Walzen auf Grünland
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Update: LfL schlägt einige, regionale Fristverlängerungen von Walzmaßnahmen bis 8.4. vor

Regierungen entscheiden über Umsetzung per Allgemeinverfügung

27.03.2023 | Innerhalb der Wiesenbrütergebiete ist es in Bayern verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März bis zum ersten Schnitt zu walzen. Außerhalb dieser Gebiete wird die Walzfrist in einigen Landkreisen verschiedener Regionen Bayern aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung nochmals verlängert. Der Einsatz des BBV ist erfolgreich.

23.03.: LfL schlägt einige, regionale Fristverlängerungen von Walzmaßnahmen bis 8.4. vor - Entscheidung liegt bei Regierungen

Nach der ersten Walzfristverlängerung bis 1. April vielerorts in Bayern (siehe unten) hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft eine weitere Terminverschiebung für den Verbotszeitpunkt für das Walzen im Grünland den Regierungen vorgeschlagen und grundsätzlich ermöglicht. Die Regierungen wurden entsprechend von der LfL informiert und entscheiden letztlich darüber, ob die Möglichkeit des Walzens bis zum 8.4.2023 in den erwogenen Landkreisen per Allgemeinverfügung erlassen. Ob eine rechtkräftige Umsetzung seitens der Regierungen erfolgt, ist regional zu verfolgen:

Mittelfranken
Landkreis Ansbach einschließlich der Stadt Ansbach
Nürnberger Land

Niederbayern
Deggendorf (nördlich der Donau)
Freyung-Grafenau
Landkreis Passau einschließlich der Stadt Passau (nördlich der Donau)
Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing (nördlich der Donau)
Regen

Oberbayern
Altötting
Bad Tölz-Wolfratshausen
Berchtesgadener Land
Ebersberg
Eichstätt
Garmisch-Partenkirchen
Landkreis Rosenheim einschließlich der Stadt Rosenheim
Miesbach
Mühldorf a.Inn
München
Starnberg
Traunstein
Weilheim-Schongau

Oberfranken
Forchheim
Kronach
Kulmbach
Landkreis Bamberg einschließlich der Stadt Bamberg
Landkreis Bayreuth einschließlich der Stadt Bayreuth
Landkreis Coburg einschließlich der Stadt Coburg
Landkreis Hof einschließlich der Stadt Hof
Lichtenfels
Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Oberpfalz
Cham
Landkreis Amberg-Sulzbach einschließlich der Stadt Amberg
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab einschließlich der Stadt Weiden i.d.OPf.
Landkreis Regensburg einschließlich der Stadt Regensburg
Neumarkt i.d.OPf.
Schwandorf
Tirschenreuth

Schwaben
Landkreis Oberallgäu einschließlich der Stadt Kempten
Landkreis Ostallgäu einschließlich der Stadt Kaufbeuren
Lindau (Bodensee)

Unterfranken
Bad Kissingen
Haßberge
Kitzingen
Landkreis Aschaffenburg einschließlich der Stadt Aschaffenburg
Landkreis Schweinfurt einschließlich der Stadt Schweinfurt
Main-Spessart
Miltenberg
Rhön-Grabfeld

Begründung: In diesen Landkreisen und kreisfreien Städten wird bis voraussichtlich 31.03.2023 nach Daten des DWD eine Walzmaßnahme nicht möglich sein.

 

 

16.03.2023: Walzfristverlängerung auf 1. April

Am 16.03. wurden unter https://www.lfl.bayern.de/iab/gruenland/240527/index.php Details zur Walzfristverlängerung auf Grünland für Landkreise in Bayern auf 1. April veröffentlicht.

Die jeweilige Allgemeinverfügung zur Fristverlängerung selbst wird immer von der jeweiligen zuständigen Regierung des Bezirks erlassen und auf deren Internetseite veröffentlicht.
Der Bayerische Bauernverband hatte sich dafür eingesetzt, die ursprünglich für alle Landkreise geplante Frist von 15. März aufgrund der Witterungslage nochmal zu überprüfen.
Dies hat nun zur Folge, dass für folgende Landkreise eine Walzfristverlängerung (außer Wiesenbrütergebiete, hier gilt weiterhin die Frist des 15. März) auf 1. April erfolgt ist:

Mittelfranken    

Nürnberger Land
Landkreis Ansbach einschließlich der Stadt Ansbach

Niederbayern

Deggendorf (nördlich der Donau)
Deggendorf (südlich der Donau)
Dingolfing-Landau
Freyung-Grafenau
Kelheim
Landkreis Landshut einschließlich der Stadt Landshut
Landkreis Passau einschließlich der Stadt Passau (nördlich der Donau)
Landkreis Passau einschließlich der Stadt Passau (südlich der Donau)
Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing (nördlich der Donau)
Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing (südlich der Donau)
Regen
Rottal-Inn

Oberbayern

Altötting
Bad Tölz-Wolfratshausen
Berchtesgadener Land
Dachau
Ebersberg
Eichstätt
Erding
Freising
Fürstenfeldbruck
Garmisch-Partenkirchen
Landkreis Rosenheim einschließlich der Stadt Rosenheim
Landsberg am Lech
Miesbach
Mühldorf a.Inn
München
Stadt München
Starnberg
Traunstein
Weilheim-Schongau

Oberfranken

Forchheim
Kronach
Kulmbach
Landkreis Bamberg einschließlich der Stadt Bamberg
Landkreis Bayreuth einschließlich der Stadt Bayreuth
Landkreis Coburg einschließlich der Stadt Coburg
Landkreis Hof einschließlich der Stadt Hof
Lichtenfels
Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Oberpfalz

Cham
Landkreis Amberg-Sulzbach einschließlich der Stadt Amberg
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab einschließlich der Stadt Weiden i.d.OPf.
Landkreis Regensburg einschließlich der Stadt Regensburg
Neumarkt i.d.OPf.
Schwandorf
Tirschenreuth

Schwaben

Aichach-Friedberg
Augsburg
Landkreis Oberallgäu einschließlich der Stadt Kempten
Landkreis Ostallgäu einschließlich der Stadt Kaufbeuren
Landkreis Unterallgäu einschließlich der Stadt Memmingen
Lindau (Bodensee)
Stadt Augsburg

Unterfranken

Bad Kissingen
Haßberge
Kitzingen
Landkreis Aschaffenburg einschließlich der Stadt Aschaffenburg
Landkreis Schweinfurt einschließlich der Stadt Schweinfurt
Main-Spessart
Miltenberg
Rhön-Grabfeld