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Rind Silage im Stall
© photalo/AdobeStock.com

Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit in Bayern

Alle Infos zu Verbringung, Testung, Impfen, Repellentien und mehr

05.11.2025 | Am 21.10.2025 wurde im Landkreis Berchtesgaden der Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit festgestellt. Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen.

Zusätzlich zu dem in Bayern bereits zirkulierenden Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit, wurde nun bei einem Rind im Landkreis Berchtesgaden der Serotyp 8 festgestellt. Bereits in der letzten Woche ist auch in Baden-Württemberg ein Fall von BTV-8 aufgetreten. 

Oberbayern und Niederbayern sind Nicht-BTV-8-freie Zone

Aufgrund des Ausbruchs wurde in einem Mindestradius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb eine nicht-BTV-8-freie Zone eingerichtet. Diese umfasst Oberbayern und Niederbayern komplett. In den beiden Regierungsbezirken sind daher bestimmte Regeln zur Verbringung von Tieren in BTV-8-freie Zonen einzuhalten. Dies gilt auch für Verbringungen in BTV-8-freie Gebiete innerhalb Bayerns. 

Innerhalb der betroffenen Zonen können die Tiere ohne weitere Maßnahmen verbracht werden. 

Verbringung aus Nicht-BTV-8-freien Zonen in BTV-8-freie Zonen

Unter Berücksichtigung folgender Regeln ist ein Verbringen aus einer nicht-BTV-8-freien Zone in eine BTV-8- freie Zone möglich:

Verbringung zur unmittelbaren Schlachtung von nicht BTV-8 freien Gebieten in BTV-8-freie Gebiete

Tiere aus Nicht BTV-8 freien Zonen, die zur unmittelbaren Schlachtung in BTV-8-freie Gebiete verbracht werden müssen folgende Verbringungsregeln einhalten:

  • Im Ursprungsbetrieb wurde während der letzten 30 Tage vor der Verbringung kein Fall einer BTV-Infektion gemeldet, und
  • die Tiere werden direkt von dem Herkunftsmitgliedstaat oder der Herkunftszone zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet, und
  • der Betreiber des Herkunftsbetriebs hat den Betreiber des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert.

Die genannten Einschränkungen beziehen sich jedoch ausschließlich auf BTV-8.  Für BTV-3 gelten derzeit keine Einschränkungen bei der Verbringung von Tieren innerhalb Deutschlands. 

Wie auch bei BTV-3 ist auch bei BTV-8 die Impfung der einzig reelle Schutz für die Tiere. 

Impfen, Repellentien, Testen - Antworten auf die häufigsten Fragen

Um über die aktuellen Verbringungsbeschränkungen zu informieren, hatte der BBV zum aktuellen Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit am 27. Oktober 2025 kurzfristig eine Online-Veranstaltung angesetzt. Die rund 200 Teilnehmer der Veranstaltung hatten dabei auch die Möglichkeit, Dr. Ulrich Wehr, Leiter des Tierseuchenreferates am Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Dr. Ulrike Sorge, Geschäftsführerin des Tiergesundheitsdienstes Bayern e. V. Fragen zur aktuellen Situation zu stellen. Hier kamen viele Fragen auf.  

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier, sowie in unserer Sonder-Bauerinfo „FAQ zu BTV-8“, die Sie am Seitenende zum Download finden. 

Blauzunge: FAQ zu BTV-8 in Bayern

Download: Sonderinfo BTV-8 - FAQ

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