Bundeskanzlerin Angela Merkel
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Agrargipfel mit Kanzlerin Merkel: Kooperation statt Verbote!

Bauernverband verlangt Nachbesserungen beim Insektenschutzpaket

25.02.2021 | Am Dienstag haben sich der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl, DBV-Präsident Joachim Rukwied sowie Vertreter aller Landesbauernverbände und weiterer Organisationen in einer Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgetauscht. Zentrales Thema: das Insektenschutzgesetz.

DBV-Präsident Rukwied sagte im Vorfeld: „Wir erleben eine langjährige Fehlentwicklung. Es braucht jetzt eine Umkehr. Die Verbotspolitik der Bundesregierung gefährdet unsere Landwirtschaft. Verbotspolitik mit pauschalen Auflagen schadet dem Naturschutz. Die geplanten Einschnitte durch das Insektenschutzpaket gehen einseitig zu Lasten der Bauern. Dafür braucht es einen Ausgleich. Unsere Bauern wollen den Weg der Kooperation gehen. Das haben wir in einigen Bundesländern schon erfolgreich umgesetzt. Das sollte die Bundespolitik nicht kaputtmachen.“

Präsident Heidl betonte: „Insektenschutz geht alle an, auch Wirtschaft, Verkehr, Kommunen, Kirchen und Bürger.“ Heidl forderte die Bundesregierung auf, den enormen Flächenverbrauch endlich einzudämmen. Aus Sicht der Bauernverbände in Deutschland braucht es deshalb bei der aktuellen Fassung des Insektenschutzpaketes eine Naturschutzwende hin zum kooperativen Naturschutz mit den Landwirten und weg von ordnungsrechtlichen Auflagen.

Deshalb sind weiterhin Nachbesserungen bei den Beratungen im Bundestag und im Bundesrat zum Kabinettsbeschluss vom 10. Februar 2021 erforderlich, insbesondere:

  1. Umsetzung der in der Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss festgehaltenen Forderungen.
  2. Schaffung einer Regelung im Bundesnaturschutzgesetz, nach der die Länder Anforderungen in Schutzgebieten, unter anderem in Naturschutzgebieten, auf dem Wege von freiwilligen Vereinbarungen zu kooperativen Maßnahmen mit den Landbewirtschaftern und in Verbindung mit einer Ausgleichsregelung umsetzen.
  3. Erhaltung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen über kooperativen Vertragsnaturschutz mit Förderung, aber nicht über einen gesetzlichen Biotopschutz. Die
  4. Echter und zeitlich unbefristeter Vorrang für kooperative Initiativen der Bundesländer zum Insektenschutz.
  5. Schaffung einer gesetzlichen Ausgleichsregelung für Regelungen zum Insektenschutz, die zu Einschränkungen der guten fachlichen Praxis für die Landwirte führen.
  6. Kooperative Vereinbarungen in den Ländern beim Gewässerschutz nicht konterkarieren.
  7. Erhalt des Gleichklangs bei Glyphosat mit der europäischen Genehmigung des Wirkstoffs.
  8. Starke Finanzierung des kooperativen Naturschutzes durch den Bund.

 

In einer Protokollerklärung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum Kabinettsbeschluss konnte bereits folgende Punkte festgehalten werden:

  • Gesetzliche Absicherung und dauerhafte Ermöglichung bzw. Priorisierung von kooperativen Lösungen, beispielsweise im Wege des Vertragsnaturschutzes mit Landnutzern, in FFH- und Naturschutzgebieten.
  • Gesetzliche Absicherung der Abweichungsmöglichkeiten für Länder im Wege von Unberührtheits- und Länderöffnungsklauseln
  • Sicherstellung eines finanziellen Ausgleichs bzw. Förderfähigkeit für Land- und Forstwirte bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
  • Gesetzliche Regelungen, die so gestaltet sind, dass auch in Naturschutzgebieten Landwirtschaft möglich ist und Schäden z.B. durch invasive Arten abgewendet werden können.

Im Gespräch mit Kanzlerin Merkel haben die landwirtschaftlichen Vertreter deutlich gemacht, dass diese Aspekte nun politisch umgesetzt werden müssen.

 

Eine Übersicht mit Informationen und Anliegen des Bayerischen Bauernverbandes zum Insektenschutz gibt es hier in pdf-Form zum Download: