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GAP nach 2027: Diskussionspapier des Bauernverbandes

Der DBV hat erste Positionen zur Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik für die nächste Förderperiode 2028 bis 2035 herausgegeben

23.11.2023 | Auch wenn die Landwirte in 2023 im ersten Umsetzungsjahr der noch neuen EU-Agrarpolitik (GAP) auf ihren Betrieben sind, laufen in Brüssel langsam schon die grundsätzlichen Beratungen an, wie es nach der Förderperiode 2023 bis 2027 weitergeht.

Dabei geht es in den nächsten Monaten bis 2024 und 2025 nicht um konkrete Einzelmaßnahmen und Detailregelungen, sondern um die politische Begründung eines soliden Finanzrahmens für die GAP 2028 bis 2035, den Stellenwert von Einkommenswirkung und Wettbewerbsfähigkeit sowie dem Anforderungsniveau für die EU-Agrargelder in Zukunft. Begehrlichkeiten auf die Mittel der GAP bestehen von vielen Seiten, zum Beispiel aus Kreisen des Umwelt- und Naturschutzes, der Regional- und Strukturpolitik, der Sicherheits- und Migrationspolitik oder angesichts der Beitrittskandidaten wie Ukraine und den sechs Balkanstaaten.

Think-Tank „GAP“ im DBV

Der Deutsche Bauernverband hat gemeinsam mit den Landesbauernverbänden über rund eineinhalb Jahre hinweg ein Diskussionspapier entwickelt. Inhaltliche Triebkraft dafür ist eine Arbeitsgruppe zur EU-Agrarpolitik – so genannte AG Goslar, an der Agrarpolitikexperten des DBV sowie ehrenamtliche Praktiker und Fachleute von jedem der 18 Landesbauernverbände beteiligt sind. Diesen Think-Tank gibt es beim Deutschen Bauernverband seit nun über 13 Jahren und er hat kontinuierlich Vorschläge und Bewertungen für die Spitzengremien des DBV zur GAP erarbeitet. Dabei werden auch externe Wissenschaftler - wie zum Beispiel Prof. Latacz-Lohmann vom Institut für Agrarökonomie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel - gelegentlich hinzugezogen. Auch kontinuierliche Austauschrunden mit Verbänden und Organisationen der Landwirtschaft, des Ökolandbaus, des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Agrarministerien auf Bundes- und Landesebene werden abgehalten. Seitens des BBV sind Bezirkspräsident Stefan Köhler und Matthias Borst Mitglieder dieser Arbeitsgruppe.

Diskussionspapier „GAP nach 2027“ vom DBV-Verbandsrat beschlossen

Über zwei Runden hinweg haben die Präsidenten der Landesbauernverbände, somit auch unser bayerischer Präsident Günther Felßner, die Vorschläge der AG Goslar zu grundsätzlichen Positionen über die Weiterentwicklung der GAP beraten. Zum einen bei ihrer Klausur am 10./11. Oktober 2023 und zum anderen am 7. November 2023 im DBV-Verbandsrat. Der DBV-Verbandsrat hat das Diskussionspapier dann auch beschlossen, um seine Haltung in eine Diskussion über eine zielgerichtete Weiterentwicklung der GAP sehr frühzeitig einzubringen. Die politischen Weichen für die nächste GAP-Förderperiode werden nach der Europawahl 2024 und der anschließenden Neubesetzung der EU-Kommission gestellt. Darüber hinaus steht der von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigte strategische EU-Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft an. Es ist jetzt entscheidend, Zielkonflikte zu überwinden und Funktionsmängel in der zukünftigen GAP-Förderung zu beseitigen.

Ziele und Ansatzpunkte für eine GAP-Förderung nach 2027

Das Diskussionspapier mit Zielen und Ansatzpunkten für eine GAP-Förderung nach 2027 steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Grundsätzliche Anliegen des DBV sind unter anderem:

  • Eine gleichrangige Bedeutung der Förderziele zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der ländlichen Entwicklung und Agrarstruktur.
  • Einen tiefgreifenden Abbau von Komplexität und Bürokratie in der GAP-Förderung, um Landwirte und Verwaltungen zu entlasten und eine Akzeptanzkrise abzuwenden.
  • Einen parallelen Abbau der Konditionalität (einschließlich GLÖZ) als gesamtbetriebliche Verpflichtung, wenn der Abbau der Basisprämie fortgesetzt wird.
  • Eine für die Landwirte attraktive, praktikable und profitable Gestaltung von Agrarumweltmaßnahmen, sodass diese zu einem soliden Betriebszweig entwickelt werden können.
  • Eine stärkere Fokussierung auf wirksame Risikomanagementmechanismen und auf eine verbesserte sowie flächendeckende Förderung von jungen Landwirten.
  • Eine den gesellschaftlichen Erwartungen an öffentliche Leistungen der Landwirte entsprechende Erhöhung des EU-Agrarbudgets und seiner Einkommenswirksamkeit für die Landwirte unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen (z. B. Inflation, neue EU-Beitrittsländer). Für grundlegende zusätzliche Anforderungen (z. B. Klimaschutz, Tierwohl) sind hinreichende Ausgleichszahlungen und Finanzierungen erforderlich.