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Stichtagsregelung "Acker zum 1.1.2026 bleibt Acker" nun rechtlich umgesetzt!
Forderung des Bauernverbandes nun im deutschen Förderrecht umgesetzt
01.09.2026
(Aktualisiert am 14.10.2026)
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Über Jahre hinweg hatte sich der Bayerische Bauernverband dafür eingesetzt, dass die EU-Kommission die ökologisch irrsinnige Regelung streicht, dass Landwirte alle 5 Jahre eine mit zum Beispiel Ackergras oder Kleegras als Grünland genutzte Ackerfläche pflügen müssen, um den Ackerstatus nicht zu verlieren. Ende letzten Jahres gelang es mit intensiver Unterstützung der Europaabgeordneten Christine Singer, im Rahmen der Brüsseler Beratungen von Vereinfachungsmaßnahmen eine Stichtagsregelung für entsprechend genutzte Ackerflächen zu erreichen, so dass der Ackerstatus förderrechtlich im Rahmen der EU-Agrarpolitik dauerhaft erhalten bleibt.
Über die Stichtagsregelung "Acker zum 1.1.2026 bleibt Acker", was aus naturschutzrechtlichen Aspekten wichtig ist und wie eine nur in 2026 verfügbare Opt-Out-Regelung funktioniert, hier exklusiv für BBV-Mitglieder zusammengefasst:
Über die Stichtagsregelung "Acker zum 1.1.2026 bleibt Acker", was aus naturschutzrechtlichen Aspekten wichtig ist und wie eine nur in 2026 verfügbare Opt-Out-Regelung funktioniert, hier exklusiv für BBV-Mitglieder zusammengefasst:
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