Walzen auf Grünland
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Update: Regionale Fristverlängerung auf 1. April von Walzmaßnahmen auf Grünlandflächen außerhalb von Wiesenbrütergebieten

Einsatz des BBV die Witterungslage zu überprüfen hat Erfolg

16.03.2023 | Innerhalb der Wiesenbrütergebiete ist es in Bayern verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März bis zum ersten Schnitt zu walzen. Außerhalb dieser Gebiete wird die Walzfrist nun in vielen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung bis 1. April 2023 verlängert. Der Einsatz des BBV ist erfolgreich.

Heute wurden unter https://www.lfl.bayern.de/iab/gruenland/240527/index.php Details zur Walzfristverlängerung auf Grünland für Landkreise in Bayern auf 1. April veröffentlicht.

Die jeweilige Allgemeinverfügung zur Fristverlängerung selbst wird immer von der jeweiligen zuständigen Regierung des Bezirks erlassen und auf deren Internetseite veröffentlicht.
Der Bayerische Bauernverband hatte sich dafür eingesetzt, die ursprünglich für alle Landkreise geplante Frist von 15. März aufgrund der Witterungslage nochmal zu überprüfen.
Dies hat nun zur Folge, dass für folgende Landkreise eine Walzfristverlängerung (außer Wiesenbrütergebiete, hier gilt weiterhin die Frist des 15. März) auf 1. April erfolgt ist:

Mittelfranken    

Nürnberger Land
Landkreis Ansbach einschließlich der Stadt Ansbach

Niederbayern

Deggendorf (nördlich der Donau)
Deggendorf (südlich der Donau)
Dingolfing-Landau
Freyung-Grafenau
Kelheim
Landkreis Landshut einschließlich der Stadt Landshut
Landkreis Passau einschließlich der Stadt Passau (nördlich der Donau)
Landkreis Passau einschließlich der Stadt Passau (südlich der Donau)
Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing (nördlich der Donau)
Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing (südlich der Donau)
Regen
Rottal-Inn

Oberbayern

Altötting
Bad Tölz-Wolfratshausen
Berchtesgadener Land
Dachau
Ebersberg
Eichstätt
Erding
Freising
Fürstenfeldbruck
Garmisch-Partenkirchen
Landkreis Rosenheim einschließlich der Stadt Rosenheim
Landsberg am Lech
Miesbach
Mühldorf a.Inn
München
Stadt München
Starnberg
Traunstein
Weilheim-Schongau

Oberfranken

Forchheim
Kronach
Kulmbach
Landkreis Bamberg einschließlich der Stadt Bamberg
Landkreis Bayreuth einschließlich der Stadt Bayreuth
Landkreis Coburg einschließlich der Stadt Coburg
Landkreis Hof einschließlich der Stadt Hof
Lichtenfels
Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Oberpfalz

Cham
Landkreis Amberg-Sulzbach einschließlich der Stadt Amberg
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab einschließlich der Stadt Weiden i.d.OPf.
Landkreis Regensburg einschließlich der Stadt Regensburg
Neumarkt i.d.OPf.
Schwandorf
Tirschenreuth

Schwaben

Aichach-Friedberg
Augsburg
Landkreis Oberallgäu einschließlich der Stadt Kempten
Landkreis Ostallgäu einschließlich der Stadt Kaufbeuren
Landkreis Unterallgäu einschließlich der Stadt Memmingen
Lindau (Bodensee)
Stadt Augsburg

Unterfranken

Bad Kissingen
Haßberge
Kitzingen
Landkreis Aschaffenburg einschließlich der Stadt Aschaffenburg
Landkreis Schweinfurt einschließlich der Stadt Schweinfurt
Main-Spessart
Miltenberg
Rhön-Grabfeld