Regelung, die den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben jeglichen bürokratischen Aufwand erspart. Sollte das nicht gelingen, muss die Verordnung komplett gekippt werden!“  

Hintergrund: Über die geplante EU-Entwaldungsverordnung

Ziel der EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz: EUDR) ist es, weltweit Entwaldung zu vermeiden. Aus handelsrechtlichen Gründen gilt sie jedoch auch für EU-Mitgliedsstaaten. 

Betroffen wären in Deutschland insbesondere die Land- und Forstwirtschaft mit den Produktgruppen Rind, Soja und Holz. 

Beim Inverkehrbringen dieser Produkte sollen künftig umfangreiche zusätzliche Daten und Dokumente bereitgestellt werden – deren praktikable Umsetzung ist bislang nicht geklärt. Eine Null-Risiko-Kategorie würde Ländern mit vergleichbar strengen Umwelt- und Waldschutzgesetzen eine Entlastung ermöglichen, ohne das Ziel der Verordnung zu gefährden.

 

Aktueller Stand und nächste Schritte:

Kurz vor Jahresende und der geplanten Umsetzung der EUDR wurde am 4. Dezember 2025 im Trilog vereinbart, dass die Umsetzung nochmals um 18 bzw. zwölf Monate verschoben werden soll. Damit reagiert die EU auf die massive Kritik aus Landwirtschaft, Politik und Wirtschaft an der bislang völlig unrealistischen und bürokratischen Ausgestaltung der Vorgaben. 

Bereits am 19. November 2025 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreterinnen und Vertreter auf ein Ratsmandat für die Verhandlungen mit dem EU-Parlament zur EUDR geeinigt. Grundlage hierfür war ein Vorschlag der Deutschen Bundesregierung. 

Das bedeutet das Trilog-Ergebnis konkret:

1. Aufschub der Anwendungspflichten
Die im Trilog vereinbarte Verschiebung bedeutet, dass die aktuell vorgesehenen Anwendungstermine der EUDR – insbesondere für landwirtschaftliche und forstliche Produkte – nicht wie geplant greifen. Betriebe erhalten damit mehr Zeit, bevor die Nachweispflichten und das digitale Sorgfaltssystem verbindlich einzuhalten sind.

2. Anerkennung der Kritik an Bürokratie und Unumsetzbarkeit
Der Aufschub ist ein politisches Signal: Die EU erkennt an, dass zentrale Elemente der bisherigen Verordnung in der Praxis nicht funktionieren. Dazu zählen insbesondere:

  • die extrem aufwendigen Geolokalisierungspflichten bis auf Parzellenebene,
  • fehlende praxistaugliche digitale Systeme,
  • unklare Haftungsrisiken entlang der Lieferketten.
    Die Verschiebung öffnet die Tür für Verbesserungen.

3. Zeitfenster für grundlegende Überarbeitung
Mit dem politischen Kompromiss ist die Erwartung verknüpft, dass die EU-Kommission nun substanzielle Vereinfachungen vorlegt. Aus Sicht des BBV müssen dazu gehören:

  • massiver Bürokratieabbau,
  • ein praktikables, funktionierendes digitales Meldesystem,
  • realistische Anforderungen für kleine und mittlere Betriebe,
  • klare Ausnahmen für risikoarme Regionen wie Bayern/EU.

4. Entlastung für Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Die Verschiebung nimmt unmittelbaren Druck von Familienbetrieben, Forstbesitzern und Vermarktern, die bislang in großer Unsicherheit waren. Ohne funktionsfähiges EUDR-IT-System wäre eine Umsetzung faktisch unmöglich gewesen – insbesondere im Holzbereich.

5. Planungssicherheit für Handel und Verarbeiter
Auch Unternehmen der Lebensmittel- und Holzindustrie gewinnen Zeit, ihre Lieferketten anzupassen und offene Fragen zu klären. Das mindert das Risiko von Marktverwerfungen, Exportproblemen und Lieferstopps.

6. Keine inhaltliche Entwarnung – aber Chance auf Neuausrichtung
Der Beschluss ist kein Ausstieg aus der EUDR. Aber die Einigung war bitter nötig, da die EUDR ansonsten ab 30. Dezember 2025 hätte umgesetzt werden müssen. Zudem bietet sie die Möglichkeit, die Verordnung nun fachlich sauber, verhältnismäßig und rechtssicher auszurichten. Entscheidend ist jetzt, dass die EU die Zeit nutzt und echte Verbesserungen erarbeitet – nicht nur kosmetische Anpassungen.

So geht es weiter:

Das Parlament hat am 17.12.2025 das Ergebnis der Trilogverhandlungen formell angenommen. Wirksam wird die Entscheidung nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Nun ist die EU-Kommission gefragt, weitere Änderungsbedarfe korrekt zu identifizieren und im nächsten Jahr umzusetzen. Die Verschiebung bietet nun die Chance für notwendige Vereinfachungen, insbesondere durch die Einführung einer Null-Risiko-Variante, die seit Längerem vom Bayerischen Bauernverband gefordert wird, oder einer alternativen Regelung, die den bayerischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben riesigen bürokratischen Aufwand erspart.

Der BBV wird sich weiter dafür einsetzen,

  • dass risikoarme EU-Regionen anders behandelt werden als Tropenländer,
  • dass kleine Betriebe nicht durch digitale Pflichten überfordert werden,
  • dass Waldbesitzende und landwirtschaftliche Betriebe nicht in unverhältnismäßige Haftungsrisiken geraten,
  • und dass Bürokratie endlich abgebaut statt weiter aufgebaut wird.
© BBV EUDR: Protest bei der Kreisobmännertagung
Im Rahmen der traditionellen Kreisobmännertagung Anfang November 2025 formulierten die Mitglieder des Bayerischen Bauernverbands (BBV) abermals deutliche Kritik am EU-Kommissionsvorschlag zur Entwaldungsverordnung.

Einsatz des BBV für eine Entwaldungsverordnung ohne sinnlose Bürokratie