Wenn neues Leben beginnt, darf der Hof nicht stillstehen
Landfrauen fordern Mutterschutz für Selbständige und bessere Hebammenversorgung auf dem Land
Gerade mit Blick auf anstehende Hofübergaben ist eine verlässliche Absicherung entscheidend. „Mutterschutz darf keine Frage des Beschäftigungsstatus sein“, betont Landesbäuerin Christine Singer. „Wer Verantwortung für Familie und Betrieb trägt, braucht die gleiche Unterstützung wie jede andere Mutter.“
Im Koalitionsvertrag ist ein Mutterschutz für Selbständige seit 2025 vorgesehen, analog zu Arbeitnehmerinnen, mit Schutzfristen und finanzieller Absicherung. Nun kommt es auf eine schnelle und praxisgerechte Umsetzung an. Bislang fehlt ein verpflichtender Anspruch auf Mutterschutzleistungen; bestehende Absicherungen sind freiwillig und oft unzureichend.
Die Landfrauen fordern daher einen verbindlichen Mutterschutz mit existenzsicherndem Einkommensersatz, der sich am tatsächlichen Einkommen orientiert. Zusätzlich braucht es flexible Lösungen, etwa die Möglichkeit, Elterngeld in die Finanzierung von Betriebs- und Haushaltshilfen umzuwandeln.
Denn landwirtschaftliche Betriebe erfordern tägliche Arbeit. Ausfälle lassen sich kaum kompensieren. Betriebshilfen sind daher zentral, stehen jedoch häufig nicht ausreichend zur Verfügung. Hier braucht es einen flächendeckenden Ausbau sowie unbürokratische Regelungen, etwa zur stärkeren Einbindung von Familienangehörigen. Perspektivisch sollte die Unterstützung zu einer familienbegleitenden Betriebshilfe bis zum ersten Lebensjahr des Kindes weiterentwickelt werden.
Ebenso entscheidend ist eine verlässliche Hebammenversorgung im ländlichen Raum. Sie ist nicht nur für die gesundheitliche Betreuung von Mutter und Kind unerlässlich, sondern auch für die Stabilität der landwirtschaftlichen Betriebe. Versorgungslücken wirken sich unmittelbar auf Arbeitsfähigkeit und Betriebsorganisation aus.
Die Landfrauen appellieren an die Politik, die bestehenden Ungleichheiten zügig zu beseitigen. Eine moderne Familienpolitik muss alle Erwerbsformen berücksichtigen, auch die selbständige Arbeit in der Landwirtschaft. Nur so lässt sich die Vereinbarkeit von Familie und Betriebsleitung nachhaltig sichern.