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Die Europäische Verpackungsverordnung 2025/40 in der Praxis

Wofür sich der der BBV jetzt einsetzt

06.07.2026 | Ab dem 12.08.2026 gilt für Verpackungen die neue Erzeugerrolle aus der EU-Verordnung 2025/40. Diese verschiebt die Verantwortung auf den Handel, der sich jedoch seiner Pflichten entziehen möchte. Der Konflikt könnte zu Vertriebsverboten und einer Finanzierungslücke bei den dualen Systemen führen. Alle Infos:

Worum es geht  - in Kürze: 
(Ausführliche Infos zum Thema lesen Sie hier.)

Welche Pflichten haben Erzeuger nach der PPWR?
Die Erzeugerrolle im Sinne der PPWR (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) erfordert 

  • die Erstellung und Bereithaltung einer Konformitätserklärung und 
  • der technischen Dokumentation von Verpackungen. 

Wen betrifft das? Wer gilt als „Erzeuger“?
Jeder, der unter seiner Marke verpackte Produkte verkauft, hat diese Rolle anzunehmen und zu erfüllen. Andernfalls droht ein Vertriebsverbot. 

Dies gilt auch für die Eigenmarken des Lebensmitteleinzelhandels (LEH). Hier nimmt der Handel rechtlich sowohl die Hersteller- als auch die Erzeugerrolle ein. 

Ungelöste Konflikte zwischen LEH und Lieferanten

Der LEH möchte jedoch die Pflichten an seine Lieferanten abgeben, was zu bisher ungelösten Konflikten führt. 

  • Daher haben sich einige Verbände (darunter auch Einkaufen auf dem Bauernhof / EadB und der Bundesausschuss Obst und Gemüse / BOG, gemeinsam mit Delegierten aus dem BBV) mit einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gewandt, um für Klarheit zu sorgen. Zum Verbändeschreiben.

Verbot von Kunststoffverpackungen: Forschung zu möglichen Auswirkungen

Daneben ist ab 2030 ein Verbot von Einwegkunststoffverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse geplant.

  • Hier hat sich der BBV erfolgreich für ein Forschungsprojekt an der HSWT eingesetzt, das untersucht, ob das Verbot Auswirkung auf den Wasserverlust und dadurch Haltbarkeit, sowie auf mikrobiologische Verunreinigung hat. Die Ergebnisse werden zum Jahreswechsel erwartet und sollen so rechtzeitig bei der EU-Kommission zur Erarbeitung ihrer Leitlinien für die Ausnahmen eingehen.

Weiterführende Infos