Bauernpräsiden Walter Heidl
© BBV/Kay Blaschke

Volksbegehren Artenvielfalt: Bauernpräsident Heidl im Interview

„Wir wollen und müssen mitarbeiten“

28.02.2019 | Bauernpräsident Walter Heidl bringt am runden Tisch zur Artenvielfalt die Leistungen und Anliegen der bayerischen Bauern ein. Im Interview legt er den Standpunkt des BBVs und seine persönlichen Erwartungen an die Gespräche dar.

BBV: Herr Heidl, warum hat der Bauernverband beim Volksbegehren zur Artenvielfalt eine ablehnende Haltung eingenommen?

Heidl: Das Problem ist nicht das Thema an sich, wir stehen zur Mitverantwortung der Landwirtschaft für die Artenvielfalt in Bayern! Doch das geplante Gesetz enthält fast ausschließlich Verbote und Einschränkungen für die Landwirtschaft. Diese Herangehensweise hat gerade jene Bäuerinnen und Bauern verletzt, die schon heute über die Umweltprogramme viel für den Natur- und Artenschutz leisten. Da musste der Bauernverband klar machen: diese Regelungen sind viel zu einseitig, würden durch das Walzverbot oder späte Schnittzeitpunkte zu massiven Problemen führen und setzen Fördergelder der Umweltprogramme aufs Spiel. Diese öffentliche Debatte war dringend nötig.

BBV: Zum Start des runden Tisches hat sich der Bauernverband dann aber doch gesprächsbereit gezeigt. Warum?

Heidl: Der Bauernverband hat sich offen gezeigt für die Diskussion, weil wir auch eigene Anliegen haben, zum Beispiel den rasant fortschreitenden Flächenverlust oder ein strengeres Betretungsrecht. Am runden Tisch habe ich unsere Position erklärt und auf die Probleme im Gesetzentwurf hingewiesen. Ministerpräsident Markus Söder hat daraufhin angekündigt, dass er Vorschläge für ein besseres Gesetz erarbeiten will, das gut für Umwelt und Landwirtschaft ist. Nach der Debatte rund um das Volksbegehren wollen und müssen wir jetzt daran mitarbeiten. Die Alternative wäre eine Diskussion ohne die Landwirtschaft. Das ist keine Option für mich.

BBV: Was erwarten Sie vom runden Tisch?

Heidl: Ich erwarte, dass das Wissen und die Erfahrungen der Landwirtschaft zum Tragen kommen, dass der Eigentumspakt zum Beispiel mit dem Grundsatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“ beachtet wird und die Leistungen der Landwirte für den Natur- und Artenschutz nicht nur anerkannt, sondern auch honoriert werden. Und vor allem darf die Diskussion nicht beim Thema Landwirtschaft stehen bleiben. Wir brauchen beim Artenschutz einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz.

 

 

Mehr zu den aktuellen Entwicklungen am runden Tisch lesen Sie in unserem News-Ticker.