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Wassertropfen
© Jimmy Chang

Wassercent: Kritik am Vorgehen des Umweltministeriums

Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 sind erstmals Entnahmemengen und Zählerstände bei eigenen Brunnen für Wassercent zu erfassen

11.06.2026 | Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 werden erstmals Entnahmemengen für die Berechnung des Wassercents erhoben. Der Bayerische Bauernverband kritisiert dabei das Vorgehen des Umweltministeriums. Der Wassercent verursacht zusätzliche Kosten und Bürokratie ohne Lenkungswirkung. Wie funktioniert die Erhebung, und was bedeutet das für die Praxis?

Mit der vom Bayerischen Landtag beschlossenen Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wurde der Wassercent zum 1. Januar 2026 eingeführt. Der Bayerische Bauernverband hat hierbei von Anfang an insbesondere den Wassercent kritisiert, da er die heimische Lebensmittelerzeugung zusätzlich belastet. Je Kubikmeter Wasser fallen dabei in Zukunft zusätzlich 10 Cent an. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 werden erstmals Entnahmemengen für die Berechnung des Wassercents erhoben.

Grundlage ist entweder die im Wasserentnahmebescheid festgesetzte Menge oder bei entsprechendem Nachweis, die tatsächlich entnommene Menge. Die Zahlungen sollen dann 2027 erfolgen. Betroffen sind direkte Grundwasserentnahmen, also Wasserversorger und auch landwirtschaftliche Betriebe mit eigenem Brunnen.

Bei zulassungspflichtigen Entnahmen ist grundsätzlich der Inhaber der wasserrechtlichen Zulassung entgeltpflichtig.  Der Freibetrag bei Entnahmen beträgt wegen des halben Erhebungszeitraums 2026 zunächst 2.500 Kubikmeter, ab 2027 dann 5.000 Kubikmeter je Kalenderjahr. Der Freibetrag gilt einmal pro Entgeltpflichtigem, nicht je Brunnen oder Nutzer.

Wer eine niedrigere tatsächliche Entnahmemenge nachweisen will, sollte den Zählerstand zum 1. Juli 2026 dokumentieren. Als Nachweise können Zähler- oder Pumpendaten dienen. Beim Bezug von Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz ist der Wasserversorger entgeltpflichtig und es ist kein Freibetrag für den Endkunden vorgesehen. Die zusätzlichen Kosten für den Wassercent werden über den Wasserpreis umgelegt.

Der BBV bleibt bei seiner Kritik: Der Wassercent bringt keine Lenkungswirkung, da z.B. gerade in der Tierhaltung kein Wasser eingespart werden kann. Dagegen verursacht er aber zusätzliche Kosten und Bürokratie.

Umso wichtiger ist, dass zumindest die Einnahmen transparent und zusätzlich in Maßnahmen für Wasserrückhalt, Grundwasserneubildung und Projekte wie boden:ständig zurück in die Landwirtschaft fließen.

Hier steht die Staatsregierung in der Pflicht, dies auch so umzusetzen. Die Ankündigung eines Informationsschreibens erst im Herbst 2026 zu weiteren Details bestätigt letztlich die Kritik, dass die Einführung überhastet und ohne ausreichende Praxisklärung vonseiten der Landespolitik erfolgt ist.