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Jagdstand vor Wald
© scharfsinn 86 - stock.adobe.com

Bayerisches Jagdgesetz: Wichtige Entscheidung

Gemeinsamer Erfolg der Grundbesitzerverbände

09.09.2025 | Die Bayerische Staatsregierung hat heute ihren Kompromissvorschlag zur Reform des Bayerischen Jagdgesetzes vorgelegt. Der Bayerische Bauernverband (BBV) wertet die Entscheidung als wichtigen Durchbruch, der auf der intensiven gemeinsamen Arbeit der Grundbesitzerverbände beruht.

„Die heutige Entscheidung ist Frucht einer jahrelangen und beharrlichen Zusammenarbeit. Auch wenn nicht alle unsere Forderungen zu hundert Prozent umgesetzt wurden, so konnten doch die wesentlichen Punkte erreicht werden“, erklärt BBV-Generalsekretär Carl von Butler.

Zentrale Punkte des Kompromisses

  • Jagdzeiten beim Rehwild: Schmalreh und Böcke ab 16. April jagdbar – Forderung des BBV nach Synchronisation der Jagdzeiten beim Rehwild auf 31. Januar bleibt bestehen.
  • Abschussplanfreiheit: Möglichkeit für grüne Gebiete nach Beschluss bei gleichzeitig verpflichtenden jährlichem Waldbegang sowie Einigung über Nachweis des Rehabschusses; in roten Revieren zusätzlich mit Jagdkonzept, bei wiederholter Einstufung zusätzlich mit Erlegungsnachweis.
  • Wolf und Goldschakal: Aufnahme ins Bayerische Jagdgesetz und damit Schaffung eines Rahmens für künftiges Wildtiermanagement und dem Schutz der Weidetierhaltung. Aufforderung an den Bund, Bundesrecht für Entnahme des Wolfes und Bestandsmanagement anzupassen.
  • PV-Anlagen: Kein Verlust der Jagdfläche bei PV-Freiflächenanlagen und damit Erhalt der Jagdreviere.

 „Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer starken Allianz“, so von Butler weiter. „Die Grundbesitzerverbände haben über Monate hinweg konstruktiv und geschlossen zusammengearbeitet. Dafür möchte ich allen Beteiligten ausdrücklich danken. Jetzt liegt der Ball beim bayerischen Jagdminister, den Gesetzestext anhand des Kompromisses auszuformulieren, um das Beste für Wald, Wild und Eigentum in Bayern zu erreichen.“