Wassercent: Betriebe mit eigenem Brunnen sollten zum 1. Juli den Zählerstand dokumentieren
BBV kritisiert Vorgehen des Umweltministeriums bei der Einführung der neuen Abgabe
Aktuell hat das Bayerische Umweltministerium den BBV kurzfristig gebeten, seine Mitglieder über die Erfassung der Entnahmemengen für den Wassercent zu informieren. Hintergrund ist, dass vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 erstmals die für den Wassercent relevanten Wassermengen erfasst werden. Ein offizielles Informationsschreiben der Behörden an die betroffenen Entgeltpflichtigen ist nach Angaben des Ministeriums erst für Herbst 2026 vorgesehen.
Was gilt ab 1. Juli 2026?
Betroffen sind direkte Grundwasserentnahmen, insbesondere Wasserversorger sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit eigenen Brunnen. Bei zulassungspflichtigen Entnahmen ist grundsätzlich der Inhaber der wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung entgeltpflichtig.
Für die Berechnung des Wassercent wird grundsätzlich die im Wasserrechtsbescheid festgelegte Entnahmemenge herangezogen. Alternativ kann die tatsächlich entnommene Wassermenge berücksichtigt werden, wenn diese entsprechend nachgewiesen wird.
Der Wassercent beträgt 10 Cent je Kubikmeter entnommenen Wassers. Der Freibetrag liegt im Jahr 2026 aufgrund des verkürzten Erhebungszeitraums bei 2.500 Kubikmetern. Ab 2027 beträgt der Freibetrag 5.000 Kubikmeter pro Kalenderjahr. Er gilt jeweils pro Entgeltpflichtigem und nicht pro Brunnen oder Entnahmestelle.
Landwirte und andere Betroffene mit eigenem Brunnen sollten deshalb den Zählerstand zum 1. Juli 2026 dokumentieren. Als Nachweise können insbesondere Wasserzähler- oder Pumpendaten dienen. Nur so kann gegebenenfalls eine niedrigere tatsächliche Entnahmemenge gegenüber den Behörden belegt werden.
Bei Wasserbezug aus dem öffentlichen Leitungsnetz ist nicht der einzelne Verbraucher entgeltpflichtig, sondern der jeweilige Wasserversorger. Die Kosten können über den Wasserpreis weitergegeben werden. Deshalb wird auch zu beobachten sein, in welchem Umfang Wasserversorger die neue Abgabe an ihre Kunden weiterreichen.
BBV: Zusätzliche Belastung ohne erkennbare Lenkungswirkung
Der Bayerische Bauernverband lehnt den Wassercent weiterhin ab. Aus Sicht des BBV bringt die Abgabe keine gezielte ökologische Lenkungswirkung, verursacht jedoch zusätzliche Kosten und Bürokratie für Betriebe und Verwaltung.
Gerade in der Landwirtschaft besteht häufig keine Möglichkeit, den Wasserverbrauch beliebig zu reduzieren, ohne die Versorgung von Tieren oder Kulturen zu gefährden. Gleichzeitig leistet die Land- und Forstwirtschaft durch die Bewirtschaftung der Flächen einen wichtigen Beitrag zum Wasserrückhalt, zur Grundwasserneubildung und zum Erhalt eines funktionierenden Landschaftswasserhaushalts.
Besonders kritisch bewertet der BBV das Vorgehen des Umweltministeriums. Dass der Verband wenige Tage vor Beginn der Erfassungsphase gebeten wird, die Information an die Betroffenen weiterzugeben, während behördliche Informationsschreiben erst Monate später angekündigt werden, bestätigt die bereits im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Kritik. Die Einführung des Wassercent erfolgte aus Sicht des BBV überhastet und ohne ausreichende Klärung praktischer Umsetzungsfragen.
Unabhängig davon fordert der Bayerische Bauernverband, dass die Einnahmen aus dem Wassercent vollständig transparent, zweckgebunden und zusätzlich für Maßnahmen des Wasserrückhalts, der Grundwasserneubildung, der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung sowie für erfolgreiche Programme wie boden:ständig eingesetzt werden.
Weiterführende Informationen des Bayerischen Umweltministeriums zum Wassercent finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Umweltminsiteriums.