Blick in einen Wald
© BBV

Vierte Risikostufe für umsetzbare Entwaldungsverordnung unumgänglich

EU-Agrarrat stimmt mehrheitlich für eine 4. Risikostufe bei der EU-Entwaldungsverordnung

05.06.2025 | Der EU-Agrarministerrat hat sich am 26. Mai 2025 mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) befasst, deren Start Ende 2024 bereits auf den 30. Dezember 2025 verschoben wurde. Luxemburg schlug eine weitere Verschiebung und die Aufnahme ins EU-Vereinfachungspaket vor, was breite Unterstützung fand. Trotz positiver Signale aus dem Ministerrat muss die EU-Kommission für konkrete Änderungen jetzt handeln. Der BBV fordert daher weiterhin eine vierte Risikostufe sowie die Verschiebung des Anwendungsbeginns. Bayerische Land- und Forstwirte wären in den Bereichen Rind, Soja und Holz von bayerischen Flächen betroffen.

Im Rahmen seiner monatlichen Tagung hat sich der EU-Agrarministerrat am 26. Mai 2025 u. a. mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) befasst. Die Verordnung war bereits Ende 2024 um ein Jahr – auf den 30. Dezember 2025 – verschoben worden, weil wichtige Umsetzungsdetails fehlten. Luxemburg brachte nun im EU-Agrarrat den Vorschlag ein, die EUDR in das Vereinfachungspaket der EU-Kommission aufzunehmen und den Anwendungsbeginn erneut zu verschieben. Diese Initiative fand breite Zustimmung unter den Agrarministern. Neben Deutschland fordert eine Mehrheit im Agrarrat die Umsetzung einer vierten Risikostufe. Deutschland hat sich dazu aber erst im Rat selbst mündlich dazu bekannt. Mit dem Anliegen, eine vierte Risikostufe zu fordern, hatte sich auch der DBV im Vorfeld der Tagung an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewandt.

Kritik an fragwürdiger Risiko-Einstufung

Bereits vor dem EU-Agrarministerrat hatte die EU-Kommission das sogenannte Benchmarking-System vorgestellt, das Staaten in die Kategorien „niedriges Risiko“, „Standardrisiko“ und „hohes Risiko“ einstuft. Diese Einstufung verdient scharfe Kritik, weil z. B. Länder wie Indonesien oder Brasilien, das 2024 laut World Resources Institute (WIR) 2,8 Mio. Hektar Wald zerstört hat, im Entwaldungsrisiko nur im Standardrisiko eingestuft werden sollen. „Wie soll man das einem bayerischen Landwirt und Waldbesitzer erklären, dass er trotz strenger Landes- und Bundesgesetzte fast die ähnlichen Verpflichtungen hat? Das gefährdet nicht nur die Glaubwürdigkeit Europas, sondern befeuert Frustration und Ablehnung“, kritisiert BBV-Präsident Günther Felßner.

Auch wenn die Abstimmung des EU-Agrarrates ein positives Zeichen in Richtung einer vierten Risikostufe ist, muss die EU-Kommission nun aktiv werden, um konkrete Änderungen zu erreichen. Daher bleiben die Forderungen des BBV nach einer weiteren Verschiebung des Anwendungsbeginns, einer vierten Risikostufe und einer realistischen und fairen Einstufung der Länder im Benchmarking weiter aktuell. Auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird eine 4. Risikostufe im Rahmen der Entwaldungsverordnung gefordert.