Präsident Felßner
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"Ja" der Bundesregierung zu Zwischenfrüchten und Leguminosen nötig!

Bauernpräsident Felßner verlangt die Umsetzung der von Brüssel ermöglichten Erleichterung anstelle von Zwangsstilllegung

27.02.2024 | Die EU-Kommission hat eine lange Forderung des Bauernverbandes aufgegriffen und nun vor rund zwei Wochen den EU-Staaten eine alternative Umsetzung der Pflichtbrache nach GLÖZ 8 ermöglicht. Bis zum 29. Februar müssen die Mitgliedsstaaten entscheiden, ob sie von der EU-Option Gebrauch machen oder nicht.

"Die Bundesregierung muss morgen im Kabinett der Anbaumöglichkeit von Zwischenfrüchten und Leguminiosen anstelle einer Zwangsstilllegung von tausenden Hektar bester Ackerflächen zustimmen", erklärt Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes. Die Landwirte bräuchten ihre Ackerflächen zum Anbau von Nahrungsmitteln und von Futter. "Die eigentlich geplante Zwangsstilllegung gehört in die agrarpolitische Mottenkiste", bekräftigt Felßner. In Deutschland und Europa müsse die multifunktionale Nutzung von Landwirtschaftsflächen Vorrang haben, weil nur das Nachhaltigkeit im Sinne des Green Deal ist. "Die Bundesregierung darf diese Entscheidung nicht dazu missbrauchen, zugleich weitere einkommenswirksame Kürzungen der Basisprämien der Landwirte vorzusehen, indem sie ab dem Jahr 2025 Direktzahlungen für Ökoregelungen umschichten möchte", erklärt Felßner. Die Direktzahlungen unserer Bauern bei der Basisprämie müssten in der bis 2027 laufenden Förderperiode verlässlich bleiben. "Ich fordere Bundesumweltministerin Lemke und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir auf: Finger weg von den Basisprämien der Landwirte!", betont Felßner. Die Gelder für die Ökoregelungen wurden im letzten Jahr nur zu rund 60 Prozent ausgeschöpft, weil die Maßnahmen zum Teil nicht praxistauglich und bei den Prämien unattraktiv waren. "Bei der Attraktiviät der Ökoregelungen sind Hausaufgaben zu machen. Deshalb ein klares Nein zu Umschichtungen bei den Basisprämien", so Felßner.,  

Im Rahmen der aktuellen EU-Agrarpolitik müssen Betriebe einen Mindestanteil von vier Prozent ihrer Ackerflächen als nichtproduktive Flächen verwenden: GLÖZ 8. Mit durch die in Deutschland Mitte Dezember 2023 gestarteten und nun europaweiten Bauernproteste hat die EU-Kommission Mitte Februar 2024 den Mitgliedstaaten die Erleichterung vorgeschlagen, bei der Umsetzung des so genannten "Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands" (GLÖZ) im Antragsjahr 2024 dafür Leguminosen und/oder Zwischenfrüchte anzubauen. Der Bauernverband setzt sich seit langem dafür ein, dass alle Zwangsstilllegungen dauerhaft abgeschafft werden und stattdessen multifunktionale Flächennutzungen Vorrang haben, mit denen zu Ernährung, Ressourcenschutz, Biodiversität, Klimaschutz und grüne Kohlenstoffkreislaufwirtschaft beigetragen wird. Das ist gelebter Green Deal.