Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit in Bayern
Neben Oberbayern und Niederbayern nun auch Schwaben betroffen – alle Infos
Nun auch Schwaben neben Oberbayern und Niederbayern ab sofort „nicht-BTV-8-frei“
Zusätzlich zu dem in Bayern bereits zirkulierenden Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit, wurde am 21.10.25 bei einem Rind im Landkreis Berchtesgaden der Serotyp 8 festgestellt. Zuvor war bereits in Baden-Württemberg ein Fall von BTV-8 aufgetreten. Nun gibt es einen neuen Fall vom 10.12.25 im Bodenseekreis. Der Radius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb herum umfasst fast den gesamten Regierungsbezirk Schwaben. Damit gilt nun auch Schwaben neben Oberbayern und Niederbayern ab sofort als „nicht-frei“ in Bezug auf BTV-8. Die besonderen Bedingungen für Verbringungen empfänglicher Tiere aus betroffenen Gebieten finden Sie nachfolgend sowie auf der Website des LGL unter „Blauzungenkrankheit“.
Bayern und Baden-Württemberg stehen fortlaufend in engem Austausch und stimmen jedes weitere Vorgehen zusammen ab.
Oberbayern und Niederbayern sind Nicht-BTV-8-freie Zone
Aufgrund des Ausbruchs wurde in einem Mindestradius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb eine nicht-BTV-8-freie Zone eingerichtet. Diese umfasst Oberbayern und Niederbayern komplett. In den beiden Regierungsbezirken sind daher bestimmte Regeln zur Verbringung von Tieren in BTV-8-freie Zonen einzuhalten. Dies gilt auch für Verbringungen in BTV-8-freie Gebiete innerhalb Bayerns.
Innerhalb der betroffenen Zonen können die Tiere ohne weitere Maßnahmen verbracht werden.
Verbringung aus Nicht-BTV-8-freien Zonen in BTV-8-freie Zonen
Unter Berücksichtigung folgender Regeln ist ein Verbringen aus einer nicht-BTV-8-freien Zone in eine BTV-8- freie Zone möglich:
Verbringung zur unmittelbaren Schlachtung von nicht BTV-8 freien Gebieten in BTV-8-freie Gebiete
Tiere aus Nicht BTV-8 freien Zonen, die zur unmittelbaren Schlachtung in BTV-8-freie Gebiete verbracht werden müssen folgende Verbringungsregeln einhalten:
- Im Ursprungsbetrieb wurde während der letzten 30 Tage vor der Verbringung kein Fall einer BTV-Infektion gemeldet, und
- die Tiere werden direkt von dem Herkunftsmitgliedstaat oder der Herkunftszone zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet, und
- der Betreiber des Herkunftsbetriebs hat den Betreiber des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert.
Verbringung aus nicht BTV-8 freien Gebieten in nicht BTV-8 freie Gebiete
Innerhalb der nicht BTV-8 freien Gebiete in Bayern können Tiere ohne Beschränkungen verbracht werden.
Verbringung zwischen nicht freien Gebieten durch freie Gebiete
Wenn für die Verbringung zwischen nicht BTV-8 freien Gebieten die Durchfahrt durch ein freies Gebiet notwendig ist, sind folgende Maßnahmen zu beachten:
- das Transportmittel muss während der Fahrt vor Vektoren geschützt sein
- auf dem Transportweg findet keine Entladung der Tiere für mehr als einen Tag statt
Die genannten Einschränkungen beziehen sich jedoch ausschließlich auf BTV-8. Für BTV-3 gelten derzeit keine Einschränkungen bei der Verbringung von Tieren innerhalb Deutschlands.
Wie auch bei BTV-3 ist auch bei BTV-8 die Impfung der einzig reelle Schutz für die Tiere.
Impfen, Repellentien, Testen - Antworten auf die häufigsten Fragen
Um über die aktuellen Verbringungsbeschränkungen zu informieren, hatte der BBV zum aktuellen Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit am 27. Oktober 2025 kurzfristig eine Online-Veranstaltung angesetzt. Die rund 200 Teilnehmer der Veranstaltung hatten dabei auch die Möglichkeit, Dr. Ulrich Wehr, Leiter des Tierseuchenreferates am Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Dr. Ulrike Sorge, Geschäftsführerin des Tiergesundheitsdienstes Bayern e. V. Fragen zur aktuellen Situation zu stellen. Hier kamen viele Fragen auf.
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier, sowie in unserer Sonder-Bauerinfo „FAQ zu BTV-8“, die Sie am Seitenende zum Download finden.
Blauzunge: FAQ zu BTV-8 in Bayern
Dazu ist die jeweilige Packungsbeilage zu beachten. Wird ausschließlich eine Tierart angegeben (z. B. Rind) ist die Anwendung grundsätzlich auch für Kälber erlaubt. Im Zweifel ist Rücksprache mit dem Tierarzt zu halten.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Impfung gegen BTV-8
Ja.
- Für Rinder wird seit dem 28.10.24 ein Zuschuss von 3,00 € / Impfung gewährt (gegen BTV-3 / 4 /8 und Kombi-Impfstoffe).
- Bei Schafen wird die Impfung gegen die Serotypen 4 und 8 ab dem 15.10.25 mit 1,00 € / Impfung bezuschusst. Impfungen gegen die Serotypen 4 und 8, die bei Schafen vor dem 14.10.25 durchgeführt wurden, werden nicht bezuschusst.
Nein, derzeit gibt es keinen Kombi-Impfstoff gegen BTV-8 und BTV-3.
Ja, das ist möglich, da die beiden Impfstoffe gut verträglich sind.
Antworten auf weitere Fragen rund um BTV-8 in Bayern.
Aufgrund der bislang aufgetretenen Fälle wäre dies in Bayern nicht verhältnismäßig. Andere Bundesländer bestimmen dies für sich selbst und werden ohne einen konkreten Fall die Regelungen nicht öffnen.
Frühestens ein Jahr nach dem letzten aufgetretenen Fall könnten die Verbringungsbeschränkungen aufgehoben werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass weitere Fälle von BTV-8 auftreten werden. Mit einem Gnitzenflug ist je nach Temperatur bis Dezember zu rechnen.
Download: Sonderinfo BTV-8 - FAQ
Weiterführende Links
- Weitere und alle aktuellen Informationen zum Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit auf der Homepage des LGL: Tiergesundheit: Blauzungenkrankheit: Verbringung von Tieren nach Bayern in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus (BTV)
- Die Verbringungsregelungen für den Export von Tieren in das EU-Ausland finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission