EU-Agrarrat berücksichtigt Anliegen des Bauernverbands
Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2028: Agrarministerinnen und Agrarminister der EU-Länder vereinbaren Position für die weiteren Beratungen im EU-Parlament
Die EU-Agrarministerinnen und -minister haben sich am 27. Oktober in Luxemburg auf gemeinsame Positionen als EU-Agrarrat verständigt. Damit stehen nun die Beratungen zur EU-Agrarpolitik 2028 bis 2034 mit dem EU-Parlament an, die ab Februar 2027 starten könnten.
„Mit der Verständigung des EU-Agrarrats ist noch keine Entscheidung zur Gestaltung der künftigen GAP getroffen. Die Agrarminister haben in ihrem Verhandlungsmandat für die späteren Trilogberatungen wichtige Kernforderungen des Bayerischen Bauernverbands berücksichtigt – so zum Beispiel die Förderung der ersten Hektare, mit der landwirtschaftliche Familienbetriebe in Bayern besonders gestärkt werden können“, erläutert Matthias Borst, Bereichsleiter für Agrarpolitik im BBV.
„Zentrale Bedeutung haben die Beratungen der Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten zum EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034. Dazu finden Ende November und Mitte Dezember weitere EU-Gipfeltreffen statt. Der BBV fordert weiterhin 500 Milliarden Euro für sieben Jahre für die EU-Agrarpolitik und damit für landwirtschaftliche Familienbetriebe, die die Ernährungssicherung gewährleisten.“
Der EU-Agrarrat will den Mitgliedstaaten die Erste-Hektare-Regelung (Umverteilungsprämie) als Alternative zu Degression und Kappung ermöglichen. Wichtig ist auch, dass die Mitgliedstaaten den „Aktiven Landwirt“ national gestalten können. Damit kann in Deutschland verhindert werden, dass Nebenerwerbslandwirte und diversifizierte Betriebe mit Bioenergieerzeugung, Landurlaub oder Direktvermarktung ab 2028 von GAP-Zahlungen ausgeschlossen würden. Unterstützt wird zudem ein Starter-Paket für Junglandwirte. Beim „farm-stewardship“, der künftigen Grundlage der GLÖZ-Kriterien, plädiert der Agrarrat für Vereinfachung und Verschlankung.
All diese Punkte fordert der Bayerische Bauernverband seit Vorliegen der EU-Verordnungsentwürfe im Juli 2025.