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2025_11_Aufruf EUDR ohne sinnlose Bürokratie_Land-und Forstverbände
© BBV / Canva.com

Enttäuschender EU-Kommissionsvorschlag zur Entwaldungsverordnung (EUDR)

Gemeinsamer Aufruf von Bauernverband und Forstverbänden für Null-Risiko-Kategorie

06.11.2025 | Nachdem die EU-Kommission Ende Oktober einen unzureichenden Vorschlag zur Verschiebung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgestellt hat, richten nun Bayerns und Österreichs land- und forstwirtschaftliche Verbände gemeinsam einen dringenden Appell an die Verantwortlichen.

Gemeinsamer Aufruf von Land- und Forstverbänden an EU-Kommission, EU-Parlamentarier und die Mitgliedsländer

"Weltweite Entwaldung stoppen - aber ohne sinnlose Bürokratie dort aufzubauen, wo das Problem nicht existiert! Wir brauchen keine Kosmetik, sondern JETZT eine sinnvolle Lösung - rechtzeitig vor dem 30.12.2025!" Dies fordern in einem gemeinsamen Appell Bayerns und Österreichs land- und forstwirtschaftliche Verbände, darunter auch der Bayerische Bayernverband. 

Weiter sagen wir: "Verschieben Sie JETZT erneut die Anwendung der EUDR und arbeiten Sie endlich an einer ehrlichen Lösung: Wir fordern die Einführung einer Null-Risiko-Variante für Länder ohne Entwaldungsproblem, die keine individuelle Sorgfaltserklärung mit Georeferenzierung oder einmalige Deklaration erfordert, und letztlich den Verzicht auf Melde- und Berichtspflichten für die Land- und Forstwirte." 

Lesen Sie hier den vollständigen Aufruf (PDF):

 

EUDR: Keine weitere Kosmetik - JETZT sinnvolle Lösungen! Der gemeinsame Appell (PDF)

© BBV EUDR: Protest bei der Kreisobmännertagung
Im Rahmen der traditionellen Kreisobmännertagung Anfang November 2025 formulierten die Mitglieder des Bayerischen Bauernverbands (BBV) abermals deutliche Kritik am EU-Kommissionsvorschlag zur Entwaldungsverordnung.

Hintergrund: Über die geplante EU-Entwaldungsverordnung

Ziel der EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz: EUDR) ist es, weltweit Entwaldung zu vermeiden. Aus handelsrechtlichen Gründen gilt sie jedoch auch für EU-Mitgliedsstaaten. 

Betroffen wären in Deutschland insbesondere die Land- und Forstwirtschaft mit den Produktgruppen Rind, Soja und Holz. 

Beim Inverkehrbringen dieser Produkte sollen künftig umfangreiche zusätzliche Daten und Dokumente bereitgestellt werden – deren praktikable Umsetzung ist bislang nicht geklärt. Eine Null-Risiko-Kategorie würde Ländern mit vergleichbar strengen Umwelt- und Waldschutzgesetzen eine Entlastung ermöglichen, ohne das Ziel der Verordnung zu gefährden.

Nach dem jüngsten Vorschlag der EU-Kommission zur EUDR Ende Oktober 2025 müssen sich nun EU-Parlament und der Rat mit dem Vorschlag befassen, damit er planmäßig zum 31.12.2025 in Kraft treten kann. 

Einsatz des BBV für eine Entwaldungsverordnung ohne sinnlose Bürokratie