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Einigung zur EU-Agrarpolitik bis 2027

Ergebnisse bringen Planungssicherheit, aber (wieder) wenig Vereinfachung

02.07.2021 | Insgesamt drei Jahre wurde über die Verordnungsentwürfe zur Zukunft der EU-Agrarpolitik (GAP) diskutiert. Jetzt wurde nach den Trilog-Beratungen zwischen Europaparlament, Agrarrat und EU-Kommission (KOM) eine Einigung zu den Direktzahlungen, Eco-Scheme und Konditionalität erzielt.

1. Aktualisierung 02.07.2021: Regelungen zu Tierkennzeichnung und Tierregistrierung (siehe unten)

„Seit 2017 setzen wir uns für eine praxistaugliche Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik in der neuen Förderperiode ein, weil Betriebsprämie, Ausgleichszulage, KULAP, VNP, Investitionsförderung, Kriseninstrumente und vieles mehr enorme Bedeutung für die bäuerlichen Familienbetriebe in Bayern haben", sagt Bauernpräsident Walter Heidl. „Mit der Einigung von EU-Parlament, EU-Agrarrat und EU-Kommission über die GAP 2023 bis 2027 haben unsere Betriebe Klarheit, wie es hier im Kern weitergeht, auch wenn am Ende Auslegungsbestimmungen und Details wie das Salz in der Suppe viel zum letztlichen Geschmack beitragen."

Mit dem Trilogergebnis, dem am 28. Juni auch die EU-Agrarminister zugestimmt haben, sei Unsicherheit über den Förderrahmen der kommenden Jahre verhindert worden. „Nun gilt es, dass über Brüssel, Berlin und alle Bundesländer die Spielräume für praxistaugliche Auslegungen des Eckpunkterahmens im Sinne der wirtschaftenden Betriebe ausgeschöpft werden", erklärt Heidl.

Angesichts der schwierigen Trilogverhandlungen dankt Präsident Heidl allen bayerischen Europaabgeordneten für deren Einsatz im Sinne der Bauernfamilien in Bayern.

Das sind - nach aktuellem Stand (30. Juni 2021) - die Ergebnisse:

  • Eco-Scheme: Mindestens 25 % der Zahlungen werden an diese zusätzlichen Öko-Regelungen gebunden sein, nur 2023 und 2024 wird ein Anteil von nur 20 % der nationalen Direktzahlungen von der EU toleriert.
     
  • Erste Hektare: Mindestens 10 % der nationalen Direktzahlungen muss in die Umverteilungsprämie fließen
     
  • Soziale Dimension: Einhaltung von Arbeitsschutz und Arbeitsrecht sind ab 2025 verpflichtend, um Direktzahlungen zu erhalten, ansonsten drohen Kürzungen und Sanktionen. Nicht einbezogen sind l ausländische Saisonarbeitskräfte.
     
  • Gelder in der 2. Säule müssten zu 35 % für Umwelt/Klima (z.B. KULAP) ausgegeben werden, 50 % der Zahlungen für benachteiligte Gebiete (z.B. Ausgleichszulage) können angerechnet werden.
     
  • Gekoppelte Zahlungen: maximal 13 % plus 2 % für Eiweißpflanzen als Obergrenze.
     
  • Fruchtfolge: Mindestens einmal jährlich muss auf einzelnen Parzellen ein Fruchtwechsel stattfinden, außer bei mehrjährigen Kulturen, Gräsern und anderen Grünfutterpflanzen sowie brachliegenden Flächen. Auch „Secondary Crops“ / Zwischenfrüchte werden angerechnet.  Ausnahmen gibt es bei Betrieben mit mehr als 75 % der Ackerfläche mit Gras-/Grünfutterpflanzen, Brachen oder Leguminosen sowie bei mehr als 75 % Dauergrünland, Gras-/Grünfutterpflanzen oder Unterwasserkulturen. Außerdem sind Betriebe mit bis zu 10 ha Ackerfläche und Ökobetriebe ausgenommen.
     
  • Gewässerrandstreifen mit einer Mindestbreite von 3 Metern; keine Düngung und Pflanzenschutz; Mitgliedstaaten können Be- und Entwässerungsgräben ausnehmen.
     
  • Nicht-produktive Flächen: 4 % (inkl. Brachen, Landschaftselemente) bzw. 3 % der Ackerfläche, wenn mit freiwilligen Eco Schemes in Summe 7 % als nicht-produktive Flächen bereitstehen. Alternativ 7 % der Ackerfläche unter Anrechnung von Zwischenfrüchten (Gewichtungsfaktor 0,3) oder Leguminosen, wenn davon mindestens 3 % Brache oder Landschaftselemente sind.

Eine abschließende Bewertung ist aktuell nicht möglich, weil viele Detailregelungen und das EU-Durchführungsrecht noch nicht bekannt sind. Da sich in den letzten vier Wochen abzeichnete, dass die Regelung „aktiver Landwirt" verpflichtend werden soll, hat sich der Bauernverband zuletzt dafür ausgesprochen, dass der Beitrag zur Berufsgenossenschaft ausreichend sein muss.

Was das Finanzbudget der GAP angeht, waren ursprünglich erhebliche Kürzungen geplant. Durch den politischen Einsatz des Bauernverbandes konnte Ende 2020 beim Beschluss der Staats- und Regierungschefs eine Korrektur erreicht werden, sodass für die Förderperiode bis 2027 sogar ein leichtes Plus bei der GAP herausgekommen ist. Angesichts des Einigungsrahmens des Trilogs bleibt es im Wesentlichen bei den bereits vom Bundestag beschlossenen Eckpunkten für die Umsetzung ab 2023 in Deutschland.

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Bauernverband hat sich für Korrekturen eingesetzt

Während der Verhandlungen hatte sich der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl nochmals gegenüber den Europaabgeordneten Ulrike Müller, Manfred Weber, Dr. Angelika Niebler, Marlene Mortler, Markus Ferber,Monika Hohlmeier, Christian Doleschal und Maria Noichl um Unterstützung bei folgenden Themen gebeten:

  •  „Echter/aktiver Landwirt“: Auch Betriebe mit Einkünften aus Tätigkeiten wie Urlaub auf dem Bauernhof, Energieerzeugung, Direktvermarktung sowie Nebenerwerbsbetriebe müssen als „echte Landwirte“ gelten. Zur Anerkennung muss zum Beispiel für Deutschland die Beitragsleistung zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) ausreichen.
     
  •  „Soziale Konditionalität“: Neue EU-Prüf- und Kontrollkriterien in Bezug auf Arbeitsschutz und Tarifregelungen gilt es zu verhindern, da die Sozialpolitik im Verantwortungsbereich der 27 EU-Mitgliedstaaten liegt.
     
  •  „Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“ (GLÖZ): Bei Feuchtgebieten, Moorstandorten (GLÖZ 2) sowie bei Dauergrünlanderhalt in Natura-2000-Gebieten (GLÖZ 10) muss die Erneuerung von Grünland unbürokratisch sichergestellt werden, um so die Futterverwertung für den Aufwuchs von Weiden und Wiesen zu wahren. Bei Pufferzonen an Gewässern (GLÖZ 4) müssen die nationalen Regeln anerkannt werden. Es darf keine Verschärfungen geben. Beim Fruchtwechsel (GLÖZ 8) müssen Regelungen vergleichbar bei der Anbaudiversifizierung gelten. Angesichts des Flächenverbrauchs müssen nicht-produktive Flächen (GLÖZ 9) minimiert werden.
     
  •  „Tierkennzeichnung und Tierregistrierung“: Die geplante Herausnahme dieses Kontroll- und Sanktionskriteriums aus dem Katalog ist zu beschließen.

Dieser BBV-Einsatz hat sich bereits jetzt ausgezahlt: In der GAP ab 2023 gilt bei der Tierkennzeichnung und Tierregistrierung:
Ab 2023 fällt Verknüpfung mit Betriebsprämie und Co weg!
Ab 2023 besteht hier kein Kürzungs- und Sanktionsrisiko für Tierhalter!
Die Regeln haben weiter als Fachrecht Bedeutung.

Die Position und die Forderungen des Bayerischen Bauernverbandes zur Zukunft der EU-Agrarpolitik gibt's hier.