Schmetterling auf Blüte
© BBV

Worten müssen Taten folgen

Insektenschutz: Bundesrat lehnt wichtige Empfehlungen ab

29.03.2021 | Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag seine Chance im Gesetzgebungsverfahren zum Bundesnaturschutzgesetz als ersten Teil des Insektenschutzpakets vertan und wichtige Empfehlungen der Ausschüsse abgelehnt.

Sowohl der Umwelt- als auch der Agrarausschuss des Bundesrates hatten sich im Gesetzgebungsverfahren zum Bundesnaturschutzgesetz für eine grundlegende Änderung ausgesprochen und den Mangel an kooperativen Lösungsansätzen im Insektenschutzpaket kritisiert sowie ein umfangreiches Förderprogramm zum Insektenschutz gefordert. Allerdings ist das Plenum des Bundesrates am 26. März 2021 dem Votum der Ausschüsse nicht gefolgt. Kritisch zu sehen ist auch, dass der Bundesrat den Antrag Niedersachsens abgelehnt hat, einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die Einschränkungen der Bewirtschaftung durch das Insektenschutzpaket zu schaffen.

„Ohne substantielle Korrekturen am Insektenschutzpaket sind die erfolgreichen und kooperativen Länderinitiativen zum Insektenschutz zum Scheitern verurteilt und der kooperative Naturschutz in der Agrarlandschaft steuert einer Eiszeit zu“, kritisiert BBV-Generalsekretär Georg Wimmer. Umso mehr ist jetzt der Deutsche Bundestag gefordert, im weiteren Verfahren die Fehler des Insektenschutzpakets auszuräumen und die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz eindeutig vor die rückwärtsgewandte Strategie von Verboten und Schutzgebietsausweisungen zu stellen.

Im Februar hatten Bäuerinnen und Bauern mit Mahnfeuern auf ihre Anliegen aufmerksam gemacht und Kooperation statt immer neuer Vorgaben und Verbote gefordert.

Insbesondere über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) tragen die Bäuerinnen und Bauern zudem zum Erhalt besonders naturschutzfachlich wertvoller Landwirtschaftsflächen bei. In Bayern engagieren sich hier mehr als 20.000 Bauern mit mittlerweile rund 120.000 Hektar. Bereits seit 2011 ruft der Bauernverband zum Beispiel gemeinsam mit dem Landesverband der bayerischen Imker außerdem dazu auf, Blühstreifen und -flächen anzulegen. Jahr für Jahr legen bayerische Landwirte im Rahmen dieser Aktion und ergänzend über Greening-Maßnahmen sowie über Agrarumweltmaßnahmen mehrere Tausend Kilometer Blühstreifen an.

Beim Agrargipfel am 23. Februar 2021 mit Bundeskazlerin Angela Merkel und Vertretern des DBV und der Landesbauernverbände war das Insektenschutzgesetz zentrales Thema. BBV-Präsident Walter Heidl betonte: „Insektenschutz geht alle an, auch Wirtschaft, Verkehr, Kommunen, Kirchen und Bürger.“ Heidl forderte die Bundesregierung auf, den enormen Flächenverbrauch endlich einzudämmen.