Hochwasser im Landkreis Deggendorf 2013
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Bauern wollen Pakt zum Hochwasserschutz

Erklärung des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes

28.05.2014 | Der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser ist für alle Regionen in Bayern eine große Herausforderung, die mit dem Klimawandel sowie zunehmenden Extremwitterungsereignissen noch mehr an Bedeutung gewinnt.

Die bayerischen Landwirte erachten einen effizienten Hochwasserschutz zum Wohle von Leib und Leben sowie Eigentum als notwendig und sind bereit, sich konstruktiv bei den geplanten Projekten einzubringen.

Ziel muss es sein, notwendige Maßnahmen auf kooperativer Ebene umzusetzen und die Grundstückseigentümer und Bewirtschafter nicht mit den Belastungen allein zu lassen. Der Aufwand für den gesellschaftlich notwendigen Hochwasserschutz muss auf alle Schultern verteilt werden. Ein zentrales Element ist dabei der finanzielle Ausgleich der Flutungsschäden für den Hochwasserschutz. Die Verhandlungen sind hierzu für Teilbereiche bereits auf einem guten Weg und sollten als Basisbestandteil und Grundvoraussetzung für den bayernweit geltenden Hochwasserschutz-Pakt zwischen dem Bayerischen Bauernverband und der Bayerischen Staatsregierung zeitnah mit einem tragfähigen Ergebnis abgeschlossen werden. Ein Verlust von Bewirtschaftungs- und Pachtflächen im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen ist als ein Faktor zur Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe zu werten.
 
Um einen in Bayern verbesserten und zukunftsfähigen Hochwasserschutz zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen zügig voranzubringen, braucht es eine solide und vertrauensbildende Grundlage für die betroffenen Landwirte und Grundeigentümer. Deshalb will der Bayerische Bauernverband mit der Bayerischen Staatsregierung einen Pakt zum Hochwasserschutz schließen, in dem zum einen die Ausgleichsfragen umfassend und zum anderen insbesondere folgende Anliegen aufgegriffen werden:

 

  1. Die Planungen der Hochwasserschutzmaßnahmen sind seitens der beteiligten Verwaltungen frühzeitig mit den betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern vor Ort abzustimmen. Dabei sind die Betroffenen deutlich vor den förmlichen Verfahren einzubinden und die bäuerlichen Anliegen zu berücksichtigen.
     
  2. Hochwasserschutzmaßnahmen sind so flächenschonend wie möglich durchzuführen. Der Grundsatz „Bauernland in Bauernhand“ muss bestehen bleiben.
     
  3. Es ist sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen der Grundwasserverhält-nisse in den umliegenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Siedlungsbereichen entstehen. Eine funktionierende Binnenentwässerung hinter den Deichen ist zu gewährleisten.
     
  4. In Abstimmung mit Grundeigentümern sind bestehende Dämme zu erhalten und Flächen zwischen Deichen weiterhin für die Nutzung vorzusehen.    
     
  5. In Abstimmung mit den betroffenen Grundeigentümern sind in Teilbereichen auch alternative Hochwasserschutzmaßnahmen, z.B. Dammerhöhungen, bzw. Ausbaggerungen von verlandeten Retentionsbereichen vorzusehen.
     
  6. Für den Hochwasserschutz darf kein zusätzlicher ökologischer Ausgleich notwendig werden. Beispielsweise auf Dammflächen neu entstehende Biotope müssen dem Ökokonto gutgeschrieben werden können. Unvermeidbare Ausgleichsmaßnahmen müssen auch ohne zusätzlichen Flächenbedarf möglich sein (z.B. nutzungsintegrierte Maßnahmen). Auch besteht kein Verständnis dafür, wenn für die in den letzten Jahren unterlassenen und jetzt im Zuge des Hochwasserschutzkonzeptes notwendigen Gehölzpflegemaßnahmen zusätzliche landwirtschaftliche Flächen als Ausgleichsflächen herangezogen werden.
     
  7. Hochwasserschutzplanungen müssen verständlicherweise so weit wie möglich mit den Natura 2000-Zielen abgestimmt werden, Synergieeffekte können genutzt werden, um beide Vorhaben flächenschonend umzusetzen. Der Hochwasserschutz darf jedoch nicht dazu missbraucht werden, überzogene Naturschutzvorstellungen umzusetzen.
     
  8. Soweit möglich sind Bewirtschaftungsauflagen zu unterlassen. Beeinträchtigungen durch unvermeidbare Auflagen sind auszugleichen.
     
  9. Der Bayerische Bauernverband fordert ein flächensparendes Gesamtkonzept zum Hochwasserschutz, das nicht erst an der Donau beginnt, sondern auch dezentrale Maßnahmen, z.B. Regenrückhaltebecken etc. berücksichtigt. Die Maßnahmen sind so zu gestalten, dass sie nicht nur hydraulisch wirksam sind, sondern auch voll als ökologische Ausgleichsflächen anerkannt werden. Übertriebene naturschutzfachliche Ausgleichsforderungen insbesondere in FFH- und Vogelschutzgebieten und überzogene Vorstellungen zum Biberschutz dürfen nicht weiter zu Hochwassergefährdungen und unverhältnismäßiger Vernichtung wertvoller landwirtschaftlicher Flächen führen.
     
  10. An Gewässern sowie den Hochwasserschutzanlagen sind regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen, um Retentionsraum zu erhalten und Ablagerungen z.B. von Kies und Geröll auf Nutzflächen zu verringern.