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Verlust an Landwirtschaftsflächen zur Ernährungssicherung stoppen!

Präsidentenkonferenz fordert konsequenten Erhalt von Landwirtschaftsflächen

29.06.2026 | Nach wie vor verlieren die bayerischen Bauernfamilien pro Jahr zwischen etwa 3.500 und rund 4.000 Hektar an Flächen, auf denen sie Lebensmittel erzeugen können. Die Mitglieder der Präsidentenkonferenz im Bayerischen Bauernverband haben deshalb aktuell erneut ein Positionspapier beraten und beschlossen, um Politik und Gesellschaft wachzurütteln und um von der Politik einen konsequenten Stopp des Verlustes an Landwirtschaftsflächen zu verlangen.

Angesichts der geopolitischen Entwicklungen und die zunehmenden weltpolitischen Herausforderungen hat sich allseits der Blick auf die Bedeutung von Ernährungssicherung, Bioökonomie und Versorgungssicherheit geschärft, wo die Land- und Forstwirtschaft der zentrale Teil der Lösung ist. Nur die Land- und Forstwirtschaft sichert und gestaltet für die Gesellschaft Ernährung, erneuerbare Energie, Bioökonomie und Ressourcenschutz. Und dafür muss der Verlust an land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen endlich gestoppt werden, da der Boden nicht vermehrbar ist.
Die Mitglieder der Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes fordern deshalb Initiativen und wirksame Maßnahmen von der von der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung, unter anderem: 


o    Verbindliche Vorgaben zur Senkung der Neuinanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen müssen in den Bundesverkehrsplan aufgenommen werden
o    Konkrete Vorgaben zur maximalen Flächenschonung in allen bau- und planungsrechtlichen Rahmensetzungen sowie beim Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
o    Bei allen Planungen und Umsetzungen von Infrastrukturprojekten muss es oberste Priorität haben, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen zu schonen.     
o    Grundlagen und Umsetzungen bei den verschiedenen Ausgleichsregelungen wie zum Beispiel nach dem Baurecht oder dem nationalen und europäischen Naturschutzrecht sind zu überprüfen und reformieren sowie ohne „Gold-Plating“ von EU-Recht in Deutschland umsetzen.
o    In der Praxis sind künftig keine Ausweisung und kein Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen als Kompensationsflächen vorzusehen.
o    Ersatzgelder sind für die Entsiegelung von versiegelten Flächen, für die Aufwertung von bestehenden Ausgleichsflächen und zur Finanzierung von nachhaltigen Pflegemaßnahmen zu verwende.