KULAP und VNP: Antragstellung startet am 14. Januar
Wegen Übergang zur neuen GAP-Förderperiode meist Vier-Jahresverpflichtungen
Neu sind 2026 beim KULAP grundsätzlich Vier-Jahresverpflichtungen, sodass Betriebe flexibler den Übergang zur nächsten EU-Agrarförderperiode gestalten können. Die neu beantragten KULAP-Verpflichtungen enden dann gemeinsam mit den im Jahr 2025 beantragten Fünf-Jahresverpflichtungen im Jahr 2029.
Folgende KULAP-Maßnahmen sind auch 2026 für fünf Jahre beantragbar:
- K88 „Struktur- und Landschaftselemente (Bereitstellung)“ sowie
- M10 „Umwandlung von Acker- in Dauergrünland“ (Moorprogramm).
Weitere Moorprogramm-Maßnahmen können wie bisher für zwölf Jahre beantragt werden: M14 „Bewirtschaftung von wiedervernässtem Grünland bzw. Nassgrünland mit Stauziel“ und M16 „Anbau von Paludikulturen mit Stauziel“.
Maßnahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms können 2026 weiterhin als Fünf-Jahresverpflichtungen beantragt werden. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage durch rund 30.000 Landwirte sind die VNP-Mittel jedoch knapp, sodass die unteren Naturschutzbehörden teilweise nur begrenzten Spielraum für neue Flächen haben. Bei Interesse sollte frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Behörde aufgenommen werden.
Alle Informationen zur Antragstellung finden sich auf der Webseite des bayerischen Landwirtschaftsministeriums.
Die Fachberater/-innen an den BBV-Geschäftsstellen unterstützen Mitgliedsbetriebe bei der Online-Antragstellung.