Rinder auf der Weide
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Blauzungenkrankheit: Bayern verliert Status "seuchenfrei"

Aktuelle Informationen auf einen Blick

Erster Blauzungenkrankheitsfall nun auch in Bayern.

14.08.2024: Erster Blauzungenkrankheitsfall in Bayern

In einer Probe von Schafen aus einem Betrieb in Aschaffenburg wurde durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) am 14.08.24 die Blauzungenkrankheit (BTV3) nachgewiesen und amtlich bestätigt. Wie das Bayerische Umweltministerium unverzüglich mitteilte, wurde aufgrund dessen die Europäische Kommission (KOM) informiert, dass in Bayern die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ bezüglich der Infektion mit BTV nicht mehr erfüllt sind und in Folge der Status „frei“ für ganz Bayern abzuerkennen ist.

Demnach hat ganz Deutschland nun den BTV-freien Status verloren. Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dass Verbringungen in nicht BTV-freie Gebiete in Deutschland ohne weitere Einschränkungen möglich sind. Ein Verbringen klinisch kranker Tiere ist nicht zulässig. 

Verbringungen in BTV-freie Mitgliedsstaaten sind bis zur Zulassung der Impfstoffe nur möglich, wenn die Tiere die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedslandes erfüllen. Diese Bedingungen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission: Blauzungenkrankheit - Europäische Kommission (europa.eu)

Für Mitgliedsstaaten, die auf der Homepage der EU-Kommission nicht aufgeführt sind gilt, dass aktuell keine Tiere in diese Länder verbracht werden können (Bspw. Österreich, Tschechien und Ungarn). Für die Durchfahrt Österreichs nach Italien (inklusive Südtirol) bedarf es eine konkrete Anfrage beim österreichischen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,  
Pflege und Konsumentenschutz. Für die erleichterte Verbringung ist die Zulassung eines Impfstoffes nötig, welche derzeit noch aussteht. Für die Niederlande und Belgien gelten für die Verbringung von Zucht- und Nutztieren keine besonderen Bestimmungen, da beide Länder ebenfalls von der Blauzungenkrankheit betroffen sind. 

Verbringungsregeln (innerhalb Deutschlands seit 14.08.24 nicht mehr geltend)

Am 25.10.23 wurde nun auch ein gemeldeter Verdachtsfall der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen im Landkreis Ammerland bestätigt. Es handelt sich dabei um eine Hobby-Schafhaltung mit ca. 30 Tieren. Der erkrankte Schafbock ist inzwischen verstorben. Weitere Tiere zeigen bisher keine Symptome. Weitere Verdachtsfälle sind ebenfalls nicht bekannt. Neben Nordrhein-Westfalen wurde nun auch Niedersachsen der BTV-Freiheitsstatus entzogen und zur Restriktionszone erklärt.

Außerdem wurden nun Verbringungsregeln festgelegt. Für die Verbringung von gehaltenen Tieren (Rinder, Schafen, Ziegen), die nicht zur unmittelbaren Schlachtung vorgesehen sind, aus Gebieten, in denen ausschließlich BTV Serotyp 3 zirkuliert in BTV-frei Zonen in Deutschland gelten folgende Regelungen:

1. Die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion, kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion festgestellt und der Schutz vor Vektorangriffen gemäß Nr. 2 durchgeführt wurde,

2. die Tiere wurden mindestens sieben Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt, und

3. die Tiere wurden bei bestehendem Schutz vor Vektorangriffen gemäß Nr. 2 und höchstens sieben Tage vor der Verbringung einem PCR-Test mit negativem Befund auf BTV unterzogen.

Wichtig:  Diese Regelungen können durch die Bundesländer erst nach der Veröffentlichung auf der Homepage der Europäischen Kommission angewendet werden. https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements

Für die Verbringung von gehaltenen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen), die zur unmittelbaren Schlachtung vorgesehen sind aus Gebieten, die nicht mehr als BTV-seuchenfrei gelten in BTV-freie gebiete in Deutschland wurde sich auf folgende Regeln verständigt:

1. Die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion aufgetreten sind bzw. kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion und keine nicht abgeklärte Klinik, die auf eine BTV-Infektion hinweist, festgestellt wurde,

2. die Tiere werden direkt von der Herkunftszone zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet, und

3. der Unternehmer des Herkunftsbetriebs hat den Unternehmer des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert.

Hier können Sie die Tierhaltererklärung für Zucht- und Nutztiere herunterladen:

Hier können Sie die Tierhaltererklärung für Schlachttiere herunterladen:

13.08.24: BTV-3 Virus breitet sich weiter aus

Die rasche Ausbreitung des BTV-3 Virus in den letzten Wochen führte dazu, dass aktuell nur noch Bayern und das Saarland BTV-3 frei sind. Aufgrund der Entwicklungen ist davon auszugehen, dass zeitnah ganz Deutschland von BTV-3 betroffen sein wird. 

Auch in Europa breitet sich das Virus weiter aus. Am 05.08. wurde einer erster Fall der Blauzungenkrankheit auch in Frankreich gemeldet. 

Zwischen den BTV-3 Regionen, sowie mit den Niederlanden und Belgien ist eine Verbringung der Tiere ohne Beschränkungen möglich. Bei Verbringung von Tieren aus BTV-3 Regionen in BTV-3 freie Gebiete ist eine Behandlung im Vorfeld mit Insektiziden oder Repellents und ein PCR-Test nötig (weitere Details finden Sie im Eintrag vom 26.10.2023). Sobald auch die derzeit zur Anwendung gestatteten Impfstoffe zugelassen sind, gibt es für vollständig geimpfte Tiere ebenfalls keine Handelsbeschränkungen mehr. 

Eine Impfung bietet derzeit den einzigen Schutz gegen das Virus. Das Friedrich-Loeffeler Institut empfiehlt vor allem auch in noch nicht von BTV-3 betroffenen Regionen zu impfen. 

09.08.24: Impfung auch in BTV-3 freien Gebieten empfohlen

Alleine in dieser Woche haben mit Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein drei weitere Bundesländer deren BTV-Freiheitsstatus verloren. Dies zeigt deutlich die rasche Ausbreitung des Virus. Bis Ende September werden sich voraussichtlich noch wesentlich mehr Tiere infizieren. 

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) empfiehlt aus diesem Grund insbesondere in Bundesländern, die bisher nur leicht oder gar nicht von BTV-3 betroffen sind, empfängliche Tiere zu impfen. Dies hätte zum Einen den Vorteil, dass die Tiere bereits im Vorfeld geschützt sind und gar nicht bzw. nur mit leichteren Symptomen erkranken. Zum Anderen sind die Tiere bereits grundimmunisiert und sobald die Impfstoffe zugelassen sind, wird die Verbringung dadurch erleichtert. Denn bis ein vollständiger Impfschutz vorliegt, dauert es circa vier bis fünf Wochen. 

Des Weiteren empfiehlt das FLI nun auch eine zweimalige Impfung, die sogenannte Prime-Booster-Impfung, bei Schafen. Im Gegensatz zu Rindern, wurden Schafe bisher nur einmal geimpft. Aufgrund eines besseren Schutzes sollten laut FLI auch Schafe zweimal geimpft werden. 

07.08.2024: Stark ansteigende BTV-3 Zahlen in Deutschland

Die Zahl der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit ist in den letzten Wochen drastisch angestiegen. Im Juli wurden lt. Friedrich-Loeffeler-Institut 1.097 Fälle von BTV-3 gemeldet. Im Vergleich waren es im Juni lediglich 13 Fälle. Das Virus breitet sich von der niederländischen Grenze in Richtung Osten aus. Bisher sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und Hessen, sowie seit heute bekannt wurde auch Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. 

Derzeit bieten den einzigen effektiven Schutz gegen BTV-3 die zur Anwendung zugelassenen Impfstoffe. Diese können eine Infektion mit BTV-3 zwar nicht vollkommen verhindern, jedoch mildern diese die klinischen Symptome und schützen vor Tierverlusten. Aus den Niederlanden wird berichtet, dass die Impfstoffe sicher in der Anwendung sind und die Tiere diese gut vertragen. Dort kam es zwar auch bei geimpften Tieren zu Erkrankungen, diese verliefen aber deutlich milder. Zu Todesfällen nach einer Impfung kam es nur, wenn die Tiere bereits z. B. durch Parasiten anderweitig stark geschwächt waren. 

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfiehlt weiterhin eine Impfung. 

Sollte es im Zusammenhang mit der Impfung doch zu Nebenwirkungen oder besonderen Vorkommnissen kommen, melden Sie diese bitte unverzüglich bei der zuständigen Veterinärbehörde. 

23.07.24: Nebenwirkungen an das Veterinäramt melden

Das BMEL hat darüber informiert, dass seit kurzem in den Niederlanden Fälle von BTV-3 mit starken klinischen Symptomen bei Wiederkäuern auftreten, die mit einem zur Anwendung gestatten BTV-3 Impfstoff geimpft wurden.

Es liegen allerdings noch keine ausreichenden Hinweise vor, dass ein Zusammenhang zwischen einer Impfung und den Infektionen besteht.

Vor diesem Hintergrund bittet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Nebenwirkungen oder besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit der BTV-3 Impfung, umgehend an das zuständige Veterinäramt zu melden. 

Derzeit hat die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin deren Empfehlung zur Impfung gegen BTV-3 nicht angepasst. 

Eine qualitative Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zeigt auf, dass die Gefahr der Virusübertragung auf empfängliche Tiere zwischen Mai und Oktober besonders hoch ist. Neben einer Impfung können auch bestimmte mückenabweisende Mittel (Repellents) eine abwehrende Wirkung hervorrufen. 

05.07.2024: Blauzungenkrankheit auch in Hessen nachgewiesen

In Hessen wurde bei einem Rind die Blauzungenkrankheit (BTV-3) nachgewiesen. Das erkrankte Tier wurde in einem Betrieb in Alsfeld (Vogelsbergkreis) entdeckt. 

Aufgrund dessen verliert Hessen seinen BTV-Freiheitsstatus. Damit sind ab sofort Transporte von Tieren in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU, sowie angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus, untersagt. Derzeit sind neben Hessen auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz betroffen. 

Bayern verstärkt vor diesem Hintergrund nochmals die Überwachungsmaßnahmen. Außerdem werden zusätzlich im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken zusätzlich engmaschige Untersuchungen auf das Blauzungenvirus durchgeführt. 

Die Ständige Impfkommission der Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt in einer aktuellen Kurzstellungnahme, Schafe, Rinder und Ziegen, die in betroffenen BTV-3 Gebieten, sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der drei gestatteten Impfstoffe zu impfen. Da davon ausgegangen wird, dass sich BTV-3 auch über die derzeit betroffenen Gebiete ausbreiten wird, erachtet die StIKo Vet eine Impfung auch in weiter entfernten und noch nicht von BTV-3 betroffenen Gebieten, für sinnvoll. 

Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes bei Rindern sind zwei Impfdosen im Abstand von ca. drei Wochen notwendig. Bei Schafen und Ziegen reicht eine Impfung aus. Ein wirksamer Impfschutz wird nach drei Wochen erreicht

07.06.2024: BMEL lässt in Eilverordnung die Anwendung von BTV-3 Impfstoffen zu

Das BMEL hat am 06.06.24 in einer Eilverordnung die Gestattung der Anwendung von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit der Virusvariante 3 zugelassen. Diese Verordnung tritt ab dem 07.06.24 in Kraft.

Damit ist die Anwendung bislang nicht zugelassener Impfstoffe bei empfänglichen Tieren für die nächsten sechs Monate (bis zum 06.12.2024) gestattet, um die wetterbedingt aufflammende Infektionslage einzudämmen.

Konkret können die folgenden drei Impfstoffe verwendet werden:

  • Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
  • Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.
  • Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.

 

Noch ist allerdings nicht bekannt wie viele Impfdosen verfügbar sind. Eine Bestellung kann jede Tierarztpraxis selbstständig vornehmen. Die Tierseuchenkasse in Bayern hat bereits einen Zuschuss von 1 € pro nachgewiesene Impfung von Rindern zugesagt. Im Vorfeld der Impfung muss allerdings eine Genehmigung durch die zuständige Behörde erfolgen, da Bayern bislang BTV-3 frei ist.

Wichtig ist außerdem, dass die Verordnung lediglich die Anwendung dieser Impfstoffe gestattet, diese sind nach wie vor nicht in Deutschland zugelassen.

Des Weiteren schützt die Impfung die Tiere vor der Krankheit, bringt aber aufgrund der nicht vorhandenen Zulassung keine Handelserleichterungen für die Verbringung von BTV-Gebieten in BTV-freie Zonen mit sich. Dennoch empfiehlt das Friedrich-Loeffeler-Institut den Halterinnen und Halter der empfänglichen Tierarten Rind, Schaf und Ziege deren Tiere vorsorglich impfen lassen.

In Bayern ist außerdem aufgrund des Hochwassers und steigender Temperaturen, mit einem Anstieg des Insektenaufkommens zu rechnen. Dies erhöht die Gefahr einer Ausbreitung von Tierseuchen, wie der Blauzungenkrankheit, da sich der Virus über Insekten überträgt.

Der BBV hat sich daher mit einem Brief an Staatsminister Glauber gewandt und flächendeckende Insektenbekämpfungsmaßnahmen mit Blick auf die Oberflächengewässer über die Kommunen gefordert. Außerdem sollten Halterinnen und Halter der betroffenen Tierarten, Mittel zugänglich gemacht werden, damit auch einzelbetriebliche Insektenbekämpfungsmaßnahmen vorgenommen werden können.

13.05.2024: Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz

Wie das zuständige Ministerium in Rheinland-Pfalz am 08.05.24 mitteilte, wurde nun auch dort der erste Fall der Blauzungenkrankheit bestätigt. Betroffen sind derzeit fünf Betriebe im Eifelkreis. Das Bundesland verliert damit seinen BTV-Freiheitsstatus. Ein Handel zwischen den von BTV-3 betroffenen Ländern ist durch die Verbringungserleichterungen weiterhin ohne Beschränkungen möglich. Eine Verbringung von Tieren aus BTV-Gebieten in BTV-freie Gebiete ist nur mit bestimmten Auflagen möglich.

In den Niederlanden wurde in der Zwischenzeit ein zweiter Impfstoff zugelassen. Ab Mitte Juni werden 1,3 Mio. Impfdosen in den Niederlanden verfügbar sein.

08.05.2024: Rückruf autogener Impfstoff

Der seit kurzem verwendete autogene Impfstoff musste Ende April von der Herstellerfirma zurückgerufen werden. Die Anwendung der autogenen BTV-3 Vakzine ist daher im Moment nicht möglich. Weitere Impfstoffe sind derzeit nicht verfügbar.

Bereits geimpfte Tiere sollten regelmäßig beobachtet werden. Von einer Verbringung dieser Tiere in  BTV-3 frei Gebiete ist abzusehen.

26.04.2024: Zulassung eines BTV-3-Impfstoffes in den Niederlanden

Das niederländische Landwirtschaftsministerium (LNV) gab bekannt, dass ein Impfstoff gegen das BTV-3 Virus im beschleunigten Verfahren zugelassen wurde. Der Impfstoff wird vom spanischen Pharmaunternehmen Syva produziert. Voraussichtlich werden erstmals 1 Mio. Impfstoffdosen verfügbar sein und circa. zwei Wochen später weitere 1 Mio. Dosen folgen. Der Impfstoff kann sowohl bei Schafen als auch Rindern angewendet werden. Für Schafe reicht eine einmalige Impfung aus, Rinder müssen im Abstand von einigen Wochen zweimal geimpft werden für einen ausreichenden Schutz.

Es besteht die Hoffnung, dass in den nächsten Wochen genügend Tiere geimpft werden können, so dass eine größere Ausbreitung des BTV-3 über den Sommer verhindert werden kann. Ob dieser Impfstoff auch in Deutschland genutzt werden kann, ist bislang nicht bekannt.

Mit den steigenden Temperaturen in den nächsten Wochen, wird auch ein zunehmendes Ausbruchsgeschehen des Blauzungenvirus erwartet.

Bayern hat neben Brandenburg und Niedersachsen eine Beihilfe zum autogenen Impfstoff zugesagt. Wahrscheinlich soll diese auch für einen zugelassenen Impfstoff gewährt werden.

26.03.24: Einsatz von autogenen Impfstoffen zur Immunisierung gegen BTV-3

Die Ministerien der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gaben bekannt, dass aktuell die Möglichkeit eines Einsatzes von sogenannten autogenen Impfstoffen in den beiden genannten Bundesländern gegen die Blauzungenkrankheit besteht. Diese Impfstoffe werden aus Viren, die von einem einzelnen betroffenen Betrieb stammen, hergestellt. Das EU-Recht erlaubt autogene Impfstoffe auch in anderen Betrieben einzusetzen, aus denen die Viren zwar nicht isoliert wurden, die jedoch zur selben epidemiologischen Einheit gehören. Da sowohl Niedersachsen als auch NRW deren BTV-Freiheitsstatus verloren haben, gelten sämtliche empfängliche Betriebe in diesen beiden Bundesländern als eine epidemologische Einheit.

Autogene Impfstoffe müssen für die zu behandelnden Tiere bestellt und abgefüllt werden. Von der Verschreibung durch den Tierarzt bis zur Impfung vergehen in etwa sechs bis acht Wochen. Allein der Anwender trägt dabei das Risiko für Nebenwirkungen. Der autogene Impfstoff ist primär für Schafe gedacht, kann aber auch an Rinder verimpft werden.

Der Einsatz von autogenen Impfstoffen führt nach Auffassung der EU-Kommission jedoch, anders als bei zugelassenen Impfstoffen, zu keinen Verbringungserleichterungen. Das heißt, das bei Verbringung von empfänglichen Zucht- und Nutztieren aus BTV-Gebieten in BTV-freie Regionen, auch weiterhin ein PCR-Test und eine Behandlung mit Repellentien nötig sind. Die Impfung mit autogenen Impfstoffen dient daher vor allem dem Schutz der Tiere vor schweren Krankheitsfolgen. Eine Impfung wird nicht vorgeschrieben. Sobald jedoch ein zugelassener Impfstoff vorhanden ist, muss dieser statt des autogenen Impfstoffes verwendet werden.

In Niedersachsen und NRW wurden bislang 47 Ausbrüche festgestellt (Stand 19.03.24). Fünf davon in Schaf- und 42 in Rinderbetrieben. Das Friedrich-Loeffler-Institut geht von einer raschen Ausbreitung im Frühjahr 2024 aus.

15.11.2023: Neue Bedinungen für die Einfuhr von Tieren nach Deutschland aus BTV-Gebieten

Die Europäische Kommission hat am 14.11.2023 neue Bedingungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus Mitgliedstaaten und Zonen, die nicht frei von der Blauzungenkrankheit sind, in BTV freie Gebiete in Deutschland, veröffentlicht.

Für eine Einfuhr der Tiere nach Deutschland müssen

1.) die Tiere mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt, und

2.) die Tiere bei bestehendem Schutz vor Vektorangriffen und höchstens 14 Tage vor der Verbringung einem PCR-Test mit negativem Befund auf BTV unterzogen werden.

Auf der Webseite der EU-Kommission finden Sie nähere Erläuterungen dazu: https://ogy.de/n6d8

02.11.2023: Aktualisierung der Verbringungsregeln

Nach Beratungen der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Bremen wurden die Verbringungsregeln nochmals um einen Punkt aktualisiert.

  • Bremen hat sich aufgrund seiner Insellage der Restriktionszone Niedersachsens angeschlossen.
  • Die drei in Deutschland betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen haben vereinbart, Verbringungen innerhalb dieser zusammengefassten infizierten Zone, ohne BTV-spezifische Beschränkungen zu gestatten. Auf die im Tiergesundheitsrecht der EU verankerten, an die Unternehmer gerichteten Verantwortlichkeiten für die Tiergesundheit und die allgemeinen Anforderungen an Verbringungen sowie Seuchenpräventionsmaßnahmen bei Beförderungen wird hingewiesen.
  • Die Verbringung von Schlachttieren zum sofortigen Schlachten in BTV-frei Zonen in Deutschland wurde um folgenden Punkt ergänzt: Die Transportmittel, auf die die Tiere verladen werden, müssen unter den genannten Voraussetzungen entgegen meiner vorherigen Informationen nicht gegen den Angriff von Vektoren geschützt werden
  • Außerdem wurden die Regelungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren nach Belgien und in die Niederlande auf Seiten der EU KOM aktualisiert. Demnach sind an das Verbringen von empfänglichen Tieren die aufgrund des Auftretens von Infektionen mit dem Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) den Status frei von BT verloren haben, keine BTV-3 spezifischen gesundheitlichen Bedingungen mehr geknüpft („No conditions are set for BTV3“).

 

13.10.2023: Erster Fall von Blauzungenkrankheit in Deutschland nachgewiesen

Der Verdachtsfall vom 11.10.23  auf einem schafhaltenden Betrieb aus dem Kreis Kleve in NRW hat sich nun bestätigt. Das Tier wurde positiv auf den Serotyp 3 getestet. Diese Virusvariante geht offenbar mit stärkeren klinischen Schäden bei Schafen und Rindern einher. Durch diesen Ausbruch führt dazu, dass ganz NRW seinen BTV-Freihheitsstatus verliert und zur Restriktionszone erklärt wird. Der Handel von Rindern, Schafen oder Ziegen, welche empfänglich für den Virus sind, wird aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete voraussichtlich nur über einen PCR-Test möglich sein. Gleiches gilt für den Handel in die Niederlande und nach Belgien. Halter von genannten Tierarten sollen deren Tiere weiterhin genau beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf Blauzungenkrankheit hindeuten, das zuständige Veterinäramt informieren.

12.10.2023: Erster Verdachtsfall in NRW

Der Virus breitet sich in den Niederlanden weiterhin schnell aus. Es wird von hohen Sterblichkeitsraten bei Schafen, wie auch schwere Verläufe bei Rindern berichtet. Derzeit wird ein Impfstoff aus einem Nicht-EU-Land auf dessen Tauglichkeit und Sicherheit überprüft. Inzwischen wurden auch Infektionen mit der Blauzungenkrankheit in einem schafhaltenden Betrieb in Belgien bestätigt. Neun Tiere sind derzeit betroffen. Auch hier handelt es sich um den Serotyp 3. Auch Belgien hat den BTV-Freiheitsstatus verloren. Am 11.10.23 ist in einem schafhaltenden Betrieb im Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen ein Verdachtsfall aufgetreten. Eine Infektion wurde bislang nicht bestätigt. Sollte sich diese bestätigen bedeutet dies ebenfalls den Entzug des Freiheitsstatus. Für welche Gebiete dies der Fall sein könnte, wird derzeit noch geklärt. Tierhalterinnen und Tierhalter sind angehalten ihre Tiere genau und aufmerksam zu beobachten.

25.09.2023: Ausbruch der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden bestätigt

Wie das BMEL am 20.09.23 mitteilte wurden am 05.09.23 erstmals seit vielen Jahren Fälle der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden bestätigt. Betroffen sind über 40 Betriebe, vor allem Schafhaltungen. Es handelt sich dabei um den Serotyp 3. Insgesamt werden 24 Serotypen unterschieden. Einen Impfstoffe mit denen bisherige Ausbrüche der Blauzungenkrankheit eingedämmt werden konnten, stehen für die Virusvariante des Serotyp 3 bislang nicht zur Verfügung. Die Niederlande haben umgehend nach der Feststellung Verbringungssperren für die Betriebe verhängt und den BTV-Freiheitsstatus vorübergehend ausgesetzt. Die Verbringungssperren wurden nicht regional beschränkt, sondern gelten für die ganze Niederlande.

23.06.2021: Endlich Erfolg zu verzeichnen

Nach der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union werden in ganz Bayern ab dem 25. Juni 2021 die Blauzungen-Restriktionszonen aufgehoben. Demnach erfüllt Bayern nun die Bedingungen für die Anerkennung des Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektion mit BTV“.

In einem Schreiben an den Bayerischen Bauernverband bedankt sich der Bayerische Umweltminister Thorsten Glauber für die Unterstützung und Zusammenarbeit. Letztlich habe die enorme Zahl der in Bayern durchgeführten BT-Monitoring-Untersuchungen, deren Bewältigung durch die gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten, zur Zustimmung der EU-Kommission geführt.

Veredlungspräsident Gerhard Stadler äußerte sich erleichtert: "Hier hat sich der unermüdliche und massive Einsatz des Bauernverbandes in Abstimmung mit den Zuchtverbänden und dem Umweltministerium bezahlt gemacht."

 

06.05.2021: Wann kommt die Entscheidung? BBV schreibt an bayerische EU-Abgeordnete

Zu Beginn des Jahres wurde von Seiten des bayerischen Umweltministeriums eine schrittweise Aufhebung der Blauzunge-Restriktionsgebiete, in denen seit zwei Jahren kein Virusnachweis erfolgte, zum Frühjahr 2021 in Aussicht gestellt. Eine Entscheidung hierzu muss allerdings in Brüssel vom zuständigen Ausschuss getroffen werden und diese steht noch aus. Unklar ist zudem, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Um den Druck in Brüssel weiterhin hoch zu halten, hat sich Veredelungspräsident Gerhard Stadler zusammen mit Rinder-, Schaf- und Ziegenzüchter schriftliche an die bayerischen EU-Parlamentsabgeordneten gewandt und für Unterstützung einer raschen Entscheidung geworben. In der Zwischenzeit gelten für die betroffenen Tierhalter weiter aufwendige und kostenintensive Verbringungsregeln. Unterdessen ist außerdem ein neues EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft getreten, in Folge dessen zum Teil geänderte Regeln und Formulare zu berücksichtigen sind.

03.02.2021: Aufhebung vieler BTV-Restriktionsgebiete zu April in greifbarer Nähe

Nachdem sich Bauernverband und Rinderzüchter massiv dafür eingesetzt hatten, zuletzt im Dezember 2020 mit einem gemeinsamen Schreiben an den Umweltminister Glauber, sieht es für Rinder- und Schafhalter in Bayern offenbar mit Blick auf die Blauzunge-Restriktionsgebiete sehr gut aus. Denn sollten keine neuen BTV-Nachweise in Süddeutschland auftreten und damit die Voraussetzungen zur Aufhebung (zwei Jahre keinen neuen Virus-Nachweis) gegeben sein, können viele bayerische Kreise zum Ende des ersten Quartals mit dem Zurücknehmen der Handelsauflagen rechnen. Von Seiten des Umweltministeriums wurde in einem Brief an den BBV bestätigt, dass sich Bayern auf eine schrittweise Aufhebung, abhängig vom Feststellungsdatum des letzten, für das Gebiet relevanten Nachweises, entschieden hat. Damit sollte ein Großteil der bayerischen betroffenen Kreise zu April wieder frei werden. Für Rinderhalter und Schafhalter bedeutet dies eine große Erleichterung, da somit die aufwendigen und teuren Vorgaben zur Impfung entfallen und die Tiere wieder ohne Auflagen gehandelt werden können.

11.12.2020: BBV fordert BTV-Erleichterungen

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich Veredlungspräsident Gerhard Stadler und Georg Hollfelder, Vorsitzender der bayerischen Rinderzüchter, an Umweltminister Glauber gewandt. So fordern die beiden, dass sich Bayern bei den bevorstehenden Bund-Länder-Gesprächen für eine Statusänderung der BTV-Restriktionsgebiete, die seit zwei Jahren keinen neuen Nachweis mehr hatten, einsetzt. Offenbar werden hierzu in Kürze auf Bundesebene Entscheidungen dazu getroffen. Damit würden erhebliche Erleichterungen für die Rinderhalter erzielt werden. Sollte jedoch ein neuer Nachweis in den Nachbarregionen oder erstmals in Bayern auftreten, würden die zwei Jahre wieder von vorne gezählt werden. Die Entscheidung zu diesem Vorgehen muss in Augen der BBV- und LBR-Vertreter zügig getroffen werden, da ab April 2021 neue gesetzliche Vorgaben gelten, die die „Frei-Erklärung“ u.U. aufwendiger machen würden.

21.09.2020: Nur Impfung sichert Vermarktung

Der Bayerische Bauernverband und der Landesverband Bayerischer Rinderzüchter rufen Rinderhalter im Sperrgebiet zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit auf.... mehr
 

02.04.2020: Blutuntersuchung bei Kälbern geimpfter Muttertiere entfällt

Ab sofort entfällt aber die PCR-Untersuchung bei Kälbern (Handelsuntersuchung), wenn die Grundimmunisierung des Muttertieres bis 28 Tage vor der Geburt erfolgte. ... mehr Informationen

8. Januar 2020: Neue Bedingungen im Abkommen mit Spanien

Das Abkommen mit Spanien vom Sommer 2019 für das Verbringen von Rindern aus der Blauzunge-Restriktionszone ist mit Jahresende ausgelaufen. Bis dahin konnten ungeimpfte Kälber aus den Restriktionsgebieten nach einer Repellent-Behandlung und PCR-Freitestung verbracht werden, sofern denn lange Kälbertransporte genehmigt wurden. In den nun gültigen Vereinbarungen ist festgeschrieben, dass nur noch Kälber geimpfter Muttertiere aus den Restriktionszonen nach Spanien verbracht werden. Erfolgte die Impfung nicht vor der Belegung, sondern erst während der Trächtigkeit, ist zusätzlich eine PCR-Freitestung innerhalb von sieben Tagen vor dem Verbringen notwendig. Weitere Informationen sowie alle wichtigen Formulare finden Sie auf dieser Seite.

Laden Sie hier die Gesundheitsbescheinigung herunter:

24. Mai 2019: Verbände fordern Rückkehr zur vereinfachten Verbringung

Ein Nachweis der Blauzungenkrankheit in Bayern ist weiterhin noch nicht aufgetreten. Allerdings wurden die Verbringungsregeln für Kälber aus Restriktionsgebieten verschärft. Deshalb hatte der Bauernverband vergangene Woche ein Gespräch mit Erzeugergemeinschaften, Zuchtverbänden und Tierärzten organisiert. ... mehr dazu hier

 

16. Mai 2019: Umweltministerium kündigt kurzfristige Bereitstellung des Impfstoffes an

Im Kampf gegen die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit stellt der Freistaat Bayern kurzfristig mehrere zehntausend Impfstoffdosen (BTV-8-Impfstoff) zur Verfügung. Das teilte das bayerische Umweltministerium am 16. Mai 2019 mit. Weitere rund 1 Million Impfstoffdosen seien bei verschiedenen Herstellern für eine Abnahme durch bayerische Tierärzte reserviert und können ab Juni bezogen werden. Lesen Sie hier mehr dazu!

 

Veränderte Verbringungsregeln

7. Mai 2019: Das Bayerische Umweltministerium informierte am 7. Mai bei einem runden Tisch zur Blauzungenkrankheit, dass die Regeln zum Verbringen von Rindern aus Restriktionszonen ab dem 18. Mai erheblich verschärft werden. So wird das Verbringen von Rindern aus Restriktionszonen nur noch mit gültigem Impfstatus möglich sein (weitere Informationen unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/bt_verbringungsregelungen.htm). Bund und Länder haben dies am 6. Mai beschlossen.

Der Bayerische Bauernverband kritisiert diese Verschärfung massiv, v.a. deren sehr kurzfristige Umsetzung. BBV-Veredelungspräsident Gerhard Stadler, der zusammen mit seinem Stellvertreter Ernst Kettemann an dem runden Tisch teilnahm, betont: „Ich verstehe nicht, warum die bis zum 30. Juni in Bayern gültigen Verbringungsregeln jetzt von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgekündigt wurden. Auslöser dieser Entscheidung war wohl eine neue Risikoeinschätzung des FLI, die jedoch keine neuen Erkenntnisse enthält. Das bedeutet für unsere Rinderhalter Riesenprobleme und verschärft die ohnehin schon sehr angespannte Situation in den betroffenen Gebieten. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Impfstoffverfügbarkeit nach wie vor nur zögerlich verbessert.“

14. Mai 2019: Nach der Verschärfung der Verbringungsregeln ungeimpfter Tiere aus Restriktionszonen hat sich BBV-Präsident Walter Heidl an Bundesministerin Klöckner, die Länderminister Glauber und Kaniber sowie zahlreiche bayerische Abgeordnete gewandt.

16. Mai 2019: Kommentar von Isabella Timm-Guri, Direktorin Fachbereich Erzeugung & Vermarktung: Entscheidung zur Blauzunge: Hausgemachter Brandbeschleuniger
 

 

Meldung vom 26. März 2019

Verlängerung vereinfachte Verbringung aus Blauzunge-Restriktionsgebiete
Aktuell wurde die Regelung für das erleichterte Verbringen von Rindern aus den Blauzunge-Restriktionsgebieten innerhalb Deutschlands bis zum 30. Juni 2019 verlängert. Zunächst war es nur bis zum 31. März möglich, die Tiere in Folge einer Freitestung und Nachweis der Insektizidbehandlung in freie deutsche Gebiete zu verbringen. Der Bauernverband hatte sich dafür eingesetzt. Unter anderem hatte sich Bezirkspräsident Gerhard Stadler (Niederbayern) schriftlich an die beiden Staatsminister Kaniber und Glauber gewandt und um Unterstützung gebeten. Dabei drängte der Veredlungspräsident auch darauf, dass neben den Niederlanden noch weitere Abkommen mit Nachbarstaaten vereinbart werden müssen.

 

Meldung vom 14. März 2019

Blauzunge: erleichterte Verbringung von Kälbern in die Niederlande

  • Deutschland und die Niederlande haben erleichterte Verbringungsregeln aus den Restriktionszonen für Kälber jünger als 90 Tage vereinbart.
  • Jedoch sind die Vorgaben für die Rinderhalter aufwendig.
  • Statt des Impfnachweises müssen eine negative Blutuntersuchung, der Nachweis der Behandlung gegen Gnitzen sowie einer Gesundheitsbescheinigung vorliegen.
  • Der Bauernverband setzt sich für weitere Erleichterungen auch mit anderen Nachbarstaaten ein.

Wie der Deutsche Bauernverband mitteilt, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mit den Niederlanden eine Vereinbarung zur erleichterten Verbringung von Kälbern getroffen, die jünger als 90 Tage sind. Diese gilt ab sofort. So war bisher der Impfnachweis zum Verbringen aus den Restriktionszonen in Nachbarstaaten Voraussetzung. Mit in Kraft treten dieser Vereinbarung ist es möglich, diese Kälber nach einer negativen Blutuntersuchung sowie einer Insektizid-Behandlung in die Niederlande zu verbringen. Dabei muss die Blutuntersuchung in den sieben Tagen vor dem Verbringen erfolgt sein.

Im Vergleich zu ähnlichen Abkommen zu Zeiten des letzten Seuchenzuges vor einigen Jahren sind diese Vorgaben jedoch aufwendig und zum Teil kostenintensiv.

Die Möglichkeit des Verbringens von Nutz- und Zuchttieren ohne Impfschutz aus den Restriktionszonen innerhalb von Deutschland mit Nachweis der Gesundheit durch Blutuntersuchung wurde bis zum 31. März verlängert.

Weiterhin ist die Situation der Impfstoffverfügbarkeit unklar. Daher setzt sich der Bauernverband dafür ein, auch mit anderen Staaten Vereinbarungen zu treffen. Langfristig bleibt den Rinderhaltern jedoch nur die Impfung. Damit noch vor Sommer flächendeckend Impfstoff geliefert wird, sollten die Landwirte umgehend Impfstoff bei ihrem Hoftierarzt bestellen.

Hier können Sie die ergänzende Gesundheitsbescheinigung zum Versand von Kälbern herunterladen (PDF)

Meldung vom 22.02.2019

Verlängerung der Regelung zum Verbringen von Wiederkäuern aus Sperrzonen in BTV-freie Gebiete innerhalb Deutschlands

Der Bund und die Länder haben sich darauf verständigt, die Vorgaben für das Verbringen von Zucht- und Nutzvieh aus den Blauzunge-Restriktionsgebieten in freie Gebiete innerhalb Deutschlands zu verlängern. So galten diese erleichterten Bedingungen (Virologische Untersuchung einer EDTA-Blutprobe mit negativem Ergebnis auf eine BTV-Infektion innerhalb von 7 Tagen vor dem Verbringen) bisher nur bis zum 28. Februar 2019. Diese Regelung wurde nun auf den 31. März 2019 ausgeweitet.

 

Meldung vom 4.2.2019

Durch weitere Fälle in Baden-Württemberg (Serotyp 8), welche näher an der Grenze zu Bayern liegen, wurden die bislang bestehenden Restriktionszonen ausgeweitet. Folgende bayerische Landkreise befinden sich in der Restriktionszone:
Aschaffenburg Landkreis, Stadt Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Lindau, Stadt Memmingen, Oberallgäu, Unterallgäu, Neu-Ulm, Stadt Kempten, Dillingen an der Donau, Donau-Ries, Günzburg, Ansbach, Neustadt-Aisch, Würzburg Land, Würzburg Stadt

Eine genaue Übersicht über die Restriktionszonen finden Sie hier.

Es gelten für die Bayerischen Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter erhebliche Handelsrestriktionen. Alle wichtigen Formulare und Informationen finden Sie hier.

Regelungen für die Verbringung von Wiederkäuern aus BT-Sperrzonen in BT-Virus-freie Gebiete finden Sie hier

Meldung vom 24.01.2019

Die bayerischen Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter müssen sich weiterhin auf den ersten positiven Blauzungennachweis in Bayern vorbereiten. Unterdessen reichen bereits einige Restriktionszonen auch nach Bayern herein und bedeuten somit erhebliche Handelseinschränkungen für die betroffenen Tierhalter.

In Bayern gibt es bisher keinen Nachweis der Blauzunge (Stand 22.1., mittags). Die Restriktionszonen aufgrund der Fälle (Serotyp 8) in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg reichen bis nach Bayern herein. Um Tiere aus den Restriktionszonen zu verbringen, müssen erhebliche Auflagen eingehalten werden

In einer Pressemitteilung verkündete Umweltminister Glauber, dass aufgrund der positiven Fälle (Serotyp 8) in den Nachbarbundesländern auch bayerische Landkreise und Städte von den Restriktionszonen betroffen sind (Lkr. Aschaffenburg, Lkr. Main-Spessart und Lkr. Miltenberg, Lkr. Lindau, Lkr. Oberallgäu, Lkr. Unterallgäu, Lkr. Neu-Ulm sowie die Kreisfreien Städte Memmingen und Kempten). Das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus diesen Zonen ist nur unter Einhaltung von Auflagen möglich (u. a. Impfnachweis). Die gesamte Pressemitteilung finden Sie unter hier.

Die Impfung von Rindern wird in Bayern durch die Tierseuchenkasse gefördert. Dabei müssen beide relevanten Serotypen berücksichtigt werden. Serotyp 8 rückt von Westen, Serotyp 4 von Südosten an Bayern heran. Mehr Informationen unter: https://service.btsk.de/Portals/0/Formulare_Merkblaetter/Merkblaetter/M_Blue_Tongue_12_%202018.pdf

Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Mehr Informationen zur Erkrankung unter:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/blauzunge/index.htm.

Meldung vom 13.12.2018

Trotz der Nähe zu Bayern wurde bisher die 150-km-Restriktionszone nicht auf die bayerischen Gebiete ausgeweitet. Die Folgen sind nun Handels- und Verbringungseinschränkungen: das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb von Baden-Württemberg ist ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung mit Genehmigung des jeweils zuständigen Veterinäramtes möglich, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen oder die auf Blauzungenkrankheit hinweisen sowie der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist. Die Impfung von Rindern und Schafen ist nach wie vor möglich. Allerdings dauert es bis zum benötigten Impfschutz mehrere Wochen. Die Bayerische Tierseuchenkasse bezuschusst die freiwillige Impfung von Rindern.

Details unter: http://portal.versorgungskammer.de/portal/pls/portal/!PORTAL.wwpob_page.show?_docname=11258989.PDF

Informationen zur Krankheit unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/doc/bt_merkblatt_tierhalter.pdf