Blumenwiese
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Ökoregelungen und GAP: Auszahlung höherer Prämien in 2023

Sonderregelung greift durch die verhaltene Antragstellung heuer bei Ecoscheme bundesweit

14.07.2023 | Bei der diesjährigen Mehrfachantragstellung haben bundesweit nahezu ebenso viele Landwirtschaftsbetriebe wie letztes Jahr die Direktzahlungen beantragt, um Ende 2023 die Betriebsprämie und Länderprogramme (Bayern: Ausgleichszulage, KULAP, VNP, Sommerweideprämie, Zuschuss zur Mehrgefahrenversicherung) ausgezahlt zu bekommen. In Bayern sind es mehr als 100.000 Antragsteller gewesen. Angesichts der umfassenden Neuerungen und Änderungen mit der EU-Agrarpolitik zum Start der neuen Förderperiode 2023 bis 2027 haben die Bäuerinnen und Bauern die freiwilligen, einjährigen Agrarumweltmaßnahmen – Ökoregelungen (Ecoscheme) – verhaltener beantragt, als das Bundeslandwirtschaftsministerium dies kalkuliert hat.

Nach den bisherigen Abschätzungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums und der Länderagrarministerien haben die deutschen Landwirtschaftsbetriebe so viele Maßnahmen der Ökoregelungen beantragt, dass rund 60 Prozent der dafür eingeplanten Mittel beansprucht sind. Da auch die EU-Kommission mit einer gewissen Eingewöhnung und einem Herantasten der Betriebe an die völlig neuen Ökoregelungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten gerechnet hat, ist hier mindestens für das Einführungsjahr 2023 eine Sonderregelung vorgesehen, so dass die Prämien der Ökoreglungen angehoben werden können, um nicht abgerufene Mittel des Ecoscheme an die Betriebe auszugeben. Diese Sonderregelung bedeutet nun für Deutschland, dass die Ökoregelungsprämien bei der Auszahlung letztlich bis zu 130 Prozent von den geplanten Prämienhöhen ausmachen.