Fleisch
© Kitch Bain/Fotolia

Erweiterung Herkunftskennzeichnung Fleisch

Verarbeitete Produkte und Außer-Haus-Verzehr aber weiter außen vor

10.02.2024 | Am 1. Februar ist die nationale Erweiterung der Herkunftskennzeichnung für Fleisch in Kraft getreten. Bisher galten die Vorgaben zur Kennzeichnung der Herkunft nur für vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen und Geflügelfleisch. Dies wird nun auch auf lose Ware erweitert. Verarbeitete Produkte und Außer-Haus-Verzehr sind aber weiter von der Kennzeichnungspflicht nicht erfasst.

An alle Verkaufsstellen - ob Supermarkt, Metzgerei, Hofladen oder Wochenmarkt – muss seit 1. Februar 2024 verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch stammt. Das betrifft Schweine-, Schaf, Ziegen- und Geflügelfleisch. Bislang galten die Regelungen nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie für verpacktes Fleisch.

Angegeben werden muss, ob die Ware aus Deutschland oder dem Ausland kommt. Dabei müssen das Land der Aufzucht sowie das Land der Schlachtung angeben werden. Finden Aufzucht und Schlachtung im gleichen Land statt, kann die Angabe durch Ursprung erfolgen, z.B. „Ursprung: Deutschland“.  Die Herkunftsinformationen müssen für den Endverbraucher gut sichtbar sein. Das kann durch Schilder auf/am Lebensmittel, Aushänge in der Verkaufsstätte oder sonstige unmittelbar zugängliche schriftliche oder elektronische Informationen geschehen.