Streuobstwiesen
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Streuobstpflege und Anlage von Agroforstsystemen über KULAP förderfähig

Antragstellung noch bis 16.10.2023 möglich

09.10.2023 | Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) bietet zusätzlich zu den bekannten Maßnahmen nun zwei weitere investive Maßnahmen zur Pflege von Streuobstbäumen (I82) sowie zur Errichtung von Agroforstsystemen (I84) an.

Ab sofort können interessierte Landwirtschaftsbetriebe bis 16.10.2023 sowohl für das Einrichten von Agroforstsystemen wie auch für die Pflege von Streuobstbäumen Fördermittel bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern beantragen.

Alle Streuobstbäume, die im Rahmen des KULAP (Maßnahmen B57 und K78) bereits digitalisiert sind, können in der aktuellen Förderperiode einen geförderten Pflegeschnitt erhalten. Mit der Maßnahme wird der Erhalt von Streuobstbäumen und damit die Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren im Obstbau unterstützt. Bei den im Rahmen der Maßnahme beantragten Streuobstbäumen ist durch einen sachkundigen Dritten (s. Merkblatt) gegen Entgelt (Rechnungsbeleg) ein fachgerechter Pflegeschnitt durchzuführen. Arbeiten in Eigenleistung sind nicht anerkennungsfähig. Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle sind die Nachweise über die Auftragserteilung (z. B. Auftragsbestätigung, Auftragsschreiben) sowie die Qualifikation des ausführenden Dritten vorzulegen.

Für die Auszahlung der Förderung sind feste Pflegepauschalen je Baum vorgegeben, womit es für die Betriebe in der Abwicklung einfacher wird, weil keine Rechnungsbelege einzureichen sind. Die Pflegepauschalen sind in Abhängigkeit des Alters der Bäume wie folgt festgelegt:

  • Erziehungsschnitt (ab 2010 gepflanzt): 25 € je Baum
  • Entwicklungspflege (2000 bis 2009 gepflanzt): 50 € je Baum
  • Unterhaltungspflege (vor 2000 gepflanzt): 120 € je Baum

Als weitere neue KULAP-Maßnahme werden Investitionen zur Einrichtung von Agroforstsystemen gefördert. Agroforstsysteme sind multifunktionale Landnutzungssysteme, die den streifenförmigen Anbau von Gehölzen (Bäume oder Sträucher) mit Ackerkulturen und/oder einer Grünlandbewirtschaftung bzw. Tierhaltung auf einer Fläche kombinieren. Mit der Maßnahme I84 wird die Einrichtung von streifenförmigen Gehölzflächen in Höhe von bis zu 65 Prozent der Nettokosten der neuen Anlage bezuschusst. Die im KULAP angebotene Investitionsmaßnahme ist inhaltlich so gestaltet, dass der Betrieb anschließend für die angelegten Agroforststreifen regelmäßige jährliche Zahlungen über die Ökoregelung "Agroforst" beim Mehrfachantrag beantragen kann.

Bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind weitergehende Informationen zu beiden neuen Agrarumweltmaßnahmen erhältlich. Darüber hinaus stehen die Merkblätter und Förderanträge zu den beiden KULAP-Maßnahmen auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Förderwegweiser unter nachfolgendem Link zur Verfügung: www.stmelf.bayern.de/foerderung/foerderung-von-agrarumweltmassnahmen-in-bayern/index.html.