© adobestock_471479161.jpeg
Pfadnavigation
Home
Themen
Betrieb & Entwicklung
10 Fragen Zur Hofübergabe
10 Fragen zur Hofübergabe
So packen Sie die Hofübergabe richtig an
17.08.2026 | Eine Hofübergabe ist kein einmaliger Termin beim Notar, sondern ein Prozess. Familie, Betrieb, Absicherung, weichende Erben und die Zukunft beider Generationen müssen zusammenpassen. Wer frühzeitig beginnt, schafft Zeit für gute Entscheidungen.
Für die abgebende Generation bedeutet die Hofübergabe, ein Lebenswerk loszulassen. Für die nächste Generation beginnt ein neuer Abschnitt mit unternehmerischer Verantwortung. Und auch für Geschwister und weitere Familienmitglieder können sich weitreichende Veränderungen ergeben.
Deshalb geht es bei einer gelungenen Hofübergabe um weit mehr als rechtliche und steuerliche Fragen. Offene Kommunikation, gegenseitiges Verständnis und ausreichend Zeit sind mindestens genauso wichtig.
Die folgenden zehn Fragen geben Ihnen eine erste Orientierung und helfen dabei, die Hofübergabe frühzeitig und strukturiert anzugehen.
Sie planen Ihre Hofübergabe?
Lassen Sie sich frühzeitig von den Generationenfolgeberatern Ihrer BBV-Geschäftsstelle begleiten.→ Beratung vor Ort finden
2. Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Hofübergabe?
Eine Hofübergabe kann auch deutlich vor dem Renteneintritt stattfinden. Eine starre Altersgrenze gibt es nicht.
Ein geeigneter Zeitpunkt kann beispielsweise gekommen sein, wenn die nächste Generation ihre Ausbildung abgeschlossen hat und bereit ist, Verantwortung für den Betrieb zu übernehmen. Gleichzeitig kann die abgebende Generation häufig noch aktiv begleiten und ihre Erfahrung einbringen.
Eine Übergabe vor dem Rentenalter bringt jedoch auch Fragen mit sich. Unter anderem müssen die finanzielle Absicherung der Übergeber sowie sozialversicherungsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
Auch eine gleitende Übergabe, beispielsweise über eine Eltern-Kind-GbR, kann eine passende Lösung sein.
Entscheidend ist letztlich auch die persönliche Bereitschaft, Verantwortung abzugeben und Platz für Neues zu schaffen.
3. Kann ich übergeben und trotzdem im Betrieb weiterarbeiten?
Ja. Dafür gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Beispielsweise kann eine Eltern-Kind-GbR gegründet oder der Betrieb unter Vorbehaltsnießbrauch oder Rückpacht übertragen werden.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation des Betriebs und der Familie ab und sollte deshalb im Rahmen einer persönlichen Beratung geklärt werden.
4. Wie kann eine faire Lösung für alle Kinder aussehen?
Gerechtigkeit unter den Kindern zu erreichen, gehört häufig zu den emotionalsten Herausforderungen einer Hofübergabe.
Da der landwirtschaftliche Betrieb in der Regel als wirtschaftliche Einheit erhalten bleiben soll, bedeutet Gerechtigkeit dabei selten mathematische Gleichheit. Vielmehr geht es darum, unterschiedliche Bedürfnisse und Lebenswege zu berücksichtigen und Entscheidungen transparent zu machen.
Der wichtigste Schritt ist deshalb eine frühzeitige und offene Kommunikation. Alle Beteiligten sollten die Möglichkeit bekommen, ihre Wünsche und Vorstellungen einzubringen.
Gemeinsame Gespräche – gegebenenfalls begleitet durch eine Mediation – können dabei helfen, Vertrauen zu schaffen und eine Lösung zu finden, die von der Familie mitgetragen werden kann.
5. Welche Ansprüche haben weichende Erben?
Rechtlich betrachtet haben weichende Erben zum Zeitpunkt der Hofübergabe keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Sie besitzen jedoch ein gesetzliches Pflichtteilsrecht. Verstirbt ein Übergeber innerhalb von zehn Jahren nach der Übergabe, können Pflichtteils- beziehungsweise Pflichtteilsergänzungsansprüche eine Rolle spielen.
Um spätere rechtliche Unsicherheiten und mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden, werden deshalb in der Praxis häufig individuelle Ausgleichszahlungen mit einem notariellen, auf den übergebenen Hof bezogenen Pflichtteilsverzicht verbunden.
Wichtig: Ein Pflichtteilsverzicht ist kein Erbverzicht. Kinder, die einen Pflichtteilsverzicht erklärt haben, können weiterhin Erben werden, wenn dies von den Eltern entsprechend geregelt wird.
Welche Gestaltung im konkreten Fall sinnvoll ist, sollte individuell besprochen werden.
6. Was tun, wenn einzelne Familienmitglieder nicht mitziehen?
Wenn einzelne Familienmitglieder nicht mitziehen, kann die Hofübergabe zu einer großen emotionalen Belastung werden.
Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein: Angst vor Kontrollverlust, das Gefühl, finanziell nicht gerecht behandelt zu werden, unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft des Betriebs oder bereits länger bestehende familiäre Konflikte.
Deshalb ist Zeit ein entscheidender Faktor. Je früher alle Beteiligten einbezogen werden, desto mehr Raum bleibt für Gespräche und Lösungen.
Unterstützend können beispielsweise eine präventive sozioökonomische Beratung oder eine Mediation sinnvoll sein. Eine neutrale Person kann helfen, die sachliche und emotionale Ebene voneinander zu trennen und unterschiedliche Interessen sichtbar zu machen.
7. Wie kann ich den Betrieb nach der Übergabe absichern?
Im Übergabevertrag können sogenannte Sicherungsvereinbarungen getroffen werden.
Dazu gehören beispielsweise Nachabfindungs- oder Rückübertragungsklauseln. Damit können bestimmte Bedingungen für die Zeit nach der Hofübergabe geregelt werden.
Solche Klauseln können jedoch weitreichende Folgen haben und sollten deshalb detailliert festgelegt, gegebenenfalls befristet und individuell geprüft werden.
Hier ist eine persönliche Beratung besonders wichtig.
8. Welche Austragsleistungen sollten vereinbart werden?
Mit der Übergabe des Betriebes wird häufig ein großer Teil des bisherigen Vermögens und damit auch der bisherigen Existenzsicherung auf die nächste Generation übertragen.
Um die Übergeber auch danach angemessen abzusichern, können verschiedene Austragsleistungen vereinbart werden. Dazu gehören beispielsweise:
Wohnungsrecht Regelungen zu Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung Austrags- beziehungsweise Taschengeld Mitbenutzungsrechte Diese Leistungen können als sogenanntes Leibgeding zusammengefasst und grundbuchlich abgesichert werden.
Die konkrete Ausgestaltung muss zu den persönlichen Bedürfnissen der Übergeber und gleichzeitig zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebs passen. Pauschale Lösungen gibt es deshalb nicht.
9. Kann ich den Betrieb auf mehrere Kinder aufteilen oder etwas zurückbehalten?
Zivilrechtlich kann ein landwirtschaftlicher Betrieb grundsätzlich auf mehrere Kinder aufgeteilt beziehungsweise können einzelne Flächen zurückbehalten werden.
Da land- und forstwirtschaftliche Betriebe jedoch überwiegend steuerliches Betriebsvermögen darstellen, können eine Aufteilung oder das Zurückbehalten von Flächen erhebliche wirtschaftliche und steuerliche Folgen haben.
Es gibt unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Welche davon für die jeweilige Familie und den Betrieb geeignet ist, sollte frühzeitig und individuell geprüft werden.
10. Wo bekomme ich Unterstützung bei der Hofübergabe?
Ihre BBV-Geschäftsstelle mit ihren geschulten Generationenfolgeberatern, Juristen und Mediatoren ist die erste Anlaufstelle rund um die Hofübergabe.
Bei steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen können außerdem die zuständigen Fachleute der BBV-Steuerberatung und der BBV Service Versicherungen eingebunden werden.
→ BBV-Geschäftsstelle vor Ort finden
Sie möchten Ihre Hofübergabe jetzt konkret angehen?
Jede Hofübergabe ist anders. Unsere Generationenfolgeberater betrachten gemeinsam mit Ihnen Ihre familiäre, betriebliche und rechtliche Situation und unterstützen Sie dabei, eine Lösung zu entwickeln, die zu Ihnen, Ihrer Familie und Ihrem Betrieb passt.
→ BBV-Geschäftsstelle und Beratung vor Ort finden
Unsere Seminarangebote ab Herbst 2026 zum Thema:
Hand in Hand – den Hof übergeben, den Hof übernehmen November 2026
Weitere Infos und Anmeldelink --> hier klicken