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Familienbetriebe Durch Ausbau Erste-Hektare-Regelung Stärken!
Familienbetriebe durch Ausbau Erste-Hektare-Regelung stärken!
Aktualisierter Forderungskatalog der Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes zu MFR und GAP 2028 bis 2034
04.08.2026 | In den kommenden Monaten geht es bei den Beratungen zum künftigen Finanzrahmen der Europäischen Union (MFR) und zur Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik Europas (GAP) von 2028 bis 2034 in die entscheidende Phase.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist für die nationale und europäische Landwirtschaft existenziell, sorgt für Ernährungssicherheit, für wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit, fördert eine nachhaltige und flächendeckende Bewirtschaftung und stärkt die Vitalität ländlicher Räume. Die bayerische Land- und Forstwirtschaft, darunter rund 100.000 familiengeführte Landwirtschaftsbetriebe, sichert im ländlichen Raum gemeinsam mit den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen jeden siebten Arbeitsplatz und damit erheblich an Wirtschaftskraft.
Vor dem Hintergrund haben die Mitglieder des Landesfachausschusses für Agrarpolitik und Ländlichen Raum haben am 10. Juli Empfehlungen zur Präzisierung der bisherigen Positionen des Bayerischen Bauernverbandes erarbeitet. Auf dieser Grundlage hat die Präsidentenkonferenz zum MFR und zur GAP von 2028 bis 2034 nun am 29. Juli folgende Kernpositionen für die anstehenden Beratungen der EU-Institutionen und in Deutschland beschlossen:
1. Agrarbudget - eigenständig, verlässlich und inflationsfest
• Nötig sind mindestens rund 500 Mrd. Euro EU-Mittel für die künftigen 7 Jahre der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Dies entspricht rund 43 Cent/Tag je Bürger/-innen für Ernährungssicherung und alle weiteren Leistungen der Bauernfamilien. • Die 500 Mrd. Euro von 2028 bis 2034 müssen verbindlich für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung im künftigen Gesamthaushalt der EU vorgesehen werden. • Alternativ muss die Bundesregierung - losgelöst vom Ergebnis zum MFR - verbindlich mindestens jährlich 8 Mrd. Euro über EU-Mittel und Bundesmittel bereitstellen und die Bundesländer müssen zudem erforderliche Kofinanzierungsmittel bereitstellen. • Als künftige Unterstützungskraft für die land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe in Bayern sind es über EU-, Bundes- und Landesmittel rund 1,8 bis 2 Milliarden Euro/Jahr als Ziel.
2. Fortsetzung der Struktur der 1. und 2. Säule als bewährter Rahmen GAP
• Eigenständigkeit der GAP sichern und keine Renationalisierung, wie es der bisherige Kommissionsvorschlag des Nationalen-Regionalen-Partnerschafts-Plans (NRPP) vorsieht. • Direktzahlungen und ländliche Entwicklung müssen eigenständig, sichtbar und wirksam bleiben.
3. Sicherstellung einer hohen Einkommenswirksamkeit der GAP
• Jede Maßnahme muss eine klare positive Einkommenswirkung entfalten. • Bei den Agrarumwelt- und Klimaaktionen (AUKA) der künftigen GAP muss ein finanzieller Anreiz von mindestens 20 Prozent verbindlich Grundlage für die Prämiengestaltungen sein.
4. Weitere Maßnahmen zur Vereinfachung und Bürokratieabbau für alle Betriebe nötig
• Geplante Schutzpraktiken im Rahmen des „farm-stewardship“: EU-weit einheitlich und praxistauglich definieren und umsetzen, nicht national. • Reduzierung der Anforderungen bei den künftigen Schutzpraktiken im Vergleich zu den bisherigen GLÖZ-Kriterien. • Praxistaugliche Toleranz und effektive Bagatellregelungen für alle Mitgliedstaaten. • Streichung der sozialen Konditionalität aus Bürokratiegründen und weil die Sozialpolitik in der Hand der Mitgliedstaaten liegt.
5. Aktiver Landwirt und aktive Landwirtin – faire Definition, statt Diskriminierung
• kein neues Verfahren und keine Einkommensnachweise: Nachweis über Mitgliedschaft in Landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaft muss für Deutschland weiterhin ausreichen. • kein Ausschluss von Nebenerwerbsbetrieben und von diversifizierten Betrieben. • kein Ausschluss von Landwirten/-innen ab Rentenalter.
6. Einheitliche Basisprämie als flächenbezogene Einkommensunterstützung
• 200 Euro/ha als Ausgleich für bestehende EU-Standards • keine Differenzierung in Bezug auf Bedürftigkeit oder sonstiger Kriterien, wie sie die EU-Kommission vorgeschlagen hat: Agrarpolitik ist keine Sozialpolitik, sondern sie honoriert Leistungen.
7. Deutlicher Ausbau der „Erste-Hektare-Regelung“ statt Kappung/Degression
Zur Förderung vielfältiger Betriebsstrukturen ist eine Umverteilungsprämie vorzusehen mit zum Beispiel: • 100 Euro/ha für die ersten 50 Hektar und dann • 75 Euro/ha bis zu 80 Hektar.
8. Gekoppelte Direktzahlungen - Maß halten
• Grundsätzlich keine Ausweitung gegenüber bisheriger Umsetzung im jeweiligen Mitgliedstaat. • EU-Kommission muss Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten ausschließen.
9. Junglandwirte/-innen - Gesamtpaket zur Stärkung des Generationswechsels
• Grundsätzliche Eckpunkte für Junglandwirt/-in, zum Beispiel: landwirtschaftliche Ausbildung, Verantwortung für den Betrieb. • Investitions- und Starterpaket für Junglandwirte/innen: o Start-Prämie o Agrarinvestitionsförderung: deutlich erhöhter Zuschuss. o Attraktive Angebote von vergünstigten Darlehen für individuelle Zukunftskonzepte.
10. Starke bayerische Förderprogramme und starke 2. Säule
• Ausgleichszulage • Einzelbetriebliche Investitionsförderung • Kulturlandschaftsprogramm • Ökolandbauförderung • Vertragsnaturschutzprogramm • Mehrgefahrenversicherung • Existenzgründer-Förderangebot • Marktstrukturförderung • Flurneuordnung und Dorferneuerung. Grundsätzliches Anliegen ist zudem der Erhalt und noch mehr Effizienz bei den bewährten Strukturen, Systemen und Verfahren in den Bundesländern, vor allem bei der Antragstellung.