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Vorstellung der Kartierung der Gewässerrandstreifen
© KI generiert

Naturwiederherstellungsverordnung: Bayern unterstützt Positionen des Bauernverbands

Bundesrat bringt bayerische Initiative zur Naturwiederherstellung in die Ausschüsse ein

13.03.2026 | Die Bayerische Staatsregierung fordert die Überarbeitung der Naturwiederherstellungsver-ordnung (NRL). Diese Bundesratsinitiative greift zentrale Anliegen des Bayerischen Bauern-verbands wie Finanzierung und Bürokratieabbau auf – geht aber in der Praxis noch nicht weit genug.

Was ist wichtig?

  • Die bisherige Fassung der Naturwiederherstellungsverordnung der EU kann erhebliche Einschränkungen in der Landbewirtschaftung und Eingriffe in Eigentumsrechte in künftigen Jahren nach sich ziehen.
  • Trotz der klaren Ablehnungshaltung des Bauernverbandes wurde diese EU-Verordnung im Jahr 2024 mit knapper Mehrheit im EU-Parlament und im EU-Rat beschlossen.
  • Seit Dezember 2025 laufen EU-Beratungen, bei denen bestehende Umweltrichtlinien überprüft und korrigiert werden sollen.
  • Deshalb forciert der Bayerische Bauernverband den Druck, auch die Naturwiederherstellungsverordnung innerhalb dieses Prozesses zu korrigieren.
  • Der Bayerische Bauernverband fordert jetzt ein Aussetzen und eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Fassung der NRL.
  • Das adressiert der Bauernverband unter anderem auch bei der Agrarministerkonferenz vom 18. bis 20. März in Bad Reichenhall.
  • Ferner hat Präsident Felßner dementsprechend auch EU-Agrarkommissar Hansen in einem Brief aufgefordert, zu handeln.

 

Bayerische Staatsregierung fordert Überarbeitung der Naturwiederherstellungsverordnung

Am 10. März 2026 forderte die die Bayerische Staatsregierung die Naturwiederherstellungsverordnung außer Kraft zu setzten oder zumindest grundlegend und unverzüglich zu überarbeiten. Die Vorlage wurde nun am 6. März 2026 in der Bundesratssitzung vorgestellt und zur Beratung an die Ausschüsse weitergeleitet.

 

In der Vorlage fordert die Staatsregierung den Bundesrat auf, sich für die Überprüfung und Anpassung auf EU-Ebene einzusetzen. Hierbei sei zunächst die Sicherung einer ausreichenden Finanzierung für die Umsetzung der Maßnahmen von zentraler Bedeutung. Zudem solle der Zeitplan überprüft werden, um eine angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung zu ermöglichen. Inhaltlich wird eine Fokussierung auf Lebensraumtypen und Arten gefordert, die sich insgesamt nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, verbunden mit der Reduzierung bürokratischer Verpflichtungen, damit die begrenzten Ressourcen möglichst effizient für konkrete Umsetzungsmaßnahmen eingesetzt werden können.

 

Darüber hinaus soll der Klimawandel stärker berücksichtigt werden, insbesondere in Wäldern – sowohl bei Wiederherstellungsmaßnahmen, beim Verschlechterungsverbot und im Umgang mit existenziell gefährdeten Arten, als auch beim Indikator „Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden“ und bei den Vorgaben zur Wiederherstellung landwirtschaftlich genutzter entwässerter Moorböden.

 

Zusätzlich fordert die Bayerische Staatsregierung, dass nationale Wiederherstellungspläne nur mit Zustimmung des Bundesrates an die EU-Kommission übermittelt werden dürfen. Da die Verpflichtungen der Verordnung zu erheblichen finanziellen Ausgaben führen würden, verlangt die Staatsregierung eine angemessene Beteiligung im Rahmen der GAP 2028–2034 sowie eine langfristige Mitfinanzierung durch den Bund.

 

Vorlage der Staatsregierung deckt einige Anliegen des Bauernverbands, aber…

Die Vorlage der Staatsregierung greift zentrale Anliegen des Bauernverbands auf: Schutz der Eigentumsrechte, Bürokratieabbau, ausreichende Finanzierung, Fokus auf gefährdete Lebensräume sowie Berücksichtigung von Klimaanpassung und Flexibilität bei Wald und Moorböden.

 

Mit den Forderungen der Bayerischen Staatregierung ist es somit noch nicht getan. Als Bayerischer Bauernverband verlangen wir von der Politik, die Naturwiederherstellungsverordnung jetzt auszusetzen und grundlegend zu überarbeiten: Eine grundsätzliche Überarbeitung oder Aussetzung („stop‑the‑clock“) der Naturwiederherstellungsverordnung muss her! Die aktuelle Fassung berücksichtigt die Belange der Grundeigentümer, Landwirte und Waldbauern nicht ausreichend, fordert erhebliche finanzielle Mittel und legt zu ambitionierte Indikatoren für landwirtschaftlich genutzte Flächen fest, die in der Praxis kaum umzusetzen sind. Zudem sind pauschale Flächenziele problematisch, da sie lokale Gegebenheiten und die tatsächliche Gefährdung von Lebensräumen nicht angemessen berücksichtigen. Eine langfristige, substanzielle finanzielle Unterstützung sowie praxisgerechte Indikatoren sind daher zwingend notwendig, um die Ziele der Verordnung überhaupt realistisch umsetzen zu können.

 

Die Position des Bayerischen Bauernverbands finden Sie unter www.BayerischerBauernVerband.de/der-BBV/Positionen/Eigentumsrecht-2026