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Rind Silage im Stall
© photalo/AdobeStock.com

Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit in Bayern

Zusätzlich zu BTV-3 jetzt auch BTV-8 – Was nun gilt

22.10.2025 | Am 20.10.2025 wurde im Landkreis Berchtesgaden der Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit festgestellt. Ein Überblick über die nun geltenden Regeln:

Zusätzlich zu dem in Bayern bereits zirkulierenden Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit, wurde nun bei einem Rind im Landkreis Berchtesgaden der Serotyp 8 festgestellt. Bereits in der letzten Woche ist auch in Baden-Württemberg ein Fall von BTV-8 aufgetreten. Aufgrund des Ausbruchs wurde in einem Mindestradius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb eine nicht-BTV-8-freie Zone eingerichtet. Diese umfasst Oberbayern und Niederbayern komplett. In den beiden Regierungsbezirken sind daher bestimmte Regeln zur Verbringung von Tieren in BTV-8-freie Zonen einzuhalten. Dies gilt auch für Verbringungen in BTV-8-freie Gebiete innerhalb Bayerns. Innerhalb der betroffenen Zone können die Tiere ohne weitere Maßnahmen verbracht werden. 

Verbringung aus Niederbayern und Oberbayern in BTV-8-freie Zonen

Unter Berücksichtigung folgender Regeln ist ein Verbringen aus einer nicht-BTV-8-freien Zone in eine BTV-8- freie Zone möglich:

Die genannten Einschränkungen beziehen sich jedoch ausschließlich auf BTV-8. 

Für BTV-3 gelten derzeit keine Einschränkungen bei der Verbringung von Tieren innerhalb Deutschlands. 

Wie auch bei BTV-3 ist auch bei BTV-8 die Impfung der einzig reelle Schutz für die Tiere. 

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des LGL: Tiergesundheit: Blauzungenkrankheit: Verbringung von Tieren nach Bayern in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus (BTV)