Enttäuschender EU-Kommissionsvorschlag zur Entwaldungsverordnung (EUDR)
Gemeinsamer Aufruf von Bauernverband und Forstverbänden für Null-Risiko-Kategorie
Gemeinsamer Aufruf von Land- und Forstverbänden an EU-Kommission, EU-Parlamentarier und die Mitgliedsländer
"Weltweite Entwaldung stoppen - aber ohne sinnlose Bürokratie dort aufzubauen, wo das Problem nicht existiert! Wir brauchen keine Kosmetik, sondern JETZT eine sinnvolle Lösung - rechtzeitig vor dem 30.12.2025!" Dies fordern in einem gemeinsamen Appell Bayerns und Österreichs land- und forstwirtschaftliche Verbände, darunter auch der Bayerische Bayernverband.
Weiter sagen wir: "Verschieben Sie JETZT erneut die Anwendung der EUDR und arbeiten Sie endlich an einer ehrlichen Lösung: Wir fordern die Einführung einer Null-Risiko-Variante für Länder ohne Entwaldungsproblem, die keine individuelle Sorgfaltserklärung mit Georeferenzierung oder einmalige Deklaration erfordert, und letztlich den Verzicht auf Melde- und Berichtspflichten für die Land- und Forstwirte."
Lesen Sie hier den vollständigen Aufruf (PDF):
EUDR: Keine weitere Kosmetik - JETZT sinnvolle Lösungen! Der gemeinsame Appell (PDF)
Hintergrund: Über die geplante EU-Entwaldungsverordnung
Ziel der EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz: EUDR) ist es, weltweit Entwaldung zu vermeiden. Aus handelsrechtlichen Gründen gilt sie jedoch auch für EU-Mitgliedsstaaten.
Betroffen wären in Deutschland insbesondere die Land- und Forstwirtschaft mit den Produktgruppen Rind, Soja und Holz.
Beim Inverkehrbringen dieser Produkte sollen künftig umfangreiche zusätzliche Daten und Dokumente bereitgestellt werden – deren praktikable Umsetzung ist bislang nicht geklärt. Eine Null-Risiko-Kategorie würde Ländern mit vergleichbar strengen Umwelt- und Waldschutzgesetzen eine Entlastung ermöglichen, ohne das Ziel der Verordnung zu gefährden.
Nach dem jüngsten Vorschlag der EU-Kommission zur EUDR Ende Oktober 2025 müssen sich nun EU-Parlament und der Rat mit dem Vorschlag befassen, damit er planmäßig zum 31.12.2025 in Kraft treten kann.