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MFR und GAP ab 2028: Positionsempfehlungen
Landesfachausschuss für Agrarpolitik hat Empfehlungen zu Vorschlägen der EU-Kommission erarbeitet
23.10.2025 | Am 16. Juli hatte die EU-Kommission ihre Vorschläge zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und zu Eckpunkten der EU-Agrarpolitik (GAP) 2028 bis 2034 veröffentlicht. Damit haben sich die Mitglieder des Landesfachausschusses für Agrarpolitik und ländlicher Raum in ihrer Sitzung am 1. Oktober ausführlich auseinandergesetzt. Nach einer Vorstellung der wesentlichen Vorschlagspunkte der EU-Kommission haben die Ausschussmitglieder über grundsätzliche Verbandspositionen beraten und Empfehlungen vereinbart. Diese Empfehlungen werden bei der Tagung der Kreisobmänner am 24./25. Oktober die Grundlage für die Erstellung eines Positionspapiers bilden.
Folgende Positionsempfehlungen wurden festgehalten:
Kernanliegen
- Die KOM-Vorschläge sind vor allem beim Agrarbudget 2028 bis 2034 nicht akzeptabel.
- Landwirtschaft in der EU braucht mehr Geld, nicht Kürzungen. Gefordert werden mindestens rund 450 Mrd. Euro EU-Mittel für die künftigen sieben Jahre der GAP.
- Vereinfachung und Verschlankung
- Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur der EU-Agrarpolitik
- Nein zur Renationalisierung der GAP und zu der damit verbundenen Wettbewerbs-verzerrungen
- Sicherstellung der Ernährungssicherung
- Wiederherstellung eines ausreichenden und wirksamen Pflanzenschutzes
Grundsätzliche Forderungen
- Wahrung der Ziele der GAP gemäß Art. 39 der Römischen Verträge
- Hohe Einkommenswirksamkeit der GAP
- Vereinfachung und Bürokratieabbau für alle Betriebe, und zwar durch
- Reduzierung der Kriterien im Vergleich zur bisherigen Konditionalität sowie
- eine niederschwellige, praxistaugliche und EU-weit einheitliche Ausgestaltung.
- Bei der vorgeschlagenen Regelung „Aktiver Landwirt“ muss sichergestellt werden,
- dass kein neues Verfahren und keine Einkommensnachweise nötig sind, und
- dass kein Ausschluss von Nebenerwerbs- und diversifizierten Betrieben
erfolgt.
- Eine einheitliche Basisprämie (flächenbezogene Einkommensunterstützung) mit mindestens 225 Euro/ha als Ausgleich für bestehende EU-Standards
- Erste-Hektare-Zuschlag und Kleinflächenzuschlag
- Gekoppelten Direktzahlungen: Maß halten und Wettbewerbsverzerrungen ausschließen.
- Weiterhin erforderlich sind z. B. eine starke Ausgleichszulage, eine wirksame Agrarinvestitionsförderung sowie Programme für ein effektives Risikomanagement.
- Vorrang für freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die von den Bundesländern ausgestaltet und umgesetzt werden