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Wald
© Maximilian Jaenicke by Unsplash

Trilog zu EUDR: Weitere Verschiebung kommt!

Bürokratisch aufwendige Entwaldungsverordnung zunächst verschoben

01.12.2025 | Kurz vor Jahresende und damit auch der geplanten Umsetzung der EUDR kommt nun noch Bewegung in die Sache: Beim Trilog am 4. Dezember 2025 wurde vereinbart, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nochmals um 18 bzw. zwölf Monate verschoben werden soll. Damit reagiert die EU auf die massive Kritik aus Landwirtschaft, Politik und Wirtschaft an der bislang völlig unrealistischen und bürokratischen Ausgestaltung der Vorgaben.

Für Bayerns Betriebe bleibt entscheidend, dass der Aufschub nun genutzt wird, um praktikable, digital unterstützte und rechtssichere Lösungen zu entwickeln – ohne neue Dokumentationslasten und ohne Belastungen für kleinere Familienbetriebe. Der BBV setzt sich weiter intensiv dafür ein, dass die EUDR grundlegend entschlackt und dauerhaft praxistauglich ausgestaltet wird.

Bereits am 19. November 2025 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreterinnen und Vertreter auf ein Ratsmandat für die Verhandlungen mit dem EU-Parlament zur EUDR geeinigt. Grundlage hierfür war ein Vorschlag der Deutschen Bundesregierung. 

Das bedeutet das Trilog-Ergebnis konkret:

1. Aufschub der Anwendungspflichten
Die im Trilog vereinbarte Verschiebung bedeutet, dass die aktuell vorgesehenen Anwendungstermine der EUDR – insbesondere für landwirtschaftliche und forstliche Produkte – nicht wie geplant greifen. Betriebe erhalten damit mehr Zeit, bevor die Nachweispflichten und das digitale Sorgfaltssystem verbindlich einzuhalten sind.

2. Anerkennung der Kritik an Bürokratie und Unumsetzbarkeit
Der Aufschub ist ein politisches Signal: Die EU erkennt an, dass zentrale Elemente der bisherigen Verordnung in der Praxis nicht funktionieren. Dazu zählen insbesondere:

  • die extrem aufwendigen Geolokalisierungspflichten bis auf Parzellenebene,
  • fehlende praxistaugliche digitale Systeme,
  • unklare Haftungsrisiken entlang der Lieferketten.
    Die Verschiebung öffnet die Tür für Verbesserungen.

3. Zeitfenster für grundlegende Überarbeitung
Mit dem politischen Kompromiss ist die Erwartung verknüpft, dass die EU-Kommission nun substanzielle Vereinfachungen vorlegt. Aus Sicht des BBV müssen dazu gehören:

  • massiver Bürokratieabbau,
  • ein praktikables, funktionierendes digitales Meldesystem,
  • realistische Anforderungen für kleine und mittlere Betriebe,
  • klare Ausnahmen für risikoarme Regionen wie Bayern/EU.

4. Entlastung für Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Die Verschiebung nimmt unmittelbaren Druck von Familienbetrieben, Forstbesitzern und Vermarktern, die bislang in großer Unsicherheit waren. Ohne funktionsfähiges EUDR-IT-System wäre eine Umsetzung faktisch unmöglich gewesen – insbesondere im Holzbereich.

5. Planungssicherheit für Handel und Verarbeiter
Auch Unternehmen der Lebensmittel- und Holzindustrie gewinnen Zeit, ihre Lieferketten anzupassen und offene Fragen zu klären. Das mindert das Risiko von Marktverwerfungen, Exportproblemen und Lieferstopps.

6. Keine inhaltliche Entwarnung – aber Chance auf Neuausrichtung
Der Beschluss ist kein Ausstieg aus der EUDR. Aber die Einigung war bitternötig, da die EUDR ansonsten ab 30. Dezember 2025 hätte umgesetzt werden müssen. Zudem bietet sie die Möglichkeit, die Verordnung nun fachlich sauber, verhältnismäßig und rechtssicher auszurichten. Entscheidend ist jetzt, dass die EU die Zeit nutzt und echte Verbesserungen erarbeitet – nicht nur kosmetische Anpassungen.

Der BBV wird sich weiter dafür einsetzen,

  • dass risikoarme EU-Regionen anders behandelt werden als Tropenländer,
  • dass kleine Betriebe nicht durch digitale Pflichten überfordert werden,
  • dass Waldbesitzende und landwirtschaftliche Betriebe nicht in unverhältnismäßige Haftungsrisiken geraten,
  • und dass Bürokratie endlich abgebaut statt weiter aufgebaut wird.

Die Einigung bietet nun die Chance für weitere notwendige Vereinfachungen, insbesondere durch die Einführung einer Null-Risiko-Variante, die seit Längerem vom Bayerischen Bauernverband gefordert wird, oder einer alternativen Regelung, die den bayerischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben riesingen bürokratischen Aufwand erspart.

Hintergrund: Über die geplante EU-Entwaldungsverordnung

Ziel der EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz: EUDR) ist es, weltweit Entwaldung zu vermeiden. Aus handelsrechtlichen Gründen gilt sie jedoch auch für EU-Mitgliedsstaaten. 

Betroffen wären in Deutschland insbesondere die Land- und Forstwirtschaft mit den Produktgruppen Rind, Soja und Holz. 

Beim Inverkehrbringen dieser Produkte sollen künftig umfangreiche zusätzliche Daten und Dokumente bereitgestellt werden – deren praktikable Umsetzung ist bislang nicht geklärt. Eine Null-Risiko-Kategorie würde Ländern mit vergleichbar strengen Umwelt- und Waldschutzgesetzen eine Entlastung ermöglichen, ohne das Ziel der Verordnung zu gefährden.

Aktueller Stand und nächste Schritte:

Am 26. November 2025 stimmte das EU-Parlament einem Vorschlag für Erleichterungen zu. Ebenso wurde für die einjährige Verschiebung für alle und die Überarbeitungsklausel gestimmt. Nun können die Trilogverhandlungen starten. Sollte es hierbei zu keiner Einigung bis zum Jahresende kommen, muss die EUDR planmäßig zum 30. Dezember 2025 umgesetzt werden. 

© BBV EUDR: Protest bei der Kreisobmännertagung
Im Rahmen der traditionellen Kreisobmännertagung Anfang November 2025 formulierten die Mitglieder des Bayerischen Bauernverbands (BBV) abermals deutliche Kritik am EU-Kommissionsvorschlag zur Entwaldungsverordnung.

Einsatz des BBV für eine Entwaldungsverordnung ohne sinnlose Bürokratie