Vierte Risikostufe für umsetzbare Entwaldungsverordnung unumgänglich
Bayerischer Bauernverband appelliert an EU-Agrarminister für deutliches Bekenntnis
„In den Koalitionsverhandlungen wurde klar fixiert, dass Deutschland sich auf europäischer Ebene für eine zusätzliche 4. Risikostufe bei der Entwaldungsverordnung einsetzt. Jetzt gilt es, den Vorschlag Luxemburgs entschlossen zu unterstützen und in Brüssel eine weitere Verschiebung sowie die Einführung einer zusätzlichen, sachlich gerechtfertigten Risikokategorie einzufordern.“ Bereits vergangene Woche hatte die EU-Kommission das sogenannte Benchmarking-System vorgestellt, das Staaten in die Kategorien niedriges, Standard- und hohes Risiko einstuft. Felßner kritisiert scharf:
„Wenn man bedenkt, dass Indonesien oder Brasilien, das 2024 laut World Resources Institute (WIR) 2,8 Mio Hektar Wald zerstört hat, im Entwaldungsrisiko im Standardrisiko eingestuft werden sollen, fällt man schon vom Glauben ab. Wie soll man das einem bayerischen Landwirt und Waldbesitzer erklären, dass er trotz strenger Landes- und Bundesgesetzte fast die ähnlichen Verpflichtungen hat? Das gefährdet nicht nur die Glaubwürdigkeit Europas, sondern befeuert Frustration und Ablehnung.“ Felßner fordert daher von der EU-Kommission klare Nachbesserungen: „Wir brauchen eine weitere Verschiebung, eine zusätzliche Risikokategorie – idealerweise eine Null-Risiko-Stufe – sowie eine realistische und faire Einstufung der Länder. Die Bundesregierung muss sich – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – dafür starkmachen, dass Mitgliedstaaten mit nachweislich strengen Waldschutzstandards wie Deutschland entsprechend eingestuft werden.“
Hintergrund:
Ziel der EU-Entwaldungsverordnung ist es, weltweit Entwaldung zu vermeiden. Aus handelsrechtlichen Gründen gilt sie jedoch auch für EU-Mitgliedsstaaten. Betroffen wären in Deutschland insbesondere die Land- und Forstwirtschaft mit den Produktgruppen Rind, Soja und Holz. Beim Inverkehrbringen dieser Produkte sollen künftig umfangreiche zusätzliche Daten und Dokumente bereitgestellt werden – deren praktikable Umsetzung ist bislang nicht geklärt. Eine Null-Risiko-Kategorie würde Ländern mit vergleichbar strengen Umwelt- und Waldschutzgesetzen eine Entlastung ermöglichen, ohne das Ziel der Verordnung zu gefährden.