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Krisen-Hilfe wegen Diesel- und Düngerkosten kommt antraglos!

Eilverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist unterwegs

02.11.2026 | Rund 60 Mio. Euro an EU-Hilfen sollen Landwirte in Deutschland angesichts der massiv gestiegenen Diesel- und Düngerkosten erhalten – ohne eigenständige Beantragung, lediglich auf Basis ihrer Daten aus der Mehrfachantragstellung 2026.

Den Entwurf für eine entsprechende Eilverordnung für die Krisenhilfe wegen Diesel- und Düngerkosten hat das Bundeslandwirtschaftsministerium letzte Woche zur Ressortabstimmung an die weiteren Bundesministerien gegeben. Die wichtigsten Infos:

Was ist zur Umsetzung der EU-Krisenhilfe bekannt?

Nach den bisher bekannten Informationen sollen bei der Umsetzung der EU-Krisenhilfe die Daten aus der Mehrfachantragstellung 2026 Grundlage sein. Ziel ist eine einheitliche Hektarprämie für alle relevanten Flächen, bei denen die Diesel- und Düngerkosten grundsätzlich in Bezug zu anderen Kulturen oder Flächennutzungen einen bedeutenderen Anteil an durchschnittlichen, variablen Kosten bei der Bewirtschaftung bestimmter Acker- und Grünlandflächen ausmachen.

Welche Flächen sind relevant?

Nach den bisher durchgesickerten Informationen sollen somit Anbauflächen mit Getreide, Ölsaaten, Mais, Ackerfutter sowie Wiesen, Weiden und weiteres Grünland bei der Umsetzung der Krisenhilfe in Deutschland einbezogen werden. Folgende Flächen sollen zum Beispiel berücksichtigt werden:

  • Hartweizen – Winter und Sommer
  • Dinkel – Winter und Sommer
  • Weichweizen – Winter und Sommer
  • (Waldstauden-)Roggen – Winter und Sommer
  • Gerste – Winter und Sommer
  • Hafer – Winter und Sommer
  • Triticale – Winter und Sommer
  • Mais
  • Silomais
  • Raps – Winter und Sommer
  • Sonnenblumen
  • Futtererbsen – Winter und Sommer
  • Ackerbohnen
  • Lupinen
  • Zuckerrüben
  • Kartoffeln: Stärke-, Speise- und Pflanzkartoffeln
  • Klee – Rot-/Weiß-/Alexandriner-/Inkarnat-/Erd-/Schweden-/-Persischer Klee
  • Kleegras
  • Ackergras
  • Klee-Luzerne-Gemisch
  • Hornklee, Hornschotenklee
  • Steinklee
  • Kleemischungen
  • Luzernegras
  • Gras-Leguminosen-Gemisch mit überwiegendem Leguminosenanteil
  • Wechselgrünland
  • Wiesen
  • Mähweiden
  • Grünland.


Betriebe, die konventionell oder die ökologisch wirtschaften, sind einbezogen.

Wie soll es ablaufen?

Die Länderagrarministerien sollen die Daten zu relevanten Flächennutzungen aus der Mehrfachantragstellung 2026 ans Bundeslandwirtschaftsministerium melden, so dass die einheitliche Hektarprämie dann aus der Summe der relevanten Antragsflächen ermittelt wird. Es wird keine separate Antragstellung geben. 

Auszahlung antraglos im Februar 2027

Laut der bisherigen Informationen sollen die Betriebe die Hilfe Richtung Februar 2027 ausgezahlt erhalten. Für jeden einzelnen Betrieb würde somit die hilfeberechtigte Fläche gemäß seines Mehrfachantrags 2026 maßgeblich. Betriebe, die den Mehrfachantrag 2026 gestellt haben, sollen hilfeberechtigt sein und die EU-Krisenhilfe antraglos erhalten.

Was könnte es für einen Betrieb ausmachen?

Unverbindliches Beispiel:      

  • Angenommen, es seien rund 15 Mio. Hektar Landwirtschaftsfläche für die EU-Krisenhilfe relevant: Hier ergäbe sich eine Hektarprämie von rund 4 Euro/ha.
  • Angenommen, es seien bei einem Betrieb in Bayern 50 Hektar seiner Antragsflächen im Mehrfachantrag 2026 relevant. Der Betrieb erhielte hier antraglos rund 200 Euro über die EU-Krisenhilfe.

BBV fordert: Mittel um bis zu zweihundert Prozent aufstocken!

Der Bauernverband fordert weiterhin, dass die Bundesregierung diese Mittel um bis zu 200 Prozent aufstockt, wie es zum Beispiel Polen tut. Weiter fordert der Verband eine einfache und zügige Auszahlung. Der Bayerische Bauernverband wäre sehr enttäuscht, wenn die Bundesregierung am Ende keine Aufstockungsmittel zu den 60 Mio. Euro der EU-Kommission vorsieht. 

„Bis zum endgültigen Beschluss der Eilverordnung kann die Bundesregierung die 60 Mio. Euro immer noch aufstocken. Mit Blick auf bessere Steuereinnahmen als erwartet darf Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die deutschen Landwirte nicht einfach im Regen stehen lassen, sondern muss die Krisenhilfe mit Bundesmitteln aufbessern“, sagt Matthias Borst, stellvertretender Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes.