Präsident Heidl im Interview
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Bayern braucht Artenvielfalt und Landwirtschaft

Volksbegehren: Bauernverband erreicht wichtige Änderungen und Verbesserungen

17.07.2019 | Am Mittwoch hat der Landtag das Volksbegehren zur Artenvielfalt angenommen und gleichzeitig ein Begleitgesetz sowie einen Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht. Der Bayerische Bauernverband hatte zuvor in zahlreichen Gesprächen mit Politik und Gesellschaft bäuerliche Anliegen und Erfahrung eingebracht.

Beim Runden Tisch und in den politischen Beratungen hatte sich der Bauernverband für Lösungen im Sinne der Bienen und der Bauern eingesetzt. In den letzten Wochen und Monaten hat der BBV in unzählige Veranstaltungen und Gespräche mit Vertretern von Politik und Gesellschaft bäuerliche Anliegen und Erfahrungen in die Diskussion rund ums Volksbegehren eingebracht und der Landwirtschaft Gehör verschafft. Mit dieser Arbeit hat der Bauernverband deutlich gemacht, dass die Bäuerinnen und Bauern mit aller Kraft an der nachhaltigen Weiterentwicklung der bayerischen Landwirtschaft mitarbeiten. Gleichzeitig muss aber die Umsetzbarkeit und Zukunftsfähigkeit für die Familien auf den Bauernhöfen berücksichtigt werden. Durch die intensive Informationsarbeit des Bauernverbandes konnten in den bisherigen Beratungen viele Verbesserungen und Erfolge für die Bauernfamilien erzielt werden.

 

Die Verbesserungen und Erfolge in der Übersicht:

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Die Erfolge des BBV beim Gesetzespaket zur Artenvielfalt, Teil 1
  • Neue Biotopkartierungen: Einbindung der Bauern
    Zukünftig sind  in Bayern keine neuen Biotopkartierungen mehr ohne Information und Einbeziehung der Bauern und Grundeigentümer vorgesehen. Auf Wunsch des Grundeigentümers werden neue Biotopkartierungen bei strittigen Ergebnissen gebührenfrei überprüft.
     
  • Mähen, wenn das Futter wächst
    Die Vorgabe, dass 10 % des Grünlandes ab dem Jahr 2020 erst nach dem 15. Juni gemäht werden dürfen, gilt nicht für den einzelnen Betrieb. Die Zielsetzung ist lediglich landesweit zu sehen. Für eine freiwillige, kooperative Umsetzung auf einzelnen Betrieben soll es Förderprogramme und Haushaltsmittel geben.
     
  • Landwirtschaft im Unterricht
    In den neuen Bildungsauftrag für staatliche Schulen wird explizit die „Vermittlung der Aufgaben und Leistungen der Landwirtschaft für die Kulturlandschaft und die Gemeinwohlleistungen für die Vielfalt in der Natur“ eingefügt.
     
  • Alltagskompetenz in den Schulen
    Im Maßnahmenkatalog zum Volksbegehren ist die Verankerung von Alltagskompetenz und Lebensökonomie an Bayerns Schulen vorgesehen. Der BBV steht weiter hinter der Forderung der Landfrauen für eine Art Schulfach "Alltagskompetenz" an allen Schulen von der 1. bis zur 10. Klasse.

 

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Die Erfolge des BBV beim Gesetzespaket zur Artenvielfalt, Teil 2
  • Keine praxisfernen Vorgaben beim Mähen
    Das starre Verbot des Mähens von außen nach innen für Flächen über 1 ha soll praxisgerecht gelöst werden. Es sind Handlungsempfehlungen vorgesehen, die auch unserem Anliegen nach wirksamem Wildtierschutz Rechnung tragen. Eine Orientierungshilfe bietet der „Mäh-Knigge“ der LfL.
     
  • Regionale Lösungen für’s Walzen
    Das Begleitgesetz zum Volksbegehren regelt, dass die Bezirksregierungen flexibel, frühzeitig und unbürokratisch regional passende Zeitpunkte für das Walzen von Grünland durch Allgemeinverfügungen festlegen können. Außerdem bleibt das Walzen zur Reparatur von Unwetter-, Wild- und Weideschäden erlaubt.
     
  • Streuobstwiesen weiter nutzen können
    Die Kriterien für Streuobstwiesen als Biotop wurden präzisiert. Wichtig ist: Auch auf als Biotop geschützten Streuobstflächen werden zukünftig weiterhin Bewirtschaftung und Pflegemaßnahmen – auch erforderlicher Pflanzenschutz gegen Krankheiten, Schädlinge usw. – möglich sein. Hoferweiterungen und andere Nutzungsänderungen bleiben auf Streuobstwiesen erlaubt.
     
  • Biotopverbund nur über freiwillige Kooperation
    Biotopverbünde im Offenland sollen ausschließlich über den freiwilligen, kooperativen Weg mit Bauern und Grundeigentümern angegangen werden. Vorhandene Biotopstrukturen werden angerechnet. Die Erhöhung auf 15 % Biotopanteil ist zudem nur eine unverbindliche Zielsetzung.

 

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    Die Erfolge des BBV beim Gesetzespaket zur Artenvielfalt, Teil 3
    • Stärkung der heimischen Ökolandwirtschaft
      Im Maßnahmenkatalog zum Volksbegehren sind u.a. die Einrichtung zusätzlicher Ökomodellregionen für mehr heimischen Ökolandbau und Maßnahmen zur Stärkung der Nachfrage nach „Bio aus Bayern“ vorgesehen.
       
    • Weiterhin Futtergewinnung auf Dauergrünland
      Klar abgegrenzt: Als arten- und strukturreiches Dauergrünland sollen lediglich drei bereits erfasste FFH-Lebensraumtypen („Magere Flachland-Mähwiese“, „Berg-Mähwiese“, „Dolden-Mähwiese“) gelten, die über Vertragsnaturschutz (VNP-Maßnahmen) weiterhin gefördert werden dürfen. Damit sind nur rund zwei Prozent des Dauergrünlands vom Biotoptyp „arten- und strukturreiches Dauergrünland“ berührt.
       
    • Stärkung der Agrarumweltprogramme
      Im Maßnahmenkatalog zum Volksbegehren sind unter anderem der Ausbau der KULAP- und Vertragsnaturschutzangebote für freiwillige Biodiversitätsleistungen entlang von Gewässern, Wegen und Waldrändern vorgesehen. Kooperative, agrarökologische Konzepte sollen unterstützt werden. Für all das wird zusätzliches Geld bereitstehen.
       
    • Mehr Förderung für Weidetierhalter
      Im Maßnahmenkatalog zum Volksbegehren ist eine Optimierung bestehender Förderprogramme für Weidetierhalter vorgesehen.

     

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    Die Erfolge des BBV beim Gesetzespaket zur Artenvielfalt, Teil 4
    • Auch zukünftig Agrarforschung. Ökologisch und konventionell
      Staatliche Flächen sollen ab dem Jahr 2020 zu 30 % biologisch bewirtschaftet werden. Damit wird Rücksicht auf den Pachtmarkt genommen. Sichergestellt bleibt damit auch, dass staatliche Einrichtungen auch zukünftig für die Weiterentwicklung der konventionellen und biologischen Landwirtschaft forschen können.
       
    • Regionale Lebensmittel in Kantinen
      Im Maßnahmenkatalog zum Volksbegehren ist vorgesehen, dass mehr Waren aus regionaler Erzeugung – sowohl biologisch als auch konventionell – in Bayerns Kantinen angeboten werden.
       
    • Geld für Gewässerrandstreifen
      Randstreifen sind nur auf einer Breite von 5 Metern ab Uferlinie zu an Gewässer angrenzenden Äckern vorgesehen. Staatsministerin Kaniber hat angekündigt, verpflichtende Gewässerrandstreifen in den ersten fünf Jahren mit 500 und in den weiteren Jahren mit 200 Euro/ha auszugleichen. Außerdem sollen weiterhin freiwillige KULAP-Maßnahmen möglich sein.

     

    Mit den Landtagsbeschlüssen sind noch nicht alle Probleme gelöst. Einige Forderungen des BBV bleiben daher bestehen, insbesondere:

    • Verbindliche Evaluierung der Gesetze nach einem Jahr
    • Vollständige Umsetzung der Konsenspunkte vom „Runden Tisch“
    • Artenschutz-Verpflichtungen für alle gesellschaftlichen Gruppen
    • Verbindliche Eindämmung des Flächenverbrauchs und damit des Verlustes an landwirtschaftlichen Nutzflächen
    • Schaffung und Durchsetzung von klaren Regeln zum Betreten von land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

     

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    Forderungen des BBV an die Politik, Teil 2
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    Forderungen des BBV an die Politik, Teil 1