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Die Oper von Sydney bei Sonnenuntergang
© esmehelit - fotolia.com

Handelsabkommen der EU mit Australien

Nach Mercosur und Indien folgt nun das nächste Handelsabkommen

26.03.2026 | Die EU-Kommission und Australien haben sich auf ein Handelsabkommen geeinigt. Mit Sorge sieht der Bauernverband, dass die EU die Öffnung der Agrarmärkte für Importe aus Drittstaaten vor allem als Verhandlungsmasse für den erfolgreichen Abschluss von Handelsabkommen einsetzt. Gerade in diesen aktuell unruhigen Zeiten muss die
EU-Kommission aber die zentrale Aufgabe des Erhalts und der Stärkung der Versorgungssicherheit durch heimische Lebensmittelerzeugung viel stärker berücksichtigen.

Nach acht Jahren Verhandlungen haben sich die EU-Kommission und Australien in dieser Woche auf ein Handelsabkommen geeinigt. Wie bei allen anderen Handelsabkommen auch müssen nun die juristischen Prüfungen und die Übersetzung in die Amtssprachen der EU erfolgen. Erfahrungsgemäß dauert dies einige Monate. Anschließend müssen dann der 
EU-Rat und das Europäische Parlament noch das Abkommen ratifizieren. 

Welche Importquoten sind vorgesehen?

Auch in diesem Abkommen wurden Öffnungen der EU-Agrarmärkte für Importe beschlossen. Folgende Quoten für sensible Agrarprodukte wurden vereinbart:

  • Rindfleisch: 30.600 Tonnen, davon 55 % zollfrei (grünlandgefüttert) und 34 % zollreduziert (7,5 %); Phasing-In der Zollquoten über 10 Jahre (1/3 zum Start, die weiteren Schritte dann nach 5 Jahren)
  • Schaf- und Ziegenfleisch: 25.000 Tonnen zollfrei, davon der kleinere Teil (27 %) gefroren. Phasing-In der Zollquoten über 7 Jahre (1/3 zum Start, die weiteren Schritte dann nach 5 Jahren); beschränkt auf Fleisch von grünlandgefütterten Tieren und nicht in Feedlots gehalten
  • Zucker: 35.000 Tonnen zollfrei, Notwendigkeit eines privaten Nachhaltigkeitszertifikat
  • Milch: 8.000 Tonnen Magermilchpulver, 5.000 Tonnen Butter und 2.000 Tonnen Molkenprotein

     

Exportchancen bietet das Handelsabkommen vor allem für Autos, Maschinenbau und Chemie. Ob es für Molkereiprodukte aus der EU Exportmöglichkeiten bietet, bleib abzuwarten bzw. ist eher nur in geringem Umfang zu erwarten. Zum einen leben in Australien nur 28 Mio. Menschen. Zum anderen konsumieren die Australier zumindest bisher vor allem Trinkmilch und weniger Käse. Derzeit gehen etwa 0,3 Prozent der deutschen Milchexporte nach Australien. Vom gesamten EU-Export mit Milchprodukten hat Australien einen Anteil von 
1,5 %. Eine Steigerung um 50 % ist zwar durchaus denkbar, aber von den Mengen her trotzdem überschaubar.

 

Das sagt der BBV: 

Handel und Handelsabkommen sieht der Bayerische Bauernverband grundsätzlich positiv und er ist sich auch der derzeitigen geopolitischen Herausforderungen sehr bewusst. Allerdings muss die EU-Kommission gerade in diesen aktuell unruhigen Zeiten auch die zentrale Aufgabe des Erhalts und der Stärkung der Versorgungssicherheit durch heimische Lebensmittelerzeugung viel stärker berücksichtigen. Mit Sorge sieht der Bauernverband, dass die EU die Öffnung der Agrarmärkte für Importe aus Drittstaaten vor allem als Verhandlungsmasse für den erfolgreichen Abschluss von Handelsabkommen einsetzt. Bei Australien ist es insbesondere Lithium Australien, das sich die EU für den Rohstoffimport sichern möchte. Zwar bleibt zum Beispiel die nun mit Australien ausgehandelte zollfreie bzw. zollreduzierte Importquote für Rindfleisch mit 30.600 Tonnen deutlich unter den Forderungen von Australien von 50.000 Tonnen. Ähnlich verhält es sich bei Zucker und anderen sensiblen Produkten wie z. B. Schaf- und Ziegenfleisch. Andererseits sind insbesondere kumulative Effekte mit zu betrachten, da momentan mehrere Abkommen abgeschlossen wurden und die Summe der Importquoten dann letztendlich durchaus ein Potential beinhaltet, beim Zusammentreffen mit weiteren ungünstigen Marktfaktoren den Rindfleischmarkt aus der Balance zu bringen, der aktuell einer der ganz wenigen Agrarmarktsegmente mit guten, stabilen Preisen ist. 

 

Der BBV fordert daher eine konsequente Anwendung von Schutzklauseln sowie eine ehrliche Folgenabschätzung aller Abkommen. Gleichzeitig muss die EU die eigene Landwirtschaft stärken – mit einer ausreichend ausgestatteten GAP, weniger Bürokratie und ohne weitere kostenintensive Auflagen.