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Übersicht Flächenverbrauch BBV Schwaben
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Mehrfachantrag 2026: Flächenänderungen nur noch über separaten Antrag

Neue Verfahrensregeln bei Feldstücken - Vorab-Meldung bis 28. Februar 2026 nötig

24.02.2026 | Ab dem Antragsjahr 2026 sind Änderungen an Feldstücken nicht mehr direkt im Mehrfachantrag möglich. Flächenkorrekturen müssen künftig über einen eigenen Flächenänderungsauftrag auf Ebene der Feldstückskarte (FeKa) gestellt und vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - AELF - geprüft werden. Betriebe sollten ihre Flächen deshalb frühzeitig prüfen und geplante Zu- oder Abgänge möglichst bis 28. Februar 2026 melden.

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