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Vereinfachungen in Europa für weniger Bürokratie bei Bauern

Grundsätzliche Anliegen des Bauernverbandes zu geplanten Vereinfachungspakete der EU-Kommission

28.04.2025 | Die EU-Kommission hat in diesem Jahr begonnen mit sogenannten Omnibus-Paketen Vereinfachungen für die europäische Wirtschaft in Sachen Bürokratie anzustoßen. Der Bayerische Bauernverband verlangt, dass hier auch die Land- und Forstwirtschaft umfassend einbezogen wird. Konkret geht es um geplante Vereinfachungspakete zur EU-Agrarpolitik (GAP) und auch Vereinfachungsanliegen für die Land- und Forstwirtschaft außerhalb der GAP. Als Beginn fordert der Bayerische Bauernverband ein Auflagen- und Bürokratiemoratorium, um neben einem Rückbau von Bürokratie parallel keinen Aufbau zu betreiben.

Die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes fordert die Unterstützung der politisch Verantwortlichen in Bayern, auf Bundes- und EU-Ebene sowie der Europaabgeordneten ein, zum Beispiel  bei folgenden Themen:

  • EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Diese kann in dieser Form nicht bürokratiearm und nicht ohne massiven Zusatzaufwand umgesetzt werden. Jetzt muss zwingend eine vierten Risikokategorie (Null-Risiko-Kategorie) auf EU-Ebene eingeführt werden. 
     
  • Geplante Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz: Das Trilogergebnis vom 9. April 2025 ist viel zu wenig. Europaparlament und Rat müssen drohende, überzogene Auflagen und Bürokratie deshalb ablehnen.
     
  • Geplantes Waldüberwachungsgesetz: Darauf ist gänzlich zu verzichten. Die in den Mitgliedstaaten vorhandenen Monitoringsysteme liefern seit Jahrzehnten robuste und zuverlässige Daten. Eine eigene zusätzliche Erhebung schafft lediglich Doppelstrukturen.
     
  • Konditionalität der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Hier müssen weitere komplizierte Regelungen nachgebessert werden, z.B.: Ersatz der überbürokratischen Fünfjahresdefinition von Dauergrünland durch eine Stichtagsregelung für den Bestand von Ackerland.
     
  • Geplante Durchführungsverordnung zu Naturwiederherstellungsgesetz (NRL): Der Vorrang von Freiwilligkeit und Kooperation vor weiteren Unterschutzstellungen und zusätzlichem Ordnungsrecht muss als Grundprinzip der Umsetzung dort sichergestellt werden.
     
  • EU-Taxonomie: Für die Umsetzung bedarf es ersatzlose Streichungen bei Dokumentations-, Nachweis-, Begutachtungs- und Zertifizierungspflichten. 
     
  • Geplantes Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (FSDN):  Hier müssen die bereits vorhandenen Daten ausreichen und es darf keine zusätzlichen Anforderungen für das bewährte Testbetriebsnetz geben.

Das vollständige Positionspapier steht hier zur Verfügung.