Neue Wolfsverordnung
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„Es geht um den Erhalt der Kulturlandschaft“: Bauernpräsident Felßner, Ministerpräsident Söder, Wirtschaftsminister Aiwanger und Landtagspräsidentin Aigner in Oberaudorf.

Gebietskulisse deutlich ausweiten

Weide und Freiland schützen: Wolfsverordnung jetzt umsetzen

03.05.2023 | Wölfe sollen vom 1. Mai an leichter innerhalb der von der Weideschutzkommission ausgewiesenen Flächen entnommen werden können. Das Bayerische Kabinett hat dazu am 25. April eine Wolfsverordnung verabschiedet.

Am 26. April fand am Bichlersee bei Oberaudorf in der Anwesenheit von hochkarätigen Regierungs- und Verbandsvertretern und einem Großaufgebot von Medienvertretern die Bekanntgabe der neuen Wolfsverordnung statt. Mehrere Hundert Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter drückten gegenüber der Politik ihre Sorgen vor einem Aus der Weidetier- und Freilandhaltung aus. Ministerpräsident Markus Söder betonte, dass der Schutz des Menschen vor Wölfen und Bären an erster Stelle stehe. Deshalb habe die Staatsregierung die Entnahme von Wölfen nun deutlich vereinfacht.

Mit der neuen Wolfsverordnung sollen die Landratsämter der Bergregionen entscheiden, ob die rechtlichen Gegebenheiten für eine Entnahme von Problemwölfen erfüllt sind, wenn sich der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtert und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht behindert wird. „Ein Riss reicht, dann kann in dem Gebiet eine entsprechende Entnahme erfolgen“, sagte Söder, ein langwieriges DNA Gutachten sei nicht nötig.

Für Bauernpräsident Günther Felßner geht es dabei „um nichts anderes als den Erhalt unserer Kulturlandschaft mit seinen Almen und Alpen, die Offenhaltung des Grünlandes durch die Weidetierhaltung, die Kulturlandschaft mit seinem Erholungsraum und schlussendlich um die Wertschöpfung für unsere bäuerlichen Familien.“ Felßner betonte, dass ein stabiles Verordnungsgerüst notwendig sei, dass nicht direkt beklagt werde. „Ich appelliere auch an die Naturschutzverbände, die Weidetierhalter mit ihren immensen Leistungen für die Biodiversität im Alpenraum und die Pflege der unterschiedlichsten FFH-Lebensraumtypen zu respektieren.“

BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler forderte, dass in der neuen Verordnung die Gebietskulisse noch deutlich ausgeweitet werden müsste, denn wesentliche Teile Bayerns seien nicht erfasst. „Dies ist mit Blick insbesondere auf nicht schützbare Weidegebiete und nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten in Mittelgebirgslagen mit Wolfspopulationen nicht hinnehmbar“, sagte Köhler. „Nicht nur Gebietskulissen, sondern auch klare Regelungen über die handelnden Personen und deren Befugnisse müssen ebenfalls festgelegt werden. Diese fehlen leider noch vollständig innerhalb der Verordnung“, so Köhler. Mit Blick auf den in Kürze flächendeckend erfolgenden Alm- und Alpauftrieb der Nutztiere sei dies unerlässlich.

Die Almbauern machen sich große Sorgen, ob sie ihre Almen und Alpen wieder bestoßen und ausreichend Pensionsvieh anvertraut bekommen. „Jeder sorgt sich“, sagt der BBV-Ortsobmann Sepp Steinmüller. Die Almbauern sehen das Wohl ihrer Familien und ihrer Tiere in Gefahr und leben in der Sorge, am nächsten Tag in ihrer Herde tote Tiere vorzufinden, die in Todesangst jämmerlich verenden mussten oder mit schwersten Verletzungen noch lebend angetroffen werden.