Fleischstück
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Özdemirs Tierwohlcent: So nicht!

Bewertung der Eckpunkte für Verbrauchssteuer auf bestimmte tierische Produkte

09.02.2024 | Das BMEL hat am 7. Februar ein vierseitiges Eckpunktepapier für eine Verbrauchssteuer auf bestimmte tierische Produkte (Fleisch, Fleischerzeugnisse u.ä.) vorgelegt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir spricht in diesem Zusammenhang von einem "Tierwohlcent", die Medien zum Teil von einer "Fleischsteuer".

Die Einnahmen daraus sollen laut dem Eckpunktepapier "für wichtige vornehmlich landwirtschafts- und ernährungspolitische Vorhaben" genutzt werden. Der BBV kritisiert den aktuellen Vorschlag des BMEL als Ablenkungsmanöver und Nebelkerze:

"Zuallererst bleibt es dabei: Wir lassen kein Ablenkungsmanöver zu! Erst müssen Lösungen beim Agrardiesel her, die alle Bauernfamilien entlasten. Danach müssen die anderen Themen auf den Verhandlungstisch. Der Erhalt unserer Tierhaltung in Bayern und die Sicherstellung der Versorgung unserer Bevölkerung mit Fleisch, Milchprodukten, Eiern usw. hat für uns höchste Priorität. Daher haben wir uns auch stets intensiv mit tragfähigen Weiterentwicklungskonzepten wie dem Vorschlag der Bochert-Kommission auseinandergesetzt und sind bereit, konstruktiv mitzugestalten.


Die bisherigen Gesetzesvorhaben der aktuellen Bundesregierung haben aber nie auf ein Gesamtkonzept gesetzt, sondern waren und sind lückenhaftes Stückwerk. Beispiele sind das praxisferne Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und auch das völlig unzureichende Bundesförderprogramm für die Schweinehaltung.


Das aktuelle BMEL-Eckpunktepapier mit dem Vorschlag zu einem Tierwohlcent auf Fleisch und Fleischprodukte ist eine Nebelkerze! Dies soll unter dem Deckmantel der Tierwohlförderung wohl vor allem dazu dienen, Haushaltslöcher zu stopfen. Von einem Gesamtkonzept für die Tierhaltung ist der Vorschlag weit entfernt. Statt dessen droht eine bürokratieaufwendige Verbrauchssteuer. Und dabei bleibt völlig unklar, wie sichergestellt werden soll, dass das Geld bei den Bauern ankommt. Denn eine so genannte Zweckbindung ist rechtlich nicht möglich.
Darüber hinaus hat die FDP den Ansatz für den Tierwohlcent sofort abgelehnt. Und von Ping-Pong-Spielen der Bundesregierung auf dem Rücken der Landwirtschaft haben wir die Nase mehr als voll!"