Rinder in einem hohen, hellen und luftdurchfluteten Stall auf einem Bauernhof in Bayern
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Strukturbruch verhindern!

Neue NEC-Richtlinie im Konflikt mit Tierwohlmaßnahmen

25.10.2018 | Um zu verhindern, dass bayerische Bauernhöfe wegen strenger Vorgaben zusperren oder ihre Tierhaltung massiv einschränken müssen, fordert das BBV-Präsidium, dass die Maßnahmen praxistauglich und von den bayerischen Betrieben umgesetzt werden können.

Ende 2016 hat die EU die NEC-Richtlinie mit Höchstmengen insbesondere für Ammoniakemissionen verabschiedet. Demnach soll die deutsche Landwirtschaft bis 2030 um 29 Prozent reduzieren. Trotz massiver Kritik des Bauernverbands wurden damit Reduktionsziele weit über dem europäischen Durchschnitt von 19 Prozent festgelegt. Bis März 2019 soll ein nationales Luftreinhalteprogramm erarbeitet werden.

Die Minderungsziele müssen aus Sicht des Bauernverbandes nochmal auf den Prüfstand. Denn sie beruhen auf fragwürdigen Berechnungen, sind überzogen und fachlich nicht begründbar. Die Ungleichbehandlung der deutschen Bauern im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten ist nicht hinnehmbar. Problematisch sind die Minderungsziele deshalb, weil sich gerade durch Tierwohlmaßnahmen Zielkonflikte ergeben. So entsteht durch einen Tierplatz im Laufstall beispielsweise das Drei- bis Vierfache an Ammoniak als in einem Stall mit Anbindehaltung. Emissionen, die aufgrund von Tierwohlmaßnahmen zusätzlich entstehen, müssen deshalb als Boni der Minderung angerechnet werden.

Gleichzeitig müssen Staats- und Bundesregierung sicherstellen, dass die Minderungsverpflichtungen in Relation zur landwirtschaftlichen Nutzfläche festgelegt werden. Die in der NEC-Richtlinie vorgesehene Befreiung für kleine Betriebe sowie die in der Düngeverordnung vorgesehenen Ausnahmen für emissionsmindernde Technik müssen im notwendigen Umfang genutzt werden: Ausnahmen sind analog zu den Tierwohlmaßnahmen in ein Bonussystem zu integrieren, um die restlichen Betriebe nicht über Gebühr zu belasten. Zudem darf die Änderung der TA Luft nicht über eine 1:1-Umsetzung des EU-Rechts hinausgehen, der aktuelle Entwurf muss gemäß der Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes nachgebessert werden.

 

Die vollständige Position des BBV-Präsidiums sehen Sie auf dieser Seite.