Rechtliche Beratung von Jagdgenossenschaften: neue Beratungsmöglichkeit seit 01.01.2026
BBV ist Mitglied im BBLK – Wie Mitgliedsjagdgenossenschaften jetzt profitieren
- Jagdgenossenschaften können sich seit dem 01.01.2026 bei rechtlichen Fragestellungen unmittelbar an den BBLK wenden.
- Die rechtliche Beratung erfolgt durch für den BBLK tätige Juristinnen und Juristen.
- Der BBV bleibt unverändert für fachliche, organisatorische, jagdpraktische und politische Themen zuständig.
- Für Jagdvorsteherinnen und Jagdvorsteher ergeben sich klare Zuständigkeiten, eine spürbare Entlastung und erhöhte Rechtssicherheit.
- Für die Jagdgenossenschaften entstehen weder zusätzlicher Aufwand noch zusätzliche Kosten.
Hintergrund
Bislang war eine rechtliche Beratung von Jagdgenossenschaften durch den BBV nicht möglich. Grund hierfür sind die Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes sowie die Satzung des BBV, wonach rechtliche Beratungen ausschließlich für ordentliche Mitglieder zulässig sind. Da Jagdgenossenschaften keine ordentlichen Mitglieder des BBV sein können, beschränkte sich die Unterstützung bislang auf fachliche, organisatorische und jagdpraktische Themen. Rechtlich geprägte Fragestellungen mussten außerhalb des Verbandes geklärt werden.
Mit dem Beitritt des BBV zum BBLK zum 01.01.2026 wird diese Beratungslücke geschlossen. Auf Grundlage der mittelbaren Mitgliedschaft der Jagdgenossenschaften im Sinne des § 7 RDG kann nun erstmals eine qualifizierte rechtliche Beratung angeboten werden.
Welche Themen können rechtlich beraten werden?
Insbesondere bei folgenden, rechtlich geprägten Fragestellungen kann der BBLK unterstützen:
- rechtliche Prüfung, Gestaltung und Änderung von Jagdpachtverträgen sowie einzelner Vertragsklauseln,
- rechtliche Begleitung von Satzungsänderungen und Beschlüssen der Jagdversammlung,
- Einordnung von Haftungsfragen und persönlichen Risiken der Jagdvorstände,
- rechtliche Bewertung von Kündigungen, Streitigkeiten und sonstigen Konfliktfällen,
- rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Wildschäden oder behördlichen Bescheiden
Hinweis: Die fachliche Vorprüfung und inhaltliche Beratung (z. B. zur Zweckmäßigkeit oder jagdlichen Ausgestaltung) erfolgt weiterhin durch den BBV. In juristisch komplexeren Fällen ergänzt der BBLK diese Beratung auf rechtlicher Ebene.
Außerdem: Praxisnahe Informationsangebote - exklusiv & online für Mitgliedsjagdgenossenschaften
Ergänzend zur individuellen Beratung richtet der BBV derzeit einen exklusiven Onlinebereich für Mitgliedsjagdgenossenschaften ein. Dort werden unter anderem bereitgestellt:
- rechtlich geprüfte Mustervorlagen (z. B. Einladungen, Datenschutzunterlagen)
- Merkblätter und praxisnahe Handlungshilfen
- verständlich aufbereitete Informationen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen
Ziel ist es, Jagdgenossenschaften auch unabhängig von einer konkreten Einzelfallberatung praxisnah zu unterstützen und insbesondere einfachere rechtliche Fragen bereits über klar strukturierte Materialien beantworten zu können. Die Inhalte werden laufend aktualisiert und stehen ausschließlich den Mitgliedsjagdgenossenschaften zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: keine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung
Die rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung von Jagdgenossenschaften ist nicht Bestandteil der Leistungen des BBLK und weiterhin ausschließlich durch im Einzelfall beauftragte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zulässig.