Der bayerische Landtag in München mit den Flaggen Deutschlands, Bayerns und der EU
© amadeus - fotolia.com

Position des BBV-Präsidium zum Doppelhaushalt 2019/2020 und Nachtragshaushalt 2018

Bayerns Bauernfamilien langfristig stärken!

29.05.2018 | Die multifunktionale, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft ist in Bayern eine entscheidende Grundlage dafür, dass die ländlichen Räume ein attraktiver Lebens-, Wirtschafts-, Natur- und Kulturraum, kurzum eine lebenswerte Heimat ist.

Die land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe sowie die vor- und nachgelagerten Bereiche der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft verstehen sich als Herzstück des ländlichen Raums. Und die Bauernfamilien sind standorttreue Unternehmerfamilien. Sie sorgen für Stabilität und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum. Über 900.000 Erwerbstätige sind in Bayern im Agribusiness beschäftigt. Dies entspricht 13 Prozent aller Arbeitsplätze Bayerns.

Zur Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe in der bayerischen Land- und Forstwirtschaft ha-ben die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes vor allem zum Doppelhaushalt 2019/2020 und zum zusätzlichen Nachtragshaushalt 2018 folgende Anliegen an die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag beschlossen:

  • Die Ausgleichszulage als Förderung der benachteiligten Gebiete und der Berggebiete ist aufgrund von EU-Vorgaben für die Zukunft ab 2019 über ein bayernweit ausgewogenes Gesamtkonzept aufzustellen. Zur Sicherung der flächendeckenden Landbewirtschaftung und zur Stützung der bäuerlichen Familienbetriebe ist die bayerische Mittelbereitstellung langfristig zu stärken, indem im Doppelhaushalt 2019/2020 ausreichend Mittel bereitgestellt werden und eine wirkungsvolle, langfristige Aufstockung angestrebt wird. Damit investiert Bayern nachhaltig in die Ausgleichszulage als Markenzeichen der bayerischen Agrarpolitik. Verbleibende Problemstellungen bei der von der EU-Politik zwingend vorgegebenen Neuaufstellung der Ausgleichszulage ab 2019 sollten über zusätzliche Mittel mindestens abgemildert werden, nicht aber über Verschiebungen innerhalb des Modells oder zu Lasten anderer Förderbereiche.

    Zugleich anerkennt der Berufsstand ausdrücklich, dass die Bayerische Staatsregierung be-reits zusätzliche Mittel für den Prozess des Ausgleitens (Phasing-Out) im Jahr 2017 zugesi-chert hat. Denn leider sind durch die unverrückbaren EU-Vorgaben gebietliche Anpassungen bei den benachteiligten Gebieten ab 2019 unumgänglich.
     
  • Für das bewährte Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) sind im Doppelhaushalt 2019/2020 eine ausreichende Mittelausstattung zu gewährleisten, um die freiwilligen, kooperativen Beiträge der Landwirte für Biodiversität, Gewässerschutz, Wasserschutz, Bodenschutz usw. über umfassende Antragstellungsmöglichkeiten auszubauen und um das Vertrauen der Landwirte in den Ökolandbau sicherzustellen. Für den Doppelhaushalt 2019/2020 sind zudem die Finanzierungsgrundlagen für die flächenbezogene Förderung des Einsatzes von besonderen Maßnahmen der Präzisionslandwirtschaft zum Beispiel im Bereich des innovativen Pflanzenschutzes und der innovativen Düngung vorzusehen, um den Einsatz von besonders ressourcenschonenden Verfahren für kleinere und mittlere Flächen- und Betriebsstrukturen in Bayern in den nächsten fünf Jahren voranzubringen. Dieser zielorientierte Ansatz hat bereits bei der Verbreitung des Einsatzes von emissionsarmer Ausbringtechnik bei der Gülle Erfolg gezeigt. Zudem kann KULAP damit auch zu einem Programm für nachhaltiges und innovatives Wirtschaften weiter aufgewertet werden.
  • Ausdrücklich anerkannt wird, dass Ministerpräsident Söder ab 2018 bereits jährlich zusätzlich 10 Millionen Euro für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm zugesagt hat. Für die Stärkung des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege sowie für kooperative Umsetzungsmaßnahmen zum Beispiel auch für den seit März 2017 laufenden Wasserpakt sind diese Mittel zu verstetigen und auch auszubauen, um dem bewährten Weg des kooperativen Umwelt- und Naturschutzes noch mehr Erfolg bayernweit einzuräumen.

  • Als Beitrag zur Wirtschaftsförderung im ländlichen Raum ist die Finanzausstattung der Investitionsförderung insbesondere bei der Agrarinvestitionsförderung (AFP), bei der Diversifizierung (DIV) und daneben auch beim Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) langfristig zu verstärken und zusammen auf jährlich rund 70 Mio. Euro zu verstetigen. Beim AFP bedarf es zudem noch im Jahr 2018 einer Nachbesserung der Förderkonditionen, indem unter anderem das förderfähige Investitionsvolumen auf rund 800.000 Euro angepasst wird und angesichts der betrieblichen Anforderungen dabei auch alle Lager- und Anlageneinrichtungen für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft einbezogen werden. Darüber hinaus ist künftig auch wieder die Antragstellung auf AFP für Gartenbaubetriebe vorzusehen.

  • Um die bayerische Ferkelerzeugung zu stabilisieren, sollte die Bayerische Staatsregierung ein wirksames Sonderprogramm für den Erhalt der Ferkelerzeugung in Bayern zum Beispiel über eine starke Investitionsförderung und weiteren Maßnahmen. Die Ferkelerzeugung ist der Betriebszweig mit dem größten Strukturwandel in der bayerischen Landwirtschaft: der Rückgang dieser Betriebe in Bayern ist deutschlandweit leider sogar überdurchschnittlich hoch und liegt bei 10,2 Prozent im Jahr von 2010 bis 2015. Nach wie vor steht die Ferkelerzeugung wie kein anderer Bereich im Fokus der Tierhaltungsdebatte (Gruppenhaltung im Deckzentrum, Übergang vom Ferkelschutzkorb zur Bewegungsbucht, Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration, Schwanzkupieren). Die Investitionskosten für die zukünftig notwendigen neuen Besamungs- und Abferkelställe in Bayern werden sich auf mindestens eine halbe Milliarde Euro belaufen. Diese Investitionen sind für die bayerischen Ferkelerzeuger nicht aus eigener Kraft tragbar. Der derzeit bereits niedrige Selbstversorgungsgrad an eigenen Ferkeln von unter 80 Prozent in Bayern droht weiter deutlich abzusinken, wenn zunehmend Betriebe aus der Ferkelerzeugung aussteigen. Neben investiven Maßnahmen ist dringend auch die politische Unterstützung durch die bayerische Politik für eine praxistaugliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen erforderlich, vor allem bei der Ferkelkastration, Schwanzkupieren, Haltungsanforderungen.

  • Für die ländliche Entwicklung sind zur allgemeinen Stärkung zusätzlich mindestens fünf Millionen Euro angemessen, um zum Beispiel die erfolgreichen Projekte der Initiative „bo-den:ständig“ und die Kernwegenetze auszubauen.

  • Das von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene Waldumbauprogramm 2030 zum Aufbau klimatoleranter stabiler Wälder ist in Zeiten des Klimawandels und einer sich rasch verändernden Waldbesitzerstruktur ein wichtiger Schritt in die Zukunft und verdient große Anerkennung. Nun gilt es, dieses Programm durch eine praxisnahe und verlässliche Förderung der Waldbesitzer unverzüglich umzusetzen. Die angekündigten neuen Stellen der Forstverwaltung sind vorrangig für die Beratung und Förderung der Waldbesitzer vor Ort vorzusehen. Besonders im Kleinprivatwald werden Maßnahmen zur Überwindung von Bewirtschaftungshemmnissen immer wichtiger. Voraussetzung dafür ist eine koordinierte und effiziente Zusammenarbeit zwischen den anerkannten Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzer und der Bayerischen Forstverwaltung. Für die Erreichung dieser Ziele sind von der Bayerischen Staatsregierung die mit Beschluss des Waldumbauprogramm 2030 vom 5. September 2017 zugesagten zusätzlichen 20 Millionen Euro an Förderung pro Jahr und 20 neue Stellen pro Jahr bereitzustellen.

  • Das Monitoring der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zur Entwicklung der Populationen des Borkenkäfers in Fichtenwäldern lässt bereits aktuell im Vergleich zum ohnehin schon sehr kritischen Jahr 2017 nochmals eine deutliche Verschärfung der Schadenssituation erwarten. Es ist absehbar, dass zur Bewältigung dieser außergewöhnlichen Kalamität kurzfristiger Handlungsbedarf entstehen wird. Für die Bekämpfung dieser Kalamität sind die Waldbesitzer auf Unterstützung des Freistaates insbesondere in Form von Transportbeihilfen, Schaffung von Holzlagerkapazitäten und Behandlung von Holzpoltern mit Pflanzenschutzmitteln angewiesen.

  • Um zukünftig schnell und EU-rechtskonform den von Naturkatastrophen (Sturm, Hochwas-ser, Insektenkalamitäten usw.) Betroffenen Hilfen gewähren zu können, ist unverzüglich ein Katastrophenfonds mit ausreichender Finanzausstattung zu schaffen. Die Belange der Waldbesitzer und des Waldes sind aufgrund der langen Produktionszeiträume dabei besonders zu berücksichtigen.

  • In Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) muss weiterhin den Präventionsmaßnahmen höchste Priorität eingeräumt werden, um einen Ausbruch in Bayern zu verhindern. Dafür sind wegen der deutlich gestiegenen Gefährdungssituation ausreichend Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Neben einer Förderung von zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen in Schweine haltenden Betrieben und von Präventionsmaßnahmen der Behörden sollte die Prämie für zusätzlich erlegte Wildschweine - wie in anderen Bundesländern - auf 50 Euro pro erlegtem Wildschwein angehoben werden. Dies deshalb, um die Jäger zur dringend notwendigen Reduktion der Schwarzwildbestände zu motivieren und zumindest einen anteiligen Ausgleich für die Gebühren für die Trichinenschau und Verkehrssicherung bei Bewegungsjagden zu schaffen.

  • Die Förderung der Dorfhelferinnen und Betriebshelfer bedarf eines nachhaltigen Stärkungssignals im Doppelhaushalt 2019/2020. Hierzu sind zu den bereits jetzt im Haushalt vorgesehenen Mitteln zusätzlich mindestens eine halbe Million Euro pro Jahr bereitzustellen. Zudem ist die Beihilfeintensität von derzeit maximal 80 auf 100 Prozent zu erhöhen. Gerade in schwierigsten betrieblichen und familiären Situationen sind die bayerischen Bauernfamilien intensiv auf eine flächendeckend hochqualifizierte Hilfe angewiesen, was die Zunahme der förderfähigen Einsatzstunden zuletzt untermauerte.

  • Ergänzend zu einer zukunftsfähigen Ausgestaltung der Novelle des Erwachsenenbildungsförderungsgesetztes sind im Doppelhaushalt 2019/2020 die Mittel der Erwachsenenbildungsförderung (Ebfög) gegenüber dem Ansatz im letzten Doppelhaushalt zu verstärken. Mittelfristig ist eine Verdoppelung der Mittel erforderlich.

  • Die Mittel zur Unterstützung der Landjugendorganisationen und der ländlichen Bildungszentren sind im Doppelhaushalt 2019/2020 als fester Haushaltstitel fortzuschreiben und in Anbetracht der steigenden inhaltlichen und administrativen Herausforderungen weiter auszubauen.

  • Die Jungbauern-, Jungbäuerinnenschule Grainau, die in der ländlichen Bildungsarbeit seit mehr als 60 Jahren Wertvolles beiträgt, hat den Bedarf für umfassende Zukunftsinvestitionen in ihr Seminarhaus, wofür um eine wesentliche finanzielle Unterstützung gebeten wird.

  • Das Berufsbild der Bäuerin unterliegt einem permanenten Wandel. Für die Neuauflage einer „großen“ Bäuerinnenstudie sind Personal und Mittel bereitzustellen. Aktuelle Zahlen sind wichtig, um die Vielfalt des Berufsbilds Bäuerin und ihren Einfluss auf den ländlichen Raum sichtbar zu machen und um eine Vergleichbarkeit mit der Studie von vor 10 Jahren herzustellen.

  • Mit dem Projekt „Landfrauen machen Schule“ konnten seit 2002 über 65.000 Grundschul-kinder mit den Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung mit heimischen Produkten vertraut gemacht und ihnen die Herkunft der Lebensmittel näher gebracht werden. Das Projekt „Land-frauen machen Schule“ ist weiterzuführen und die Kostendeckelung aufzuheben. Außerdem ist ein gefördertes Projekt vergleichbar mit den Projekt „Landfrauen machen Schule“ für die Klassen weiterführender Schulen über zusätzliche Mittel auf den Weg zu bringen.

     

     

 

Der Text der Position zum Herunterladen: