Pflanzenschutz
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EU-Kommission: Weniger Pflanzenschutzmittel, mehr Natur

Ziele zur Reduzierung von PSM und zur Naturwiederherstellung vorgestellt

30.06.2022 | Die EU-Kommission hat Vorschläge für Ziele zur Wiederherstellung der Natur (nature restoration law) und Ziele zur Minderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable use regulation) vorgestellt.

Am 22.06.2022 stellten EU-Vizekommissionspräsident Timmermanns, Gesundheitskommissarin Kyriakides sowie Umweltkommissar Sinkevicius einen Kommissionsvorschlag zur „Sustainable Use Regulation“ (Reduzierung PSM) und  „Regulation on nature restoration“ (Naturwiederherstellungsziele) vor. Mittels einer Verordnung sollen jeweils verbindliche Ziele für die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zum Beispiel mit einem faktischen Verbot in Natura 2000-Gebieten umgesetzt werden. In einer weiteren Verordnung sollen für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen (wie bspw. Wald, landwirtschaftliche Flächen, Meere, Oberflächengewässer, städtische Ökosysteme) Zielwerte festgeschrieben werden. Der Vorschlag soll die bestehenden Rechtsvorschriften (wie z. B. FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) ergänzen. Die beiden Vorschläge sind Teil der „Farm-to-Fork“-Strategie im Rahmen des Green Deals.

Sustainable Use Regulation („PSM-Reduktion“):

  • Pflanzenschutzmitteleinsatz bis 2030 um 50 Prozent senken.
  • Kein Einsatz von PSM in „sensitive areas“. Dies kann nicht nur Natura 2000-Gebiete, sondern auch weiträumigere Bereiche umfassen.

Nature Restoration Regulation („Naturwiederherstellung“):

  • Bis 2030 sollen auf mind. 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU-Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bis 2050 sollen alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden.
  • Umkehr des Rückgangs von Bestäuberpopulationen bis 2030 und danach Vergrößerung ihrer Population (insbesondere Bienen, Hummeln, Schmetterlinge, etc.).
  • Landwirtschaftliche Ökosysteme: Zunahme der biologischen Vielfalt, insbes. positive Entwicklung bei Wiesenschmetterlingen, Feldvögeln, organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden, Landschaftselementen mit großer Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen im Umfang mit bis zu etwa 10 Prozent.
  • Wiederherstellung und Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten, entwässerten Torfmooren und Torfabbaugebieten (bis 2030: 30 Prozent der Flächen, wovon mindestens ein Viertel der Flächen wiedervernässt werden muss; bis 2040:
  • 50 Prozent der Flächen mit der Hälfte über Wiedervernässung und bis 2050: 70 Prozent der Flächen mit der Hälfte über Wiedervernässung).
  • Waldökosysteme: Zunahme der biologischen Vielfalt, insbes. positive Entwicklung in Bezug auf die Vernetzung der Wälder, Totholz, Anteil von Wäldern mit uneinheitlicher Alterstruktur, Waldvögel und Vorrat an organischem Kohlenstoff
  • Fließgewässer: Entfernung von Hindernissen in Flüssen – Umwandlung von mind. 25.000 Flusskilometern in der EU bis 2030 in frei fließende Flüsse.

Die beiden Kommissionsvorschläge werden nun im EU-Parlament bzw. dort dem zuständigen Ausschuss sowie im EU-Rat mit den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten verhandelt.

Die Ziele der EU-Kommission zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und zur Wiederherstellung von Naturräumen betreffen die Landwirtschaft in ihrer Produktionsgrundlage und die nachhaltige Waldbewirtschaftung massiv. Eine Reduktion um 50% bei Pflanzenschutzmitteln bis 2030 sowie die pauschale Wiederherstellung von Naturräumen zeigt, wie tiefgreifend die Pläne sind. BBV und DBV haben sich deshalb klar gegen diese Vorschläge positioniert, da sie in ihrer Grundausrichtung und Vorgehensweise falsch sind.

Umweltpräsident Köhler hatte sich dazu auch geäußert. Lesen Sie auch hier.